Es droht eine Verschwendung von Versichertengeldern!

Im Rahmen der Einführung der Telematik-Infrastruktur wird es zu einer Verschwendung von Versichertengeldern in der Deutschen Krankenversicherung kommen! Unter dem sinnfreien Druck der Bundesregierung soll nun im Jahr 2018 die Einführung der TI durchgepeitscht werden. Erst wurde der KZBV ein Einfrieren des Haushalts angedroht, nun wird den „Leistungserbringern“ gedroht, die Honorare zu kürzen.

Wo liegen die Knackpunkte? Es gibt nicht genügend Hardware auf dem Markt. Die Industrie scheut sich, passende Hardware anzubieten, zumal diese an ein aufwendiges und teures Zertifizierungsverfahren geknüpft ist.

Die bisher vorhandene Hardware wird zu völlig überzogenen Preisen angeboten. Dies resultiert auch aus den Vereinbarungen der Gesetzlichen Krankenkassen mit den Ärzten, wo ohne Not bereits Erstattungsbeträge genannt wurden. Um den Druck zu erhöhen, werden diese Erstattungsbeträge in den Verträgen bereits seit dem 3.Quartal 2017(!) abgeschmolzen, so dass der unbedarfte Kollege sich unter Druck gesetzt fühlt.

Der einzige Anbieter mit zertifizierter Hardware bombardiert mit seinem Angebot die Praxen, was die Verunsicherung in der Kollegenschaft nur erhöht

Warum wird hier Geld verschwendet? Es wird in den Vereinbarungen mit der GKV von einem Preis für einen Konnektor von € 2.620,- ausgegangen. Dieser Preis soll bis auf € 720,- sinken. Wer so ein Gerät schon mal gesehen hat, der kann diesen Preis überhaupt nicht nachvollziehen. Auf einschlägigen Portalen wird von einem maximalen Preis von € 300,- ausgegangen.
Schon bei der Einführung der Krankenversicherungskarte und später der elektronischen Gesundheitskarte wurden die Kosten für Kartenterminals von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Auch diese Kartenterminals wurden überteuert abgegeben! In anderen Branchen sind diese Geräte um ein Vielfaches preiswerter! Hierbei handelte es sich um Einmalzahlungen. Jetzt sollen permanente Betriebskosten dazukommen!

Wenn man die maximalen Kosten für die Einrichtung der TI zusammenrechnet, kommt man auf ca. € 4.000,- Einmalzahlung und € 100,- monatliche Kosten pro Station bei einer Praxis, Apotheke, Krankenhaus etc. Diesen Wahnsinn gilt es zu stoppen, weil man auch nicht weiß, ob alles wie geplant funktionieren wird. Dazu gehört nämlich auf alle Fälle ein sogenannter VPN-Zugang zur Übertragung der Daten. Diese schnelle Datenübermittlung ist wohl noch nicht flächendeckend verfügbar. Sollen die betroffenen Leistungserbringer auf Grund der Tatsache, dass sie ohne eigenes Verschulden nicht „angeschlossen“ werden können, mit im Gesetz verordneten Honorareinbußen bestraft werden?

Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten. Entweder man bläst das ganze Vorhaben ab oder man startet mit Freiwilligen und versucht die Vorteile herausarbeiten, um immer mehr Teilnehmer zu gewinnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt soll allein das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) durchgeführt werden, Dabei dienen die angeschlossenen Praxen nur der Abstimmung der Patientendaten von Karte und Krankenkassendatenbank! Bei eventuellen Differenzen soll es zu einer Korrektur auf der Karte kommen. Und dazu der ganze, vor allem finanzielle, Aufwand? Von den großspurigen Plänen bezüglich möglicher Hinterlegung von Rezepten oder Röntgenbildern auf der Karte ist man meilenweit entfernt! Daher wird die Akzeptanz eher gering sein.

