Nach dem LSG-Urteil ist vor der VV der KZV

Nun ist das Urteil zu den Vorstandsverträgen bereits seit einiger Zeit bekannt und die Maschinerie zur Neugestaltung der Vorstandsverträge ist in vollem Gang. Zur nächsten VV der KZV Berlin am 09.09. sind nun den Vertretern die Unterlagen zugesandt worden. Darin enthalten sind auch Anträge zur Änderung der Verträge für die  amtierenden Vorstandsmitglieder und für den ausgeschiedenen Kollegen Pochhammer.

Die Opposition hat bereits die Messer geschärft und bringt sich in eine totale Verweigerungshaltung  Einige Kollegen kommentieren bereits relativ destruktiv die veröffentlichten Einzelheiten. Leider tun sie dies anonym, damit man nicht nachvollziehen kann, ob überhaupt mehrere und dazu noch eventuell Nichtmitglieder der VV darunter sind. Schade!

Allerdings müssen wir das Ganze mit der nötigen Ruhe und Rechtmäßigkeit betrachten. Das Urteil des LSG bezog sich nur auf den Vertrag für den Koll. Meyer, der erst seit Ende April 2017 Mitglied des Vorstandes ist. Hier wurde die angestrebte Rentenregelung moniert, weil sie nicht mit einer festen Summe ausgewiesen war. Dies ist nun behoben, in dem in den Verträgen der Passus über einen Rentenzuschuss von € 9.000,- pro Jahr der Vorstandstätigkeit eingearbeitet ist!

Spannend war es nun, wie die bereits erworbenen Anrechte auf ein Übergangsgeld in diese neue Regelung eingearbeitet werden. Im letzten Vertrag (2011-16) wurde dieses Geld auf maximal 12 Jahre zurück gerechnet! Wäre ein Vorständler zum Ende der Legislatur ausgeschieden, hätte ihm dieses Geld zugestanden. Eine Übernahme einer Regelung, wie in 2010, war von der Aufsichtsbehörde verhindert worden! Diese Gelder sind in der letzten beiden Legislatur angespart worden. Diese sollten in die angestrebte Rentenversicherung eingebracht werden. Dies ist nun geändert und das Geld wird in gleichen Monatsraten während der 6jährigen Vertragslaufzeit umgelegt.

Damit ist dem Urteil, alles mit klaren Beträgen zu verabschieden, Genüge getan. Das Volumen an Zuwendungen für die Vorstandsmitglieder ist im Vergleich zu den in der konstituierenden VV von 2017 absolut gleich geblieben. Für die Zukunft ist die Rückstellung der Jahre 2005-2016 am Ende aufgelöst.

Wie wird das ganze ausgehen? Die Koalition kann den eingebrachten Anträgen nur zustimmen, ansonsten wird der Beschluss von 2017 konterkariert. Die Opposition wird dagegen stimmen und spätestens im Anschluss daran abstruse Berichte dazu abgeben. Und dann kommt eine unbekannte Größe dazu, die Aufsicht. Allerdings wird die es schwer haben, sich den Beschlüssen zu verschließen, denn auch sie kam im LSG-Urteil vom April nicht gut weg.

P.S. Es handelt sich mitnichten um eine Rentenregelung von € 700.000,-, wie schon mal kolportiert wurde, sondern dieser Betrag war der von der KZV Berlin angenommene Streitwert im „worst case“! Der Streitwert in dem Verfahren vor dem LSG ist auf € 27.700,- festgelegt worden! Das nur zum Thema „objektive Berichterstattung“!

Was das Mitdiskutieren auf allen Ebenen erleichtern würde, wäre, wenn sich mehr Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit der VV interessieren und mal eine VV besuchen würden. Am Montag, den 9.9. wird die nächste spannende VV stattfinden!

Andreas Müller-Reichenwallner
1. Vorsitzender des Verbandes

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