3G in der Praxis

Mit Datum vom 12. Dezember 2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Für die Zahnarztpraxis wird durch diese Neuregelungen eine umfassende Testpflicht für das Praxispersonal und Besucher (nicht: Patientinnen und Patienten) eingeführt. Die wesentlichen Fragestellungen, die sich daraus ergeben, lassen sich den Fragen und Antworten Seiten der BZÄK entnehmen:

Fragen und Antworten zur 3G-Regel in der Zahnarztpraxis:

https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/3g-in-der-praxis.html

Geschäftsbericht der KZBV

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat ihren Geschäftsbericht für den Zeitraum von Juli 2020 bis Juni 2021 vorgelegt. Auch in diesem Jahr wurde der Bericht als eine zentrale Kommunikationsplattform der KZBV inhaltlich und gestalterisch weiterentwickelt. Er legt in der vorliegenden Fassung über alle relevanten Themen der vertragszahnärztlichen Versorgung und Sicherstellung im Berichtsjahr umfassend Rechenschaft ab. Die PDF-Datei des aktuellen Geschäftsberichts der KZBV kann unter www.kzbv.de/gb2021 abgerufen oder der Bericht direkt am Bildschirm durchgeblättert werden. Die Bestellung von Print-Exemplaren ist in Kürze bei Bedarf unter www.kzbv.de/publikationen möglich.

AUFRUF: Bitte lassen Sie sich impfen, sofern Sie es können!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

grundsätzlich versteht man, wenn jemand Angst hat vor unbekannten Dingen und das gilt auch für Impfungen. Mittlerweile sind aber weltweit über 8,5 Milliarden Dosen verimpft worden und die gemeldeten Nebenwirkungen und Impfschäden sind minimal. Müde und dicker Arm sind nach drei Tagen wieder vorbei. Dagegen scheint aber keiner von den Impfängstlichen Angst vor dem Virus zu haben, der weltweit bis zum heutigen Tag 5,2 Millionen Menschen getötet hat. Alleine in Deutschland sind 5,52 Millionen erkrankt und davon knapp 100.000 Menschen mit Covid verstorben. Ich kenne einen fünfzigjährigen, der vorher kerngesund gewesen ist und der sich 9 Monate mit seiner Covid-Erkrankung rumgequält hat. Er würde sicherlich gerne über seine Erfahrungen berichten, die er bestimmt keinem anderen wünscht. Und für diejenigen die es partout nicht glauben wollen, können wir sicherlich gerne auch Praktika auf den Intensivstationen dieser Stadt vermitteln. Auch wenn eine Impfung nicht grundsätzlich vor einer Infektion schützen kann, so verhindert es zumindest vor zu schweren Krankheits-Verläufen.

Und nicht zuletzt: Nichtgeimpften spielen auch mit unserer aller Gesundheit, unseren Freiheiten und unserem Arbeitsplätzen. Wer also bis jetzt nicht geimpft ist, sollte dies schnellst möglich nachholen, das gilt auch für die Booster-Impfung.

Bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter gesund

Ausgangslage für Nachwuchs sehr gut – Auswirkungen von Corona auf Praxen – Wichtige Zahlen, Daten und Fakten zur zahnärztlichen Versorgung und zur Mundgesundheit