Ein weiterer Aspekt ist auch noch nicht diskutiert: Am 25. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland in Kraft! Das verunsichert auf Grund einiger Pressemitteilungen die Praxen sowieso schon genug. Bei Androhungen von bis zu
€ 20 Mio Strafe sind Angst und Verunsicherung nachvollziehbar. Die Frage ist nun, ob die TI mit der neuen DSGVO seitens der Datenschützer abgestimmt ist! In Deutschland ist es ja leider nicht unüblich, dass eigentlich sinnvolle Neuerungen seitens der Datenschützer torpediert werden.
Wir erwarten jetzt vom neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schnelle Entscheidungen! Er muss zeigen, ob er bereit ist, weiterhin viel Geld aus dem System zu ziehen oder ob er, wie in seinen ersten Tagen bereits angekündigt hat, mehr Mittel für die Pflege und medizinische Versorgung von Patienten bereitstellen will.

Eine breite Diskussion sollte nun endlich eröffnet sein. Wir sind gespannt!

Der Vorstand des Verbandes der Zahnärzte von Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie sich an der Diskussion beteiligen wollen, dann schreiben Sie uns bitte eine Mail an unsere bekannte Adresse. kontakt@zahnaerzteverband-berlin.de

Bericht von der Vertreterversammlung der KZV Berlin am 19.03.2018

Die erste VV im neuen Jahr fand am Montag, den 19.03., wie immer im Sitzungssaal der KZV Berlin statt. Im Mittelpunkt sollte die Satzung stehen, die auf Grund einiger gesetzlicher Vorgaben überarbeitet werden musste. Das nutzte der Satzungsausschuss gleich, um weitere sinnvolle Veränderungen und Anpassungen vorzunehmen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde zum Schluss behandelt.

Auf der Agenda standen außerdem die üblichen Tagesordnungspunkte. Im Bericht des Vorstandes standen die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und die Datenschutzverordnung (DSGVO) im Mittelpunkt. Die Verunsicherung bei der Kollegenschaft ist hier groß. Wichtig zu wissen ist es deshalb, dass sich das MBZ 04/18 ausführlich mit beiden Themen beschäftigen wird. Im Bereich der TI sind mittlerweile ca. 100 Berliner Praxen angeschlossen. Ob sich bis Ende des Jahres alle Praxen anschließen lassen können, ist nicht zu sagen. Ob tatsächlich eine vollständige Kostendeckung stattfindet, bleibt auch unklar. Hier wurde zu Recht auf die Formulierungen in den Vereinbarungen mit den Kassen verwiesen, wo von vollumfänglicher Kostenerstattung die Rede ist. Ab 1.April soll es neue Festzuschüsse geben, aber keinen neuen Punktwert, da dieser erst im April vor dem Bundesschiedsamt verhandelt wird. Beachten Sie hierfür das nächste Rundschreiben der KZV Berlin.

Dann stand ein wichtiger TOP für die Zukunft der KZV auf der Agenda: Durch die Wahl des Koll. Pochhammer in den Vorstand der Bundes-KZV kam der ursprünglich vorgesehene Plan für die Besetzung des Vorstandes ein wenig durcheinander. Nun aber wurde der Staffelstab des Vorsitzenden des Vorstandes vom Koll. Husemann an den Koll. Meyer übergeben. Musste Koll. Meyer im vorigen Jahr doch schneller als geplant in den Vorstand einsteigen, so ist die jetzige Übergabe nur folgerichtig. Koll. Husemann bleibt dem Vorstand als stellvertretender Vorsitzender erhalten. Koll. Meyer erhielt bei der Wahl zum Vorsitzenden der KZV 24 Stimmen. 10 Vertreter votierten in geheimer Wahl gegen ihn, außerdem gab es 2 Enthaltungen.

Schließlich konnte die neue Satzung aufgerufen werden. Bis auf den §8, der sich mit der Zusammensetzung und Wahl der Ausschüsse beschäftigt, lag ein konsentierter Vorschlag des Satzungsausschusses vor, in dem alle Listen der VV vertreten sind. Leider drohte Koll. Hessberger gleich zu Beginn der Diskussion mit der Blockade der Satzung, wenn sein Vorschlag für §8 keine Zustimmung fände. Da sein Vorschlag diese letztendlich tatsächlich nicht fand, und auch der Vorschlag des Verbandes und des FVDZ nicht die Aussicht auf Zustimmung mit einer 2/3-Mehrheit hatte, bleibt die alte Version des §8 in Kraft.

