Sind 50% genug?

Ich sage nein! Worum geht es? Mit Ausbruch der Corona-Pandemie werden sich auf den Etagen der Krankenkassen bereits die Hände gerieben! Die Zahnärzte werden im Jahr 2020 wahrscheinlich weniger Honorar abfordern als bereits vertraglich mit dem höchstzulässigen Gesamtvolumen („Budget“) vereinbart. Bei Krankenkassenverbänden die Ausschöpfungsverträge mit den KZVen haben sieht das natürlich anders aus.

Vor diesem Hintergrund war das Angebot von Spahn zwar nett gemeint, aber doch reine Augenwischerei. Erst wollte er im Rahmen einer Überstellung als Basis 2019 nehmen, was schon ca. 3% weniger ist als die Basis 2020(!). Sollte auf dieser Grundlage  weniger Leistungen im Jahr erbracht werden (also weniger als diese 90% Vorjahresgesamtvergütung), dann hätten die KK 30% dieser Unterschreitung selbst tragen müssen. Die SPD konnte das verhindern.

Selbst absolute Kleinigkeiten, wie die Abrechnung einer „Mu“ zum Spülen mit H₂O₂ zu Beginn einer Sitzung oder eine Hygienepauschale, analog zur Regelung mit der PKV (Pos. 3010a), kam durch das Veto des GKV-SV nicht zustande! Zum Glück gelang die Aufnahme der Zahnarztpraxen in den Anspruchskreis für das Kurzarbeitergeld! Dass dafür harte Überzeugungsarbeit von Nöten war, ist sicher vielen entgangen.

So und jetzt kommen die KZV’en ins Spiel. Sie müssen sich einen Überblick verschaffen, was gerade in den Praxen vor sich geht. Auch die KZV Berlin bittet daher alle Kolleginnen und Kollegen 14täglich eine kons/chir.-Abrechnung einzureichen. Das ist nicht zu viel verlangt, um für die Praxen in den anstehenden Verhandlungen gut gerüstet zu sein. Da ist eine Beteiligung von 50% eher wenig! Ist schon die jährliche Abgabe der ZÄPP-Unterlagen von einer in meinen Augen schwachen Beteiligung von 10% gekennzeichnet, so ist hier mit sehr, sehr wenig Aufwand viel Unterstützung zu erreichen.

Warum ist das so? Einfach Faulheit oder ein nicht erklärbares Misstrauen gegenüber der jeweiligen KZV? Es soll sogar Verschwörungstheorien geben, dass die KZV, entgegen ihren Worten, diese Daten einer Abrechnungsprüfung unterzieht, so dass diese gemachte Korrekturen mit Einreichung der „normalen“ Abrechnung zum Ende des Quartals sofort erkannt werden! Also wer so einen Blödsinn glaubt, der hat den Begriff kollegiale Selbstverwaltung nicht verstanden!

Sollte dieser Verdacht doch aufkommen, dann haben alle Kolleginnen und Kollegen einen starken Mitstreiter an ihrer Seite. Darum gilt weiterhin:

Der Verband braucht Dich und Du brauchst den Verband!

Fazit: dass wir keine Wertschätzung seitens der Bundesregierung und schon gar nicht des Senates haben ist ja bekannt, aber eine geringe Wertschätzung zu unserer eigenen Selbstverwaltung ist nicht zu verstehen. Wir haben die Gelegenheit dieses Bild eindeutig und nachhaltig zu verändern: Wir nehmen alle an der Wahl zur Delegiertenversammlung im Herbst diesen Jahres Teil. Eine schlechte Wahlbeteiligung lässt die Kassen und andere Behörden nur frohlocken und ihre Argumente gegen unsere Interessen nur so sprudeln. Dass sie dabei die „gute deutsche Gesundheitsversorgung“ mit aufs Spiel setzen, entgeht ihnen dabei völlig.

Zeigen wir es Ihnen!

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

zurück