Finanzielle Unterstützung für Kauf neuer Softwaremodule
Ab 01.01.2023 ist das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ) als einzig möglches Antragsverfahren verpflichtend für alle Zahnarztpraxen.
Die 38. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z ist auf Bundesebene beschlossen worden und wird in Kürze unterzeichnet. Folgende Pauschalen für die EBZ-Module konnten vereinbart werden:
BEMA-Teil | Pauschale in € |
ZE | 360,00 |
KFO | 300,00 |
PAR | 160,00 |
KG/KB | 80,00 |
Die Pauschale(n) erhält jede Zahnarztpraxis (je Abrechnungsnummer), die ihrer KZV bis zum 31.12.2022 die benötigten PVS-Module meldet und zu diesem Stichtag an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Wird die Frist versäumt, kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden. In 2023 erhalten nur noch erstmalig neu in die Versorgung eintretende vertragszahnärztliche Praxen und Einrichtungen die entsprechenden Pauschalen.
Um uns mitzuteilen, welche Antragsmodule Sie benötigen, melden Sie sich als Vertragszahnarzt/-ärztin mit Ihrem persönlichen Zugang am Serviceportal an und wählen den Menüpunkt „Stammdaten“. Unter „Praxis-Merkmale/Benötigte Antragsmodule für das EBZ“ wählen Sie die benötigten Module aus. Melden Sie uns über das Serviceportal bitte auch, sofern Sie keine EBZ-Module einsetzen.
Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt Anfang 2023 automatisch auf das bei der KZV Berlin hinterlegte Praxiskonto.
Dr. Jörg Meyer