Was haben Sie gegen niedergelassene Ärzte und Zahnärzte Herr Lauterbach?

Dazu die aktuelle Pressemitteilung der KZBV:

„Das Maß ist voll, Herr Minister!“
Letzte VV der endenden Amtsperiode des Vorstands der KZBV

München, 23. November 2022 – Auf der letzten Vertreterversammlung der auslaufenden sechsjährigen Amtsperiode des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zog dessen Vorsitzender Dr. Wolfgang Eßer eine kritische Bilanz der Gesundheitspolitik der Bundesregierung und stimmte die Zahnärzteschaft vor dem Hintergrund des strukturellen Finanzdefizits in der GKV und der daraus resultierenden Gesetzgebung auf schwere Zeiten ein.

Harsch verurteilte er das kürzlich durch die Ampel verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) und bezeichnete es im Hinblick auf die zahnärztliche Versorgung als „einen absolut unverdaulichen, toxischen Politcocktail“. Eßer prognostizierte, dass „die fatalen Folgen dieses Spargesetzes unseren Patientinnen und Patienten und der zahnärztlichen Versorgung über Jahre schaden werden: Im Zielkonflikt zwischen Versorgung und Finanzstabilisierung der GKV hat die Politik sich im Wissen um diese Folgen auf die Seite der Kostendämpfung geschlagen und damit gegen die Versicherten und deren Versorgungsansprüche gestellt“.
Vor dem Hintergrund galoppierender Inflation und exorbitant steigenden Preisen für Energie- und Materialkosten würden die zusätzlichen Beschränkungen des Honorarzuwachses in Kombination mit der wieder eingeführten strikten Budgetierung die flächendeckende Sicherstellung der Versorgung gefährden. Dies gelte vor allem für die gerade erst neu eingeführte Parodontitistherapie, die noch im Rollout befindlich vom Gesundheitsminister blockiert werde. „Es fehlen nachweislich in den beiden nächsten Jahren einige hundert Millionen Euro in diesem präventionsorientierten Versorgungsbereich, die den Versicherten erst vor nicht mehr als einem Jahr versprochen wurden.“
Dem Minister warf Eßer zudem Untätigkeit vor, weil er sich nicht entschlossen gegen die zunehmende Vergewerblichung der zahnmedizinischen Versorgung stellen, sondern mit seiner Politik Investoren und Private Equity Gesellschaften quasi den roten Teppich ausrollen würde.
Von diesen politischen Fehlern besonders hart getroffen werden ländliche und strukturarme Regionen in Deutschland, „weil sie wie ein Katalysator, wie ein Brandbeschleuniger bei der Vernichtung von Versorgungsressourcen wirken und den Fachkräftemangel zusätzlich befördern.“
Eßer rief die gesamte Zahnärzteschaft dazu auf, unmissverständlich ihren Protest gegen eine fehlgeleitete Politik deutlich zu machen. „Wir werden trotz alledem alles dafür tun, um die Parodontitis-Versorgung über die Zeit zu retten und Patientinnen und Patienten, die auf diese Behandlung dringend angewiesen sind, nicht im Stich zu lassen. Aber dort, wo das Geld fehlt, können wir nicht gewährleisten, dass die Versorgung vollumfänglich sichergestellt wird.“
„Für begrenztes Geld kann es auch nur begrenzte Leistungen geben. Dafür tragen Sie, Herr Minister, dafür trägt die gesamte Ampel die volle Verantwortung!“, sagte Eßer.

Pressekontakt:
Kai Fortelka
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Das GKV Finanzierungsstabilisierungsgesetz

oder wie Lauterbach schamlos lügt!

Man glaubt, dass Lauterbach in Zusammenhang mit der geplanten Cannabis-Freigabe bereits zu viel davon konsumiert hat!

Unter der Überschrift Lauterbach: Konsolidierung gelungen, Leistungskürzungen verhindert findet Ihr auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (Link) folgende Bestätigung der o.g. These:
Zahnarzthonorare: Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Gleichzeitig: Ausnahmen für Leistungen im Rahmen der aufsuchenden Versorgung oder von Kooperationsverträgen zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten sowie bei Parodontitisbehandlung bei Versicherten mit Behinderung oder Pflegebedarf.