Mehrere redaktionelle und gesetzliche Änderungen fanden dann in anderen Paragraphen die notwendige 2/3-Mehrheit. Unter anderem der Paragraph 3, der sich mit der Teilnahme an der kassenzahnärztlichen Versorgung befasst, fand nicht die notwendige Mehrheit. Die Opposition machte ihre Blockade wahr und hat uns damit einen Bärendienst erwiesen. Hier sollen ALLE Teilnehmer der kassenzahnärztlichen Versorgung mit einbezogen werden. Es geht um notwendige Pflichten und Rechte gegenüber der KZV Berlin. Auf Grund vieler Gesetzes-Änderungen in den letzten Jahren zählen dazu eben nicht nur Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder andere personengeführte Praxen, sondern auch MVZs, GmbHs und ähnliche Konstrukte. Hier werden durch die Blockade Praxen geschützt, die in der Minderheit sind, aber im Abrechnungsverhalten sicher andere Maßstäbe an den Tag legen als eine „normale“ Praxis. Und das vor dem Hintergrund, dass jede Liste in Wahlkämpfen immer den Erhalt der Einzelpraxis fordert und auch fördern will!!. Und um sich nicht zu outen, wurde auch noch eine geheime Abstimmung dieses Paragraphen beantragt. Dieses Mittel braucht man, wenn man seine Haltung nicht ausreichend argumentativ unterlegen kann. Da hilft dann nur noch die Forderung nach geheimer Wahl.

Damit endete die VV eher unerfreulich. Die Satzung macht den Eindruck eines Flickenteppichs. Mal sehen, was die Aufsicht dazu sagt, wenn sie nun ihr Votum geben muss, bevor die Satzung in Kraft treten kann.

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

Bericht von der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin

Am Donnerstag, den 22.02., stand eine für die Zahnärztekammer Berlin wichtige Delegiertenversammlung im Terminkalender. Wie schon angekündigt, ging es hauptsächlich um die Erhöhung der Kammerbeiträge. Da die letzte Beitragserhöhung im Jahr 2000(!) stattfand, war diese längst überfällig. Auf Grund guten Haushaltens und günstiger Umstände konnte mit der Erhöhung von 2000 ein erhebliches Polster auf den Konten der Kammer angehäuft werden. Da die Anlagemöglichkeiten in den letzten Jahren jedoch gen null tendierten, die Ausgaben aber immer weiter gestiegen sind, war es der Wunsch der gesamten Delegiertenversammlung, vor einer Beitragserhöhung das Vermögen abzuschmelzen. Dies geschah seit dem Jahr 2011 kontinuierlich. Gründe für die gestiegenen Ausgaben liegen vor allem an der Personalstruktur (viele Teilzeitverträge) und den mittlerweile erheblich umfangreicheren Aufgaben. Die Vorgabe der Aufsichtsbehörde ist, eine Reserve in Höhe eines halben Jahresbeitrages (das sind ca. € 1,25 Mio.) vorzuhalten. Im Laufe dieses Jahres würde dieser Betrag unterschritten.

Nun könnte man meinen, dass eine Beitragserhöhung von 50% recht happig ausfällt, steigt doch der Beitrag für niedergelassene Kolleginnen und Kollegen von € 664,- auf € 996,- pro Jahr. Bei den anderen Beitragsgruppen verhält es sich analog. Kolleginnen und Kollegen ohne Beschäftigung zahlen weiterhin keinen Beitrag!

