70 – Gehen gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten einmal pro Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung, erhöht sich ihr Festzuschuss zum Zahnersatz – und zwar von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Die wahrgenommenen Termine müssen dabei über fünf Jahre hinweg lückenlos im Bonusheft per Stempel und Unterschrift nachgewiesen werden. Können die Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren belegt werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse sogar auf 75 Prozent erhöht. (Quelle: KZBV)
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Vanessa Hönighaus
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Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
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