Köln/Berlin, 10. Dezember 2021 – Eine der wichtigsten Aufgaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ist die Sicherstellung und zukunftsweisende Ausgestaltung einer flächendeckenden, wohnortnahen und patientenorientierten vertragszahnärztlichen Versorgung. Dieses Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen stimmen. Zugleich bedarf es exakter und verlässlicher Zahlen, Daten und Fakten zum Leistungs- und Versorgungsgeschehen sowie zur Mundgesundheit der Bevölkerung. Solche Informationen trägt die KZBV fortlaufend und mithilfe aufwändiger Verfahren systematisch zusammen. Die aufbereiteten Ergebnisse werden in Form von Tabellen und Grafiken, Erläuterungen und Analysen im Jahrbuch veröffentlicht. Ein Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Zahnarztpraxen und die Versorgung.
Ausgangslage für Nachwuchs ausgezeichnet – Trends bei Zahnärztezahlen & Praxen
Die Ausgangslage für den zahnärztlichen Nachwuchs ist weiterhin ausgezeichnet: Im Berichtsjahr gab es 2.197 Studienanfängerinnen und Studienanfänger, während 2.312 Approbationen gezählt werden konnten – für die mittelfristige Perspektive mit Blick auf die Versorgungssituation sind das sehr positive Indikatoren.  Der Schlüssel, um eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung in Deutschland auch künftig sicherzustellen, liegt aus Sicht der KZBV in der gezielten Förderung der Niederlassung des Nachwuchses. Dies erfordert entsprechende politische Rahmenbedingungen, um jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten Planungssicherheit zu geben. Dringend geboten ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel ein Ende der Budgetierung oder der Abbau von überbordender Bürokratie in Praxen.
Bei den Versorgungsstrukturen setzen sich Trends fort, die sich bereits in den vergangenen Jahren manifestiert haben. So ist die Gesamtzahl der 62.867 Zahnärztinnen und Zahnärzte im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Gleiches gilt für die Zahl der Praxen mit 39.325.
Auswirkungen von Corona auf Zahnarztpraxen
Erstmals bildet das Jahrbuch die unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie auf das vertragszahnärztliche Leistungsgeschehen ab. So ist den Abrechnungsdaten für 2020 zu entnehmen, dass es insbesondere im 2. Quartal in nahezu allen Leistungsbereichen zu abrupten Einbrüchen und Rückgängen von -15 bis -30 Prozent bei den Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahresquartal gekommen ist. Diese und andere Verläufe sind auch direkte Folge der Verunsicherung der Bevölkerung durch die Auswirkungen der pandemischen Lage und der damit einhergehenden Aufforderung soziale Kontakte in diesem Zeitraum aus Infektionsschutzgründen so weit wie möglich zu begrenzen.
Resonanz auf ZäPP-Umfrage nach wie vor gut
Das Jahrbuch präsentiert auch die Ergebnisse der mittlerweile 3. bundesweiten Erhebung des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Insgesamt war die Zahl der Praxen, die am ZäPP teilgenommen haben, mit etwa 3.100 erneut bemerkenswert groß, insbesondere vor dem Hintergrund der infolge des Corona-Managements erheblich gestiegenen Arbeitsbelastung von Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern.
KZBV-Jahrbuch 2021 – Hintergrund und Bezugsquellen
Seit Jahrzehnten ist das Jahrbuch der KZBV mit seinen fachlich abgesicherten Daten und Statistiken das Standardwerk für fundierte Erhebungen rund um die vertragszahnärztliche Versorgung. Die neue Ausgabe bildet einmal mehr eine präzise Momentaufnahme von grundlegenden Strukturen und zentralen Entwicklungen ab. Das Kompendium bietet Leserinnen und Lesern nicht nur eine Fülle von Fakten, sondern unterstützt sie auch bei der allgemeinverständlichen Interpretation komplexer Zusammenhänge. Die aktuelle Ausgabe enthält diverse Datentabellen und Grafiken, unter anderem aus den Bereichen Gesetzliche Krankenversicherung, zahnärztliche Versorgung, Zahnarztzahlen sowie Praxisentwicklung und kann für 10 Euro zuzüglich Versandkosten über die Website der KZBV oder per E-Mail an statistik@kzbv.de im Printformat bestellt werden. Eine pdf-Datei zum Download ist kostenfrei auf der Website der KZBV verfügbar.

In eigener Praxis: nur noch 65,8 Prozent der aktiven Zahnärzteschaft

Zahlen zur Zahnmedizin im neuen Statistischen Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer

Berlin, 09. Dezember 2021 – 47.697 Zahnärztinnen und Zahnärzte waren zum 31.12.2020 in eigener Praxis niedergelassen –  nur noch 65,8 Prozent der gesamten aktiven Zahnärzteschaft. Dies geht aus aktuellen Daten im Statistischen Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hervor. Im Jahr 2000 hatte dieser Anteil noch bei 85,2 Prozent gelegen.
Als Selbstständige tragen die Praxisinhaberinnen und -inhaber auch in Pandemiezeiten das unternehmerische Risiko sowie die Verantwortung für die wachsende Zahl angestellter Personen.

