Zahnärztliche Praxen können Behandlungen jetzt digital bei der
Krankenkasse beantragen und anzeigen. Das bisherige Verfahren wird dadurch deutlich
effizienter, einfacher und schneller. GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) hatten sich hierzu auf das Elektronische Beantragungs- und
Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) verständigt. Eine sechsmonatige Pilotphase wurde am
30. Juni 2022 erfolgreich abgeschlossen, am 1. Juli ist der Echtbetrieb in den Zahnarztpraxen
gestartet. Innerhalb des ersten Monats nutzten schon 2.791 Praxen das neue Verfahren. Noch bis
zum Jahresende besteht die Möglichkeit, das EBZ im Praxisalltag kennenzulernen, bevor es zum
1. Januar 2023 als einzig mögliches Antragsverfahren für alle Zahnarztpraxen verpflichtend wird.
Bereits jetzt können alle Krankenkassen die digitalen Anträge bearbeiten. In der Pilotphase
wurden rund 5.000 Anträge digital gestellt und bearbeitet, seit 1. Juli sind noch fast 50.000
hinzugekommen (Stand: 2. August). Pro Tag sind es aktuell rund 2.000 Anträge, die mit dem EBZ
bearbeitet werden.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands: „Die Digitalisierung des
zahnärztlichen Antragsverfahrens ist ein entscheidender Schritt. Alle Beteiligten – von den Praxen
über die Patientinnen und Patienten bis zu den Kassen – sparen dadurch Zeit und Aufwand,
haben also einen echten Mehrwert. Genau deswegen wollen und müssen wir die Digitalisierung in
allen Bereichen des Gesundheitswesens vorantreiben. Besonders freut mich die sehr gute
Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, mit der wir bei der
Umsetzung konsequent an einem Strang gezogen haben.“
Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Bei der Umsetzung des EBZ haben
wir bewusst großen Wert daraufgelegt, nicht lediglich Papierformulare zu digitalisieren und die
lästige Zettelwirtschaft ressourcenschonend zu beenden, sondern die komplette Antragsstrecke
so aufzusetzen, dass spürbare Verbesserungen der Genehmigungs- und
Dokumentationsprozesse realisiert werden. Auf diese Weise werden auch Bürokratie und
kleinteilige Arbeitsschritte im Praxisalltag spürbar reduziert und gleichzeitig höchsten
Ansprüchen an den Datenschutz entsprochen. Die Vorteile, die mit dem EBZ einhergehen, sind
unter anderem Zeitersparnis, eine schnellere Genehmigung, die Vermeidung von Medienbrüchen,
eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung sowie eine optimierte Terminplanung.
Herausstellen möchte ich insbesondere auch die lösungsorientierte und transparente
Zusammenarbeit mit den Krankenkassen sowie den Herstellern von Praxisverwaltungssoftware,
die hier – ohne die Beteiligung der gematik – aus Versorgung und Selbstverwaltung heraus eine
großartige und im Praxisalltag erprobte Anwendung mit vielen Vorteilen für alle Beteiligten
entwickelt haben.“
Entlastung für Praxen, Kassen und Versicherte
Die Digitalisierung des Verfahrens betrifft vor allem Heil- und Kostenpläne (HKP) bei Zahnersatz.
Patienten wird durch das EBZ künftig nicht mehr der herkömmliche und für Laien sehr komplexe
HKP ausgehändigt. Vielmehr erhalten sie eine Ausfertigung mit allen relevanten Inhalten in
allgemeinverständlicher Form. Diese beinhaltet auch die erforderlichen Erklärungen des
Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung. Weitere
Therapien, die digital beantragt und angezeigt werden, sind die kieferorthopädische Behandlung
sowie die Behandlung von Kieferbruch und von Kiefergelenkserkrankungen. Ab dem Jahr 2023
kommt dann auch die Behandlung von Parodontalerkrankungen dazu. Dann sind keinerlei
Anträge auf Papier mehr möglich.
Bearbeitungsdauer deutlich verkürzt
Bei der Umsetzung des EBZ wurde darauf geachtet, möglichst sämtliche Anwendungsfälle in der
Zahnarztpraxis zu berücksichtigen und die technische Umsetzbarkeit sicherzustellen. Die PVSHersteller wurden hierzu insbesondere auch durch das Engagement des Verbandes der deutschen
Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) von Beginn an umfassend in das Projekt einbezogen.
Die digitalen Anträge werden datensicher über den Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
ausgetauscht. Die Praxis hat alle Anträge digital vorliegen, die direkt von der Praxis an die
Krankenkasse übermittelt werden. Bei der Kasse wird der Antrag geprüft und die Antwort
ebenfalls per KIM zurück an die Praxis gesandt. Dies kann künftig beispielsweise noch am selben
Tag geschehen. Bislang dauert die Bewilligung eines Heil- und Kostenplans für Zahnersatz
deutlich länger. Patientinnen und Patienten bekommen auch weiterhin schriftliche Informationen
über Kosten und Details der geplanten Behandlung von ihrer Praxis ausgehändigt. Von der Kasse
erhalten sie einen schriftlichen Bescheid über die Kostenübernahme. Patienteninformation und
Bescheid sind wichtige Dokumente für eine eventuell bestehende Zusatzversicherung.
Insgesamt bringt die Einführung des EBZ einen deutlichen Schub in der Digitalisierung des
zahnärztlichen Bereiches mit sich, von dem auch die Telematikinfrastruktur enorm profitieren
wird, da deren Nutzen für Zahnarztpraxen bisher sehr überschaubar war. Darüber hinaus hat die
erfolgreiche Entwicklung des EBZ-Verfahrens große Aufmerksamkeit und Interesse auch innerhalb
der Ärzteschaft erfahren, sodass hier vielleicht ein Modell realisiert wurde, das im
Gesundheitswesen Schule machen könnte. In jedem Fall profitiert davon die bereits sehr gute
zahnärztliche Patientenversorgung und die administrative Organisation des Praxis-Alltags.
Pressekontakt
GKV-Spitzenverband
Helge Dickau; Telefon: 030 206 288 4201
presse@gkv-spitzenverband.de
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Kai Fortelka; Telefon: 030 280 179 27
presse@kzbv.de