Was heißt das: PAR-Behandlung rein ins Budget, aber PAR-Behandlung bei den vulnerablen Gruppen, was für eine Augenwischerei!

Informiert Euch auf den Seiten der Körperschaften (KZV Berlin und KZBV) und der BZÄK, wie das alles zusammenhängt. Es geht um das Geld der Kolleginnen und Kollegen!

Vor diesem Hintergrund haben sich die Berliner Verbände am 07.11, getroffen, um über eigene Maßnahmen zu beraten. In Kenntnis einer Sitzung der KZV’en unter Leitung der KZBV am 14.11. mit geplanten Maßnahmen, haben wir uns entschlossen dies zu begleiten und zu unterstützen. Die BZÄK könnte dann als Verein eine Aktion durchführen, weil die Körperschaften zu allem Überfluss gerade von den Aufsichten in Deutschland an der kurzen Leine gehalten werden!

Wenn sich aber die Abneigung der Zahnärzteschaft gegenüber der Standespolitik fortsetzt, dann hat die Politik schon gewonnen! Also informiert Euch auf allen Kanälen über den Fortgang dieser „Gesetzgebung“!

Und noch etwas zum Thema Wertschätzung:

Aus der Berliner Morgenpost vom 26.10.2022:
Höhere Gebühren beim Tierarzt; Wer mit seinem Haustier zum Tierarzt geht, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Ab dem 22. November gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte. Ein Beispiel: Für eine allgemeine Untersuchung von Hunden oder Katzen werden dann 23,62 Euro fällig. Bislang mussten Halter 13,47 Euro für die Untersuchung ihres Hundes zahlen und 8,98 Euro für ihre Katze

Zum Vergleich:  GOZ 0010 12,94 bei 2,3 Steigerung oder19,58 bei 3,5 Steigerung

Oder BEMA 01 mit AOK Punktwert Berlin 21,29

Honi soit qui mal y pense!

In der letzten zm-online gab es sogar ein Geburtstagsgruß zum 35. für die GOZ. Müssen wir uns das weiterhin antun?

Am Wochenende 04./05.11.2022 fand die Bundesversammlung der BZÄK statt. Seit gefühlt 30 Jahren wird immer der Antrag mit der Forderung nach einer Erhöhung des GOZ-Punktwertes gestellt!

Sollten wir uns nicht besser vor dem Ministerium des Herrn Lauterbach festkleben?

Das Hin und Her beim E-Rezept muss aufhören! Die KZBV zum Ausstieg der Ärzte aus dem laufenden Pilot-Projekt