Der Vorstand hat für die Entscheidungsfindung der Delegiertenversammlung einen sehr guten und informativen Power-Point-Vortrag präsentiert. Die wichtigsten Informationen daraus finden Sie in einem Sonderrundschreiben auf der Homepage der ZÄK Berlin unter

http://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Presse/Rundschreiben/ZAEK_Sonderrundschreiben_1-2018.pdf

Der Power-Point-Vortrag soll hier später ebenfalls veröffentlicht werden. Der Verband der Zahnärzte hat der Vorlage zugestimmt, weil die Diskussion in unseren Gremien zur Einsicht geführt hat, die erfolgreiche Arbeit in der ZÄK Berlin für die nächsten Jahre sichern und den Vorstand in der Fortführung seiner exzellenten Arbeit unterstützen zu wollen.

Ernstzunehmende Vorschläge für eine andere Art des Wirtschaftens in der Kammer kamen erwartungsgemäß nicht! Ob die Bemerkung, sich Hilfe von außen, sprich durch eine Wirtschaftsberatung à la McKinsey, zu holen ernst gemeint war, ist auch nicht klar geworden. Dass die Opposition der Beitragserhöhung auch nach ausführlicher Erläuterung der Sachzwänge nicht zustimmen konnte, war leider zu erwarten.

Der eingebrachte Antrag einiger Oppositions-Listen zu mehr „Demokratie in der ZÄK Berlin“ wurde auf Grund der fortgeschrittenen Stunde auf die nächste DV im Mai vertagt! Die Antragsteller sollten aber vielleicht noch einmal in sich gehen, ob dieser Antrag, der Teil einer neuen Satzung werden soll, nicht zum jetzigen Zeitpunkt nur Stückwerk und vor allem nicht zielführend ist. Die neue Satzung wartet nur auf das neue Berliner Heilberufsgesetz, das zwar den Senat, aber nicht das Abgeordnetenhaus passiert hat. Hierauf sollten wir warten!

Traurig war der verbale Ausfall eines DV-Mitglieds, der ein junges, engagiertes, weibliches Vorstandsmitglied als „Vorstands-Azubi“ verunglimpfte. Ob es diesen Ausfall auch einem männlichen Vorstandsmitglied gegenüber gegeben hätte? Nun ja, das werden wir nie erfahren, möchten aber unseren zutiefst empfundenen Unmut über diesen Vorfall kundtun. Sowohl in der DV der Kammer als auch in der VV der KZV Berlin versuchen unsere Delegierten und Vertreter immer im Sinne der gesamten Berliner Kollegenschaft zu arbeiten und abzustimmen, und zwar fair und kollegial!

Der Vorstand

 

Kommt die Bürgerversicherung für die Zustimmung zur Obergrenze?

Das wird die spannende Frage sein, wenn die CDU/CSU wirklich Koalitionsverhandlungen mit der SPD aufnimmt. Jede Partei hat ihre unverhandelbaren Themen bereits genannt! Das lässt auf wenig Kompromissbereitschaft schließen. Oder dient alles nur einer Vorbereitung einer Minderheitsregierung mit Neuwahlen in 2 Jahren oder gleich Neuwahlen zu Ostern? Wir werden es schon schaffen, dass Deutschland ein Jahr nicht regiert wird! Das geht in Belgien, aber nicht bei uns! Macron muss jetzt einspringen und das Heft des Handelns in Europa an sich reißen, aber ist das in unserem Sinne?

Darin zeigt sich aber die ganze Misere der deutschen Politik: Es fehlt an geeigneten Kandidaten für wichtige Posten vom Bundeskanzler/in bis zu den Minister(inne)n! Die CSU wird das Jahr 2018 mit der Angst verbringen müssen, im September in Bayern unter 50% zu fallen. Die CDU weiß im Hinterstübchen nicht, wie sie Merkel loswerden kann und die SPD sieht ein, dass Martin Schulz der völlig falsche Kandidat war. Ein Ex-Bürgermeister aus Würselen! Man hatte vielleicht die Hoffnung auf einen ähnlichen Durchmarsch wie ein “Fast-Weinbauminister” aus Rheinland-Pfalz.