Den Praxen ist es gelungen, ihren Patientinnen und Patienten auch unter erschwerten Bedingungen eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung zu bieten. Dies zeigen die Daten des Statistischen Jahrbuchs, das dieses Jahr einen Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Coronakrise auf die Zahnarztpraxen und deren Beschäftigte legt.
Weitere Zahlen zur Zahnärztehaft, zur Mundgesundheit der Bevölkerung und zum Gesundheitsverhalten finden sich in der aktuell erschienenen Ausgabe.

https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/grafiken/za/66_Prozent_in_eigener_Praxis_niedergelassen.jpg

Das Statistische Jahrbuch 2020/2021 kann für 10,00 Euro zzgl. Versand über die BZÄK bestellt werden: www.bzaek.de/service/broschueren-und-publikationen.html#c10729

Drucksache 20/188 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie – 06.12.2021

Liebe Kollegen, bitte beachten Sie, dass es sich hierbei bisher nur um einen Gesetzentwurf handelt, der sich inhaltlich noch ändern kann.
Die besonders für uns Zahnärzte interessanten Aspekte stehen auf den Seiten: 4, 13, 22, 28, 40 ff, 50 Und beziehen sich auf den §20b

Quelle: https://www.bundestag.de/14154-14154

2000188

Wunschzettel

So kurz vor Weihnachten ist es üblich, dass, wenn man daran glaubt, dem Weihnachtsmann einen Wunschzettel schreibt. Wenn man dann Glück hat und der Weihnachtsmann tatsächlich den Wunschzettel findet oder dieser aus obskuren unbekannten Gründen von einem potenten Gönner abgefangen wird, könnten sich dann vielleicht unter Umständen manchmal sogar diese Wünsche zum Teil erfüllen. Zuviel Konjunktive in einem Satz? Das mag sein, aber manchmal darf man ja auch von Dingen träumen, die dann vielleicht nicht in Erfüllung gehen. Auch wenn man selbstverständlich brav war, ist es nicht immer gesagt, dass man manchmal trotzdem die Rute bekommt. Nehmen wir aber trotzdem an, dass ausnahmsweise dieser Wunschzettel an den Stellen ankommt, wo er auf fruchtbaren Boden fallen würden, dann probiere ich es einfach einmal, denn wer nichts wagt, der kann bekanntlich auch nicht gewinnen. Aber was wünscht man sich als braver Zahnarzt vom Weihnachtsmann für die Zukunft?

Eigentlich muss man sich an dieser Stelle natürlich allgemeine Gesundheit und Weltfrieden wünschen, doch ich würde mir erst einmal ganz profan die Entbürokratisierung für unsere Praxen wünschen. Weniger Gängelei, mehr Fingerspitzengefühl der zuständigen Behörden mit der Zahnärzteschaft. Die Zahnärzteschaft kann dabei mit breiter Brust die konsequente Umsetzung sämtlicher Anforderungen an die Praxishygiene und Arbeitssicherheit vorweisen. Dann würde ich mir auch noch mehr Kollegialität wünschen, und zwar auf allen Ebenen. Dabei ist es nämlich genauso wichtig den Kollegen von nebenan so zu achten, wie man es sich es selbst wünscht. Auch die Steigerung der Kollegialität von Seiten unserer Körperschaften würde ich mir wünschen, immerhin fließt unser Geld in diese Organe der Selbstverwaltung. Es wäre schön, wenn man nicht immer das Gefühl haben müsste, dass die Körperschaften der verlängerte Arm der Politik wären, sondern die wirkliche berechtigte Interessenvertretung der Kollegenschaft. Hierbei geht es nicht um Klüngelei und Kumpanei, sondern um die viel wichtigere kollegiale Unterstützung bei allen alltäglichen Schwierigkeiten, die von Jahr zu Jahr leider immer schwieriger geworden sind. Besonders die Themen Personal, Verwaltung und Finanzierung sind mittlerweile die Probleme, die in allen Praxen angekommen sind. Aber ich wünsche mir auch eine fairere Industrie und Handel, die uns in den vergangenen Jahren mit immer höheren Preisen überziehen, bei denen fast nie die Mehrwertsteuer mit eingepreist wird, als kleines Beispiel von vielen.  Da bin ich auch schon bei meinem nächsten Wunsch: Nach über dreißig Jahren wünsche ich uns einen neuen GOZ Punktwert, der auch zukünftig regelmäßig an die realen Lebenshaltungskosten angepasst wird, denn ich möchte auch weiterhin gute Gehälter bezahlen können. – Am Ende wünsche ich mir für alle Kollegen die Zufriedenheit, die wir brauchen, um mit Motivation täglich aufs Neue unsere Praxen durch diese stürmischen Zeiten zu führen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest – Ihr Helmut Kesler

Weniger ist mehr – oder?

Weniger ist mehr! – oder?

