Der RBB holt zu einem Rundumschlag aus!

Am Montag, den 27.08. hat der RBB zu einem Rundumschlag gegen die Zahnärzte in Berlin und Brandenburg ausgeholt. Erst mit einem kurzen Teaser in der Abendschau und nach der Tagesschau in der Sendung Super.Markt.

Schon die Überschrift zeigt wohin der Bericht gehen soll: „Zahnarzt-Abzocke – wer zahnt muss zahlen. Wie die Zahnärzte versuchen, bei den Patienten abzukassieren.“

Der Teaser handelt von einer Patientin, die zu einer PZR als Vorbehandlung zu einer notwendigen PA-Behandlung „gezwungen“ werden soll. Kostenpunkt € 80,- Zu Wort kommt nur eine „Expertin“ der Internetseite www.kostenfalle-zahn.de. Diese Seite wird vom Bundesministerium für Justiz und den Verbraucherberatungen der Länder unterstützt. Hier sollte man mal die tendenziöse Aufmachung durch den Namen der Seite hinterfragen. Reißerisch werben hier angeblich seriöse Organisationen für Verbraucherschutz. Auch unsere Kammer und KZV haben immer wieder beim Thema Patientenberatung mit diesen Verbraucherschützern zusammengearbeitet!

Kein Wort seitens der Kassen, die inzwischen vielfach eine PZR bezuschussen, wurde eingeholt. Wer keine vernünftige Vorbehandlung durchführt, wird spätestens nach Abschluss der PA-Behandlung von den Kassen vorgeführt. Die Expertin nannte das Vorgehen PZR vor PA als Krönung auch noch rechtswidrig! Es wurde natürlich auch kein Zahnarzt zu dem „Sinn oder Unsinn“ der PZR befragt!

Im zweiten Fall, der nur im Super.Markt gesendet wurde kam dann der große Rundumschlag. Es wurden Mehrkostenvereinbarungen (ohne das Wort zu verwenden) mit Wurzelbehandlungen abseits von Kassenleistungen, überzogenen „Kostenvoranschlägen“ und Kunststofffüllungen und Inlays statt Amalgam in einen Fall gepresst. Hierbei kommt selbst ein Fachmann sicher ins Schleudern, wenn alle diese Themen in 5 Minuten abgehandelt werden und dabei noch einem Fachanwalt, die Gelegenheit gegeben wird auszuführen, wie man an Schmerzensgeld kommt!

Sicher sind nicht alle Details gut zu heißen, aber dieses Vorgehen in einem öffentlich-rechtlichen Sender ist seiner nicht würdig. Es fragt sich wer ihn getrieben hat. Wollten sich die Verbraucherzentralen mal wieder ins Gespräch bringen, um eine Daseinsberechtigung nachzuweisen?

Wir dürfen uns so nicht behandeln lassen in der Öffentlichkeit, denn es führt nur zu misstrauischen Nachfragen seitens unserer Patienten und gerade dieses Verhältnis sollte nicht gestört werden.

Hier finden Sie den Beitrage des RBB: https://www.rbb-online.de/supermarkt/sendungen/

Es ärgert sich mit Ihnen
Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

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