Aber Spaß beiseite: es ist zu ernst. Jeder sieht in der Bürgerversicherung ein Allheilmittel, obwohl zurzeit die Kassen der Krankenversicherungen voll sind! Aber, und das weiß hoffentlich jeder, mit Beginn der Telematik-Infrastruktur kommen monatliche Kosten der Kassen an uns für den VPN-Zugang und die Einmalzahlungen für die überteuerten Geräte dazu! Ein Schelm, der denkt, dass sie sich das nicht bei uns in irgendeiner Form wiederholen!

Das Jahr 2018 wird spannend! Daher wünscht Ihnen der Vorstand des Verbandes der Zahnärzte von Berlin erstmal ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Bitte vergessen Sie nicht:
Der Verband braucht Sie und Sie brauchen den Verband!

Die elektronische Gesundheitskarte oder wie man eine Idee an die Wand fährt!

Seit vielen Jahren wird davon gesprochen: die elektronische Gesundheitskarte und was man damit alles anstellen kann und/oder möchte. Selbst in die Gesetzgebung hat das Projekt Eingang gefunden. Dies ist natürlich verbunden mit Sanktionen, wenn man nicht daran Teil nimmt.

Im Juli fand ein Treffen der PVS (Praxis-Verwaltungs-System) – Hersteller bei der KZBV in Köln statt. Vorgestellt wurde ein Software(!)-Simulator für den angestrebten Praxis-Konnektor. Dieser soll die PVS-Hersteller knapp € 3.000,- pro Lizenz kosten. Wozu das? Das zeigt es gibt weder die Konnektoren, noch die Infrastruktur, wo die Daten abgefragt werden können.

Nur die Compu-Group soll über ein Modell verfügen. Das erklärt auch die Umtriebigkeit dieses Herstellers in den Praxen. Beratung sieht sicher anders aus. Verunsicherung und Abzocke machen die Runde.

Einige Kollegen haben mir schon gesagt, dass sie diesen Wahnsinn nicht mitmachen und lieber die nötigen Sanktionen in Kauf nehmen! Sie wollen ihr sicheres Praxissystem nicht mit der unsicheren Internet-Außenwelt verbinden!

Und was geht jetzt durch die Medien. Nach der Bundestagswahl wird das Projekt beerdigt! Es hat schon viel Geld verschlungen und hier mal wirklich Patientengelder, aber ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende! Die zm fährt noch zweigleisig! Im Online-Angebot wird mit Datum vom 16.08. „in vier Schritten zur Telematikinfrastruktur“ alles erklärt. In der zm 15-16, die Mitte August in die Praxis kam, nimmt sich der Chefredakteur des Themas an: ,,Telematik-Infrastruktur, mittierweile das Synonym für Pleiten, Pech und Pannen im Gesundheitswesen… ist das ganze Unterfangen der sicheren digitalen Kommunikation erneut zum Stillstand gekommen.“ Usw. Wurde er vom KZVB-Vorstand schon mal vorgeschickt, um die Wende einzuläuten?

Fakt ist, das die Kassen bereits die 2.Generation an elektronischen Gesundheitskarten verteilen. Warum eigentlich? Die angestrebte Technik ist bereits seit Jahren veraltet. Z.B. will Microsoft 5 Jahre alte Prozessoren beim nächsten Update von Windows 10 nicht mehr bedienen!

Konnektoren für Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland bieten keinen Markt. Der ganze Ansatz erscheint auch viel zu kompliziert und vor allem zu teuer! Ein Konnektor für € 2.000,- plus Installation ist im Vergleich zu einer Fritzbox sicher diskussionswürdig. Und im hinteren Teil der o.g. zm wird auch noch der Vertrag zwischen KZBV und GKV abgedruckt, der besagt, dass der Zuschuss von Quartal zu Quartal geringer wird. Beginn war das laufende 3.Quartal 2017. Das erklärt die Aktivitäten der Compu-Group (s.o.)

Das alles erinnert an der BER. Kein Ende und ausufernde Kosten. Bis heute ist auch der elektronische Arztausweis nicht in trockenen Tüchern. Und der soll auch dauernde Folgekosten auslösen. Vielleicht kompensiert sich das (s.o.) mit den Honorarabzügen!