Die Bundestagswahl ist schon längst vorbei und es wurden diejenigen gewählt, die irgendwo eine Mehrheit in Ihrem Wahlbezirk erhalten haben – so funktioniert Demokratie. Aber eine Entwicklung ist seit Jahren interessant, es werden immer mehr Volksvertreter. Waren es 1990 noch 662 Vertreter für damals knapp 79 Millionen Einwohner, so sind es 2021 nun 736 Abgeordnete. Das bedeutet, das 1 Abgeordneter damals 120468 Einwohner und heute  112989 Einwohner repräsentiert. Man könnte also glatt sagen, dass jeder von uns heute stärker im Bundestag repräsentiert wird, als vor rund 30 Jahren. Im Bundesrat sind es sogar nur 69 Vertreter aus den einzelnen Bundesländern, die dann auch noch in verschiedenen Ausschüssen arbeiten. Ich finde, dass dieser Vertretungsschlüssel trotz des Zuwachses recht knapp bemessen ist, denn ich kenne auch andere Vertretungsschlüssel.

Wie sieht es zum Beispiel zum Vergleich dazu mit unserer Berufsvertretung aus.

Da sind zuerst einmal die Zahnärztekammern der einzelnen Bundesländer, die die Selbstverwaltungen der Zahnärzte darstellen und als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) organisiert sind. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht, jedoch nicht die Fachaufsicht aus.

In Deutschland waren zum 31. Dezember 2020 bei den Landeszahnärztekammern 98.734 Mitglieder registriert. Ca. 72.500 Mitglieder davon standen aktiv im zahnärztlichen Berufsleben.

Um die Interessen aller deutschen Zahnärzte zu koordinieren, wurde 1953 der „Bundesverband der Deutschen Zahnärzte“ (BDZ) gegründet, der 1990 in „Bundeszahnärztekammer“ (BZÄK) umbenannt wurde. Die Bundeszahnärztekammer ist – im Gegensatz zu den Landeszahnärztekammern – keine Kammer oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein. Die Mitglieder der Bundeszahnärztekammer sind keine Einzelmitglieder, sondern die Zahnärztekammern der Bundesländer. Den Vorstand der Bundeszahnärztekammer bilden der Präsident, zwei Vizepräsidenten sowie die Präsidenten der (Landes-)Zahnärztekammern. Das höchste Entscheidungsgremium ist die Bundesversammlung, die zuletzt am 29.-30. Oktober 2021 in Karlsruhe tagte. Die Landes-Zahnärztekammern entsenden Delegierte in die einmal jährlich stattfindende ordentliche Bundesversammlung. Jede Landeszahnärztekammer entsendet für je 600 Zahnärzte in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Delegierten und für die Restzahl, sofern diese mehr als 300 beträgt, wird ein weiterer Delegierter in die Bundesversammlung geschickt. Die Mindestzahl der Delegierten pro Kammer beträgt zwei.

Auf der diesjährigen Bundesversammlung waren  es 166 Delegierte. Das heißt also, dass 1 Delegierter rund 595 deutsche Zahnärzte repräsentiert (98.734 / 166 = 594,783).

Zu Relation: das höchste Entscheidungsgremium der rund 538.000 Ärzte ist der Deutsche Ärztetag mit 250 Abgeordneten aus den 17 Landesärzte-Kammerbereichen. Ausgerechnet bedeutet dies, dass 1 ärztlicher Abgeordnete 2.152 Ärzte obendrein unterschiedlicher Fachrichtungen repräsentiert (538.000 / 250 = 2.152).

Fazit: Das Gremium mit der „basisdemokratischten Struktur“ ist eindeutig die BZÄK. Aber Hand auf´s Herz, ist diese „Volksnähe“ uns die monatliche Summe von 9.70€ wirklich wert?

Bei der Bundesversammlung im Oktober 2021 gab es auch einen Beschluss, der als ein Initiativ-Signal an die zukünftige Bundesregierung gelten soll, die sogenannte „Karlsruher Erklärung“. Hier der Wortlaut:

„Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer stellt fest, dass der Verordnungsgeber auch in der letzten Legislaturperiode seiner gesetzlich vorgegebenen Verpflichtung zu einer Anpassung des seit 33 Jahren unveränderten Punktwerts in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wieder nicht nachgekommen ist. Die Bundesversammlung fordert die künftige Bundesregierung auf, diesen gesetzlichen Auftrag endlich zu erfüllen. Die gesetzliche Verpflichtung für die längst überfällige Punktwertanhebung lautet: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für zahnärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die zahnärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen (§ 15 Zahnheilkundegesetz)“. Damit soll sichergestellt werden, dass auf gesetzlicher Grundlage die Vergütung sowohl dem Allgemeinwohl als auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss und die Leistungen der Zahnärzte ausreichend vergütet werden. Es ist also der Ausgleich notwendig zwischen den widerstrebenden Interessen der Patienten,  kein zu hohes Entgelt entrichten zu müssen und den berechtigten Interessen der Zahnärzte, ein angemessenes Honorar für ihre Aufwände, also eine leistungsgerechte Honorierung, zu erhalten.