Berlin, 4. November 2022 – Anlässlich dieses erneuten Rückschlags für das
E-Rezept spricht sich auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
(KZBV) für einen vorläufigen Stopp des weiteren Rollouts aus, bis
entsprechende Rahmenbedingungen für eine Fortführung durch gematik und
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschaffen wurden. Zuletzt wurde
lediglich die Marke von einer halben Million E-Rezepten überschritten, die
vielfach nicht digital, sondern nur per Token-Ausdruck in Apotheken eingelöst
werden konnten – ein Medienbruch, der Patienten und Berufsstand kaum
vermittelbar ist. Nun hat die Anwendung den nächsten Rückschlag erlitten. „Wir
brauchen jetzt ein belastbares und funktionierendes Umsetzungs-Konzept –
gematik und BMG müssen hier liefern!“, sagte Dr. Karl-Georg-Pochhammer,
stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Praxen, die das E-Rezept bereits
nutzen, können und sollen das weiterhin tun. Der Rollout muss jedoch
grundsätzlich neu justiert werden.“
Nach dem Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
unterstützen derzeit in beiden Pilotregionen die jeweiligen KVen den Rollout des
E-Rezepts nicht mehr aktiv. Gestern hatte auch die Kassenzahnärztliche
Vereinigung Westfalen-Lippe mitgeteilt, den Rollout bis auf Weiteres nicht mehr
zu unterstützen. Die von gematik und Gesellschaftern gesetzten Erfolgskriterien
– besonders die Mindestquote von 25 % an E-Rezepten pro Region und
Versorgungssektor – sind faktisch nicht mehr erreichbar. Die Ärzte hatten ihren
Ausstieg damit begründet, dass in den Testregionen kein flächendeckender
digitaler Einlöseweg für das E-Rezept verfügbar ist und Patientinnen und
Patienten weiter einen Papierausdruck erhalten müssen.
Die ursprüngliche Lösung der gematik in Form einer App ist momentan für die
meisten Patienten nicht nutzbar, da sie entweder die dafür notwendige eGK der
neuesten Generation oder die dazugehörige PIN noch nicht haben. Um diese
zu bekommen, müssen sich Patienten zunächst mit einem geeigneten und
zugelassenen Verfahren identifizieren. Nach dem Verbot des bis Sommer noch
möglichen, komfortablen VideoIdent-Verfahren gibt es momentan nur die
Möglichkeit einer Vor-Ort-Identifizierung – in der Filiale der zuständigen Kasse
oder mittels PostIdent. Auf absehbare Zeit wird diese Lösung nicht für die
Masse der Patientinnen und Patienten nutzbar sein.
Als mögliche Alternative war vorgesehen, das E-Rezept durch Vorlage der eGK
in der Apotheke einzulösen: (Zahn)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte stellen dabei das
E-Rezept aus, müssen aber kein Papier bedrucken, dass Patienten
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie
vertritt die Interessen von fast 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen
Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der
größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Bundesländern. Die Aufgaben der KZBV und der
KZVen resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches V (SGB
V). Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem
wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den
Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet
die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) maßgeblich mit.
In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. Das sind etwa 70
Millionen Menschen. Aktuelle Informationen über zahnärztliche Themen erhalten Sie durch unseren
regelmäßigen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter.
ausgehändigt wird, die die E-Rezept-App nicht nutzen können oder wollen.
Patienten könnten dann in der Apotheke ihre eGK einlesen lassen. Die
Apotheke wird so berechtigt, die vorliegenden E-Rezepte vom Fachdienst
abzuholen und die verordneten Medikamente abzugeben. Allerdings hat diese
von der gematik spezifizierte Umsetzung eine erhebliche sicherheitstechnische
Schwäche, da nicht ausreichend verhindert wird, dass Apotheken Rezepte
einsehen und herunterladen können, zu denen keine eGK vorliegt. Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der
Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) hatten dieser „Lösung“ deshalb ihre
Zustimmung verweigert.
„Die KZBV hatte bereits beim Beschluss dieser Lösung auf die Problematik
hingewiesen und eine datenschutz- und sicherheitskonforme Umsetzung
gefordert“, erklärte Pochhammer. „Bedauerlicherweise wurde dem nicht
entsprochen. Erst nachdem die erwartbaren Stellungnahmen von BfDI und BSI
vorlagen, wurden in der gematik Alternativen zu dem bemängelten Szenario in
Erwägung gezogen. Dadurch ging unnötig Zeit verloren, sodass die gematik
nun erst mit einer Umsetzung Mitte 2023 rechnet.“
„Uns Zahnärzten reicht es langsam! Dieses Hin und Her muss endlich aufhören.
Die gematik muss jetzt erstmal ihre „Hausaufgaben“ machen, die geforderten
digitalen Einlösewege sicher und datenschutzkonform umsetzen, bevor der
bundesweite Rollout fortgesetzt werden kann“. Das BMG solle dies als Chance
begreifen, die lange geforderte Informationskampagne für das E-Rezept
vorzubereiten, die trotz Start des Rollouts im September noch nicht angelaufen
ist. „Bislang wurden nicht einmal die Praxen mit angekündigten
Patienteninformationen versorgt. Bei einem solch komplexen Verfahren
müssen Patienten aber rechtzeitig mitgenommen werden. Das können die
Praxen nicht auch noch leisten.“ Die KZBV werde weiterhin KZVen und Praxen
unterstützen, die sich freiwillig mit dem E-Rezept beschäftigen und dies bereits
umsetzen wollen, betonte Pochhammer.
Informationen und ein Erklärfilm zum E-Rezept können hier abgerufen werden.