Wir sollten daher die Herbstrunde der KZV Berlin nutzen und das ganze hinterfragen Wenn das ganze keinen praktischen Nutzen hat, dann sollte man sich davon verabschieden. In Österreich soll es ein vergleichbares System geben. Über den Tellerrand zu gucken wäre sicher nicht schlecht, aber (leider?) ist unser Krankenversicherungssystem ziemlich einsam in Europa und schon gar in der Welt.

Im ersten Schritt soll nur das VSDM durchgeführt werden Dafür ist der Aufwand nicht gerechtfertigt. Sie wissen nicht was VDSM ist? Versichertenstammdatenmanagement! Das ist das, was jetzt auf der eGCard gespeichert ist und das sollen wir für die Krankenkassen überprüfen und eventuell auch ändern? Dafür ist mir meine Zeit zu schade! Von Diagnosen, Rezepten oder gar Röntgenbilder ist ja schon gar nicht mehr die Rede. Auch das erhöht nicht gerade die Akzeptanz derer, die es anwenden sollen. Und das sind wir! Es hat noch kein Aufschrei in den Praxen gegeben, aber wenn rauskommt, dass es für alles Folgekosten gibt, die getragen werden müssen, dann ist der „Teufel“ los!

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

Neuwahl des Versorgungswerkes

Das Gruppenbild unserer Verbandsvertreter im Versorgungswerk,
unser Kammerpräsident Dr. Heegewaldt mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsausschusses Dr. Schäfer( Brandenburg)

In der konstituierenden Sitzung des Versorgungswerkes Berlin am 13.Mai war satzungsgemäß im Versorgungswerk der Aufsichts- und der Verwaltungsausschuss neu zu wählen.

In den Aufsichtsausschuss als Vorsitzender wurde Dr. Schäfer aus Brandenburg bestätigt. In das Amt seines Stellvertreters wurde Dr. Cwiertnia gewählt. Er löst Dr. Meyer ab, der als Vertreter unseres Verbandes in der Vertreterversammlung verbleibt. Personell wurde der Aufsichtsauschuss durch Dres. Felke, Granzow, Gutsche aus Berlin sowie Dr. Scheithauer aus Bremen neu besetzt.

In den Verwaltungsausschuss wurden wiedergewählt:
Dr. Rellermeier (Vorsitzender) mit 10 von 12 Stimmen;
Dr. Kisro (stellvertretender Vorsitzender) mit 10 von 12 Stimmen;
Dr. Roggensack mit 9 von 12;
Dr. Eichmann mit 10 von 12:
Dr. Geuther aus Brandenburg einstimmig;
Rolf Weggen aus Bremen einstimmig.

Nicht mehr in der neuen Vertreterversammlung des Versorgungswerkes gewählt ist Dr. Weiss (Medeco-Klinik, Dahlem). Er bewarb sich trotzdem extern für diverse Ämter. In insgesamt vier Wahlgängen wurden seine vier externen Mitbewerbungen in den Aufsichts- und Verwaltungsausschuss nicht entsprochen.
Meines Dafürhaltens hat er in der letzten Legislaturperiode in der Vertreterversammlung pragmatische und sachliche Arbeit geleistet und sich deutlich von dem m.E unangebrachten „Kasperltheater“ seiner oppositionellen Mitstreiter Kampmann und Dohmeier-de Haan unterschieden. Ihm hatte man immer zugehört, den beiden anderen nicht.

Dr. Wolfgang Kopp

 

Kreuzgang zum Verwaltungsgericht

I.
Meist dann, wenn es dunkel wird, trifft sich nach Absprache eine Art „Club von Besesseneren“. Einzelne Mitglieder dieses „Clubs“ sind, so munkelt man in der IUZB, in der Fraktion Gesundheit, oder im DAZ. Man munkelt weiter auch Dr. Weiss sei dabei, von der Medeco-Klinik in Dahlem als Mitglied des IUZB-Vorstandes.

