Was kommt nach dem Amalgam?

Anpassung der Bema-Nr. 13                                                                                                                            Der Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen hat die Bema-Nr. 13 (Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllungsmaterial, einschließlich einer erforderlichen Unterfüllung, dem Anlegen einer Matrize oder der Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung sowie dem Polieren) zum 1. Januar 2025 angepasst.

Die Bema-Nummern 13 a – d werden wie folgt bewertet:

Bema-Nr. Bisherige Punkte Neue Punkte
13 a (einflächig)

32

33

13 b (zweiflächig)

39

41

13 c (dreiflächig)

49

53

13 d (mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekante)

58

63

Die bisherige Ausnahmeregelung für Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich nach den Bema-Nummern 13 e – h entfällt, da Amalgam nicht mehr verwendet werden darf.

Füllungsmaterialien

Bei der vertragszahnärztlichen Versorgung ist das Wirtschaftlichkeitsgebot weiterhin zu beachten. Für Füllungen können grundsätzlich alle anerkannten, erprobten und gemäß der medizinischen Indikation geeigneten plastischen Füllungsmaterialien verwendet werden. Im Rahmen des Sachleistungsprinzips sind das:

Kann im Seitenzahnbereich eine Kavität mit selbstadhäsiven Materialien nicht lege artis versorgt werden, so gehören Bulkfill-Komposite zur Regelversorgung (ohne Zuzahlung des Patienten).Die Entscheidung, welches Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall auszuwählen ist, kann und muss der behandelnde Vertragszahnarzt treffen.

Mehrkosten

Versicherte haben gemäß § 28 Abs. 2 SGB V Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung entsprechend den Richtlinien. Wählen Versicherte eine höherwertige Versorgung, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Die Kassen übernehmen nur die Kosten gemäß den Bema-Nummern 13a – d. Folgende Restaurationen gehen über die vertragszahnärztliche Versorgung hinaus:

Die Bundes-KZV hat die wichtigsten Punkte der ab Januar gültigen Rechtslage in einer Übersicht zusammengefasst:

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Postfach 41 01 69, 50861 Köln Körperschaft des öffentlichen Rechts

Quelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)

Anmerkungen der Redaktion: Die Materialkosten für eine zweiflächige Amalgam-Füllung liegen durchschnittlich bei ca. 1,25€. Die Materialkosten für eine zweiflächige sogenannten selbstadhäsive Füllung liegen bei mindestens 3€. Abgesehen von den wesentlich höheren Materialkosten verbleiben uns, bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 360 € und dem aktuellen Punktwert der AOK von 1,2387, also 8,17 Minuten um kostenneutral eine zweiflächige Füllung zu legen. 

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