 Zugleich fordert die Bundesversammlung die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland auf, unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die bestehenden Möglichkeiten der GOZ unter konsequenter Anwendung des Paragraphen 2 (Freie Vereinbarung), des Paragraphen 5 (Bemessung der Gebühren) und des Paragraphen 6 Abs. 1 (Analogleistungen) auszuschöpfen.“

Auch ich finde es gut, dass die zukünftige Regierung gleich darauf aufmerksam gemacht wird, dass es hier eine Hausaufgabe gibt, die schon längst hätte bearbeitet werden müssen. Warten wir ab, welcher Partei das Bundesministerium für Gesundheit zugelost wird, denn es dürfte darauf ankommen auf  wieviel Widerliebe unsere berechtigten Wünsche stoßen werden. Aber eine Passage in der Erklärung stößt bei mir auf ein gewisses Unverständnis. Im letzten Absatz werden die Kollegen aufgefordert endlich die GOZ „richtig“ anzuwenden, was aus meiner Sicht einem echten Kollegen-Bashing gleichkommt. Zum einen wird damit den Kollegen unterstellt, dass sie in den letzten 30 Jahren nicht die GOZ gelernt und angewandt hätten und zum anderen unterstellt man indirekt den einzelnen Landeszahnärztekammern (den eigenen Mitgliedern!) nicht genug getan zu haben, um diesen Umstand zu bereinigen. Wie weit muss man sich also vom Alltag und der Basis entfernen, um so zu denken. Klar – in den Statistiken kann man klar erkennen, dass der Ermessensspielraum in vielen Bereichen nicht ausgeschöpft wird, aber Statistiken sind eben Statistiken und können so und so interpretiert werden. Bei den gut dotierten GOZ Positionen lohnt es sich zu steigern und hier wird auch regelmäßig gesteigert, aber wer macht sich die Mühe und steigert solche „Mini“-Positionen wie z.B. Ä1 oder bmf?

Resumee: Vielleicht sollte also unsere Standesvertretung den Schlüssel noch mehr verkleinern, sodass 1 Delegierter zukünftig 300 Mitglieder repräsentiert und damit noch näher an die Basis rutscht. Dann sitzen zukünftig ca. 320 Delegierte in der Bundesversammlung, wir zahlen 19,40€ und alles wird gut. Entschuldigen Sie hier meine sarkastische Polemik, aber ich kann die bestehende Art von Ressourcenverschwendung nicht weiter sehenden Auges akzeptieren. Noch einmal zum Mitdenken: 736 Abgeordnete vertreten 83 Mio. Bürger und 166 Delegierte vertreten rund 99.000 Zahnärzte. Kein Wunder, dass sich die Kollegen draußen an den Behandlungsstühlen immer weniger wahrgenommen fühlen und mit einer Standespolitikverdrossenheit reagieren. – Aber Quantität ist bekanntlich nicht immer Qualität und weniger wäre eben manchmal doch mehr.

Vielleicht vergleiche ich ja Birnen mit Äpfeln, aber es musste einfach mal raus.

In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass der Winter nicht zu hart wird.

Mit kollegialen Grüßen Ihr Helmut Kesler

Gesundheitsminister: Auch Apotheker und Zahnärzte sollen gegen Corona impfen

Im Kampf gegen das Coronavirus fordern die Länder eine Erweiterung der Impfstellen in Deutschland. Der Bund soll nun die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.

Zur Beschleunigung der Corona-Impfungen in Deutschland sollen aus Sicht der Gesundheitsminister der Länder künftig auch Apotheken und Zahnärzte mit einbezogen werden. Der Bund sei gebeten, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, sagte der Vorsitzende der Ressortchefs, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, am Montag in München nach einer Schaltkonferenz. Laut einem einstimmigen Beschluss der Länder könnte dies über eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung ermöglicht werden – etwa ergänzend zu Regelungen, nach denen Apotheken in regionalen Modellprojekten bereits Grippeimpfungen machen können.

Bis zum Jahresende werden mehr als 20 Millionen Auffrischimpfungen („Booster“) länger zurückliegender Impfungen angestrebt. Holetschek machte mit Blick auf Apotheken und Zahnärzte deutlich, dass eine Regelung für sie nicht von heute auf morgen umgesetzt werden könne. Auch für die Zukunft blieben Auffrischimpfungen aber wichtig.