Quelle: KZBV

Ein schwarzer Tag für die Prävention in Deutschland

Ein schwarzer Tag für die Prävention in Deutschland
Ampel leitet mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz das Aus für die neue Parodontitis-Therapie ein

Berlin, 20. Oktober 2022 – Der Deutsche Bundestag hat heute den von Karl Lauterbach vorgelegten Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) mit nur marginalen Änderungen verabschiedet. Für die Mund- und Allgemeingesundheit in Deutschland ist das ein schwarzer Tag.
Mit der im Gesetz enthaltenen strikten Budgetierung für 2023 und 2024 werden der Versorgung die erst kürzlich zugesagten Mittel für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie wieder entzogen. Fast alle der rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten, die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden, werden damit faktisch eines Leistungsanspruches beraubt, der erst im Vorjahr in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten als ein Meilenstein für die Mund- und Allgemeingesundheit begrüßt wurde. Durch die im Bundestag auf den letzten Metern eingebrachten Änderungen der Koalition werden alleine die Finanzmittel für die Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt.
Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer ist fassungslos angesichts dieses zynischen und beispiellosen Vorgehens: „In zahlreichen Gesprächen und in der Expertenanhörung im Bundestag wurde klar dargelegt, dass die strikte Budgetierung das faktische Aus für diese wichtige Behandlung bedeutet. So wichtig die Versorgung vulnerabler Gruppen ist, eine Ausnahmeregelung für die Parodontitis-Therapie hätte alle GKV-Versicherten einschließen müssen. Die weit überwiegende Mehrheit der Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine wirksame und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft basierende Behandlung angewiesen ist, bleibt mit dieser Entscheidung auf der Strecke. Das, was uns die Ampel hier präsentiert, ist nichts anderes als ein politisches Feigenblatt und ein Frontalangriff auf die präventive Patientenversorgung.“
Die Änderungen im Bundestagsverfahren sehen ferner eine Evaluierung der Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitis-Versorgung im September 2023 vor. „Trial and error auf dem Rücken der Patienten ist der falsche Weg. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Sein Versprechen zu halten, eine Parodontitis-Behandlung für alle zu ermöglichen und dann zu evaluieren – das wäre verantwortungsvoll“, kritisiert Eßer.
Eßer weist in diesem Zusammenhang auch auf die gravierenden Folgen einer Parodontitis für die Mund- und Allgemeingesundheit hin: „Parodontitis steht im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes und stellt zugleich ein Risiko für Schwangere, demenziell erkrankte Patienten sowie für schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus dar. Mit diesem Gesetz verschließt die Ampel wissentlich die Augen vor den gesundheitlichen Folgen für unsere Patienten und wirft gleichzeitig die von ihr gepredigten Prinzipien von Nachhaltigkeit und Prävention in der Gesundheitsversorgung vollständig über Bord. Das ist schlichtweg absurd und verantwortungslos.“
Weitere Informationen zum GKV-FinStG können hier abgerufen werden.

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Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Sylvia Schröder

Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Antrag auf Einberufung einer KZV Sondervertreterversammlung mit Dringlichkeit

Auf der Vertreterversammlung der KZV-Berlin am 12.09.2022 berichtete der Vorsitzende der VV, Herr Dr. Heiner Schleithoff von seinen Verhandlungen mit der Aufsicht zu den neuen Dienstverträgen des neu zu wählenden Vorstands der KZV.
Allerdings fanden diese Gespräche leider ohne vorherige inhaltliche Konsentierung mit der Vertreterversammlung und/oder den Kandidaten für die Wahl zum Vorstand statt, was gemäß dem kurz vorgestelltem Rahmen des Vertragsentwurfs zu einer deutlichen Verwunderung der meisten Vertreter und Vertreterinnen führte. Wir alle wünschen uns eine Standesvertretung, welche auch noch mit den Sorgen und Nöten des niedergelassenen Kollegen vertraut ist, wofür ein Betrieb und Erhalt der eigenen Praxis wünschenswert wäre.
Mit den bekanntgegebenen Verhandlungsergebnissen seitens des VV-Vorsitzenden Dr. Schleithoff ist das so nicht möglich. Man könnte den Eindruck gewinnen, hier wäre mit dem Wunsch verhandelt worden, die KZV-Vorsitzenden sollten am besten Krankenkassen- oder Politfunktionäre sein. Tacitus forderte einst, man solle ohne Zorn und Eifer, sine ira et studio, verhandeln. Es wäre wünschenswert gewesen, wären die Interessen der Berliner Zahnärzteschaft vor persönliche Empfindlichkeiten und politische Ideologie gestellt worden Schade!
Nun muss in einer Sonder-VV mit Dringlichkeit die Vertreterversammlung dieses Manko heilen. Hieran hatten im Vorfeld nicht allein der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte und der Freie Verband sondern auch Mitglieder der IUZB und von Dentista Interesse bekundet. Es wird deutlich, auf welch‘ einsamen Pfad der Vorsitzende der VV wandelt.