II.
Es dreht sich nicht um Transparenz, nicht um die Weiterentwicklung einer gemeinsamen Berufspolitik gegenüber der GKV-Macht oder gegen die uns gerichtete Gesundheitspolitik, also nicht um das Ach und Weh der Berliner Zahnärzte. Es geht an diesem „runden Tisch“ meines Erachtens gegen die Körperschaften, gegen deren Vorstände sowie um die Absprache von Methodik, die Körperschaften zu lähmen, zu diskreditieren und vielleicht darum, sie „handlungsproblematisch“ zu machen. Als Retter in der Not kann man sich dann besser anpreisen, sprich: es geht m.E. um die Verkehrung einer verlorenen Wahl.

III.
Dazu scheint wohl jedes Mittel Recht. Eines der Mittel, so aus der Vergangenheit in Erinnerung, ist der Gang zu den Gerichten. Ein weiterer mag der „Whataboutism“ sein. Whataboutismus gehört heute allgemein zum methodischen „Hate-Speech“, einer tiefgründigen Form einer bewusst geführten Verachtungssprache.
Whataboutismus ist eine methodische Anwendung auf etwas nicht antworten zu wollen. Das Geschriebene, Gesagte wird über unterschiedliche oder gar divergente Sachverhalte, welche normalerweise nichts miteinander zu tun haben aggressiv beschwert. Im Sinne einer rhetorischen Inversion von Faktischem ist man über diese Methode an einer Desintegration einer Diskussion interessiert.

IV.
Im letzten Herbst hat die Opposition bei der Zahnärztekammerwahl deutlich an Stimmen verloren bei einer Wahlbeteiligung von 35% und 400 ungültigen Stimmen. Der von der Opposition selbst vorgeschlagene Wahlleiter, Herr Dr. Hoene, wird nun vor das Verwaltungsgericht gezerrt und beklagt, vier Stimmen nicht ordnungsgemäss zugeordnet und einiges falsch gemacht zu haben. Auch soll das Mitgliederverzeichnis der ZÄK Berlin nicht aktualisiert worden sein, da viel Postwerbung an die IUZB zurück gekommen sei. Der Sachverhaltsdunstkreis von 400 ungültigen Stimmen könnte dann auch durchleuchtet werden. Kurzum, die Wahl zur Zahnärztekammer Berlin im November 2016 wird nun doch beklagt.

V.
Nanu, fragt sich die unbedarfte Berliner Kollegenschaft? War es nicht gerade die IUZB, welche Dr. Hoene als den besten Wahlleiter einst vorgeschlagen hat? Waren es gerade nicht ihre Mitglieder, welche quer und hinterrücks während der Stimmenauszählung durch den Wahlausschuss spazierten und den Auszählenden über die Schulter schauten, ob denn alles so seinen gerechten Gang gehe? Waren es nicht sie, die bei der Stimmenauszählung des Öfteren gefragt wurden, ob noch alles in Ordnung sei? Waren es nicht ihre eigenen gewählten Wahlausschussmitglieder, welche unentschuldigt gar nicht zur Stimmenauszählung erschienen und somit die Arbeit des Wahlausschusses schwächten?

VI.
Ja, verehrte Klägergemeinde, da bleiben aber Kardinalfragen offen! Warum habt ihr denn den armen, bisher unbeleuchteten Dr. Bloch als Kläger vorgeschoben? Warum schiebt ihr bei Eurem Antrag gegen den KZV-Vorstand den bisher verschwiegenen, wortkargen Dr. Zemlin vor? Fehlt der ersten Reihe mittlerweile der Mumm? Die Euro 45.000,00 an Wahlkosten müssen doch nicht Sie, sondern sowieso die Berliner Zahnärzteschaft bezahlen.

VII.
Sie, verehrte Kollegin, verehrter Kollege, fragen jetzt verzweifelt was „Whataboutismus“ bezügl. des Klärungsversuches wäre, warum die Opposition vor das Verwaltungsgericht zog, um die vergangene Wahl zu beklagen?

Aha! Der Spargel wird gerade geerntet! Was? Zuviel Badewannenschaum in der Salatschüssel?
Unglaublich! Mehltau auf Mehlwürmern!“

Nicht zu fassen, Danke !
Dr. Wolfgang Kopp