Das ging ja mal schnell!

Im November 2018 auf der VV der KZBV wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Vertreterversammlung der KZBV befürwortet eine Änderung der bundesmantelvertraglichen Regelungen bezüglich der Anstellungsgrenzen in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften.

Um die Nachteile gegenüber den immer stärker auf den Versorgungsmarkt drängenden Z-MVZ zu reduzieren, soll die Anzahl von angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten je Vertragszahnärztin bzw. je Vertragszahnarzt von zwei auf höchstens vier Vollzeitbeschäftigte erhöht werden.“

Und was lesen wir in der ZM-online vom 13.02.2019: „Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften mehr als zwei angestellte Zahnärzte beschäftigen. Darauf haben sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt.“

Nach dem vielleicht etwas unglücklichen Artikel in der letzten BZZ zu dem Thema, hat sich der Verband auf seiner letzten Delegiertenversammlung noch einmal klar zu dem Thema Z-MVZ positioniert.

Es gibt inzwischen auch Neugründungen von Z-MVZ’s. Dagegen ist nichts zu sagen. Es geht natürlich auch nicht darum, die MVZ’s zu ächten, die sich aus großen BAG’s gegründet haben, die auch vernünftige Arbeit leisten.

Es geht aber um etwas ganz Anderes, weil der Verordnungsgeber etwas gemacht hat, was im Prinzip auf die kleine Praxis oder die BAG nicht zutrifft, er hat das Prinzip der persönlichen Leistungserbringung für MVZ’s außer Kraft gesetzt. Und das verschafft hier einen Wettbewerbsvorteil. Der zweite Vorteil: MVZ‘s können unbegrenzt angestellte Zahnärzte haben. Das können Einzelpraxen nicht. Das führt dazu, dass diese MVZ’s am Ende Leistungen wirtschaftlicher erbringen können als kleine Praxen, also 80% der Niedergelassenen. Auch muss die Leitung eines Z-MVZ’s nicht unbedingt in der Hand einer/s zugelassenen Kollegen/in liegen!

Die Möglichkeit Kolleginnen und Kollegen anzustellen, ist nun durch die Einigung mit dem GKV-Spitzenverband etwas erweitert.

Das Thema bleibt aber weiter spannend, da auch das geplante TSVG von Minister Spahn nicht endgültig verabschiedet ist.

Andreas Müller-Reichenwallner

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