Dietmar Kuhn

Energieeinsparpotentiale in der Praxis Teil 1

In der Causa „Energieeinsparungen“ unterliegt die Zahnärzteschaft politischen und sozioökonomischen Anforderungen, welche externen Ursprunges sind. Diese sollen vorerst nicht diskutiert werden. Bewusst soll auch nicht der Terminus „aufoktroyierte Zwänge“ verwendet werden. Eventuell kann diese Diskussion ein Segment in Teil II im Januar 2023 erfolgen.
Aus welcher Perspektive man die Notwendigkeiten der Sparmaßnahmen auch betrachten mag, es bestehen direkte und indirekte Veranlassungen in der zahnärztlichen Praxis nach innen zu schauen, um mögliche Einsparpotentiale zu erkennen und umzusetzen. Aus diesem Grunde sollten wir uns zusammenfinden, um gemeinsam diese zu entwickeln. Gemeinsam bedeutet auch, dass wir dazu Partner der Zahnärzteschaft einladen, hier die Zahntechnikerinnung und den Dentalhandel.
In Form einer ersten Bezirksveranstaltung in hybrider Form soll dieses Konzept in Charlottenburg/Wilmersdorf vorgestellt werden. Den genauen Termin und Ort der Veranstaltung werden Sie zeitnah hier auf der Internetseite unter Termine finden.
Zugeschaltet bzw. anwesend sind ein Repräsentant der Zahntechnikerinnung Berlin-Brandenburg und des Dentalhandels.
Das zu diskutierende Schema ist angefügt. Es erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und sollte Ansporn zur Vervollkommnung sein.
Dr.Wolfgang Kopp

Struktur Energieeinsparung:

In den kommenden Monaten werden die zahnärztlichen Praxen mit einschneidenden Sparmaßnahmen konfrontiert werden. Negative Auswirkungen auf die Kosten, den Praxisbetrieb und die Infrastruktur sind zu erwarten.

Daher stellt sich die Frage:

Wie können wir uns auf diese Entwicklung vorbereiten.

Sparpotentiale Praxis- und Sozialräume

Fenster: Kalte Zugluft prüfen, mit Fensterabdichtungsband abdichten;

Eingangstür: Kalte Zugluft prüfen, mit Abdichtungsband abdichten;

Handschuhe wie Händewaschen benutzen;

Durchlüftung der Praxis mit Durchzug nur für 14 Minuten;

Warme Bekleidung für temperaturempfindliche Mitarbeiter;

Grippeimpfungen überprüfen + organisieren;

Rauchverbot in den Praxisräumen;

Geschirrspüler + Thermodesinfektor- Gebrauch optimieren;

Thermodesinfektor und Desinfektionsanlagen bei Praxisschluss ab-
stellen.

Bei Patientenrückgang Inspektionen und Prüfungen durchführe lassen

Urlaubs- + Überstundenregelung Oktober- März optimieren, ggf. um-
stellen

Materialdepot optimieren wg. ggf. Lieferkettenunterbrechung

Sparpotentiale Elektro

Leuchten auf LED-Fähigkeit prüfen, Lampen ggf. austauschen;

Alle Standby-Geräte, Lichtverbraucher, Kabel