2600 Apotheker sind bereits für Grippeimpfung geschult

Die Apotheken haben bereits Unterstützung angeboten. Es gebe derzeit 2600 Apotheker, die Impfschulungen für regionale Pilotprojekte zur Grippeimpfung gemacht hätten, hatte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erklärt. Sie wären am schnellsten einsatzfähig.

In Praxen ziehen Impfungen bereits stark an, hinzukommen sollen zudem weitere öffentliche Angebote. Das Robert Koch-Institut (RKI) wirbt für zusätzliche Impfkapazitäten auch angesichts von Rückmeldungen aus überlasteten Hausarztpraxen. Wenn es standesrechtliche Beschränkungen gebe, sollte man diese temporär aufheben. Auffrischimpfungen könnten zeitweise auch außerhalb von Praxen gemacht werden.

(Aus der Berliner Zeitung – Online vom 29.11.21)

Zahnärzte sind stocksauer auf die Ampel

Aus der PM der KZBV: Die KZBV zu neuer Regelung im Infektionsschutzgesetz.

Düsseldorf/Berlin, 25. November 2021 – Die Zahnärzte laufen Sturm
gegen eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG), nach der
laut § 28b IfSG auch Zahnarztpraxen verpflichtet werden, jeden Tag
sämtliche Beschäftigte einer Praxis, auch Geimpfte, sowie sämtliche
Besucher (nicht Patienten) testen und parallel umfangreichste
Dokumentationen an die Gesundheitsämter verfassen müssen.
Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,-€ geahndet
werden.
Die oberste Vertretung aller sechzigtausend Vertragszahnärztinnen
und Vertragszahnärzte, die Vertreterversammlung der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) forderte den
Gesetzgeber gestern in einer einstimmigen Resolution auf, diese
Regelung für Zahnarztpraxen sofort auszusetzen.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Bei dieser
wirklichkeitsfremden Regelung kann man nur fassungslos den Kopf
schütteln. Während Patientinnen und Patienten völlig unabhängig
davon ob sie geimpft oder ungeimpft sind, ohne Vorlage eines Testes
in der Praxis behandelt werden müssen, sollen wir alle in einer Praxis
Tätigen, auch wenn sie geimpft und geboostert sind sowie alle
Besucher einer Praxis täglich testen und umfangreiche
Dokumentationen erstellen. Das, obwohl in unseren Praxen in der
gesamten Pandemie kein einziger Infektionsfall ausgehend von einer
zahnärztlichen Behandlung nachgewiesen werden konnte und wir dank
höchster Hygienevorkehrungen eine der niedrigsten Inzidenzen in allen
Berufsgruppen aufweisen. Die zahnärztliche Versorgung der
Bevölkerung ist durch diese Regelung akut gefährdet, da bereits jetzt
absehbar ist, dass es am Markt keine ausreichenden Mengen an
Testmaterial gibt.“
Eßer forderte die neue Bundesregierung dringend auf, die neue
Regelung sofort auszusetzen und zurückzunehmen. „Auch jetzt in der
vierten Welle unterstützen wir mit Nachdruck zielgerichtete
Maßnahmen und politische Entscheidungen zur
Pandemiebekämpfung. Stoppen Sie das Chaos in den Praxen und
lassen sie uns unsere Arbeit so sicher und zuverlässig mit bestem
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie vertritt die Interessen von fast 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der
vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte
Zahnärzte bilden eine der größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die
Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Bundesländern. Die
Aufgaben der KZBV und der KZVen resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im Vierten Kapitel
des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der
gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von
Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) maßgeblich mit. In Deutschland sind rund 90 Prozent der
Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. Das sind etwa 70 Millionen Menschen. Aktuelle
Informationen über zahnärztliche Themen erhalten Sie durch unseren regelmäßigen Newsletter unter
www.kzbv.de/newsletter.
Schutz für die Patientinnen und Patienten weitermachen, wie wir das
nachweislich seit Beginn der Pandemie tun!“, sagte Eßer in Richtung
der Ampelkoalition.

P.S.:
Wie heute (25.11.) auf der VV mitgelteilt, hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder heute die Massnahmen ausgesetzt und die Bundesregierung aufgefordert hier nach zu bessern.
Näheres auch auf der Seite unserer Kammer (www.zaek-berlin.de) und unserer KZV (www.kzv-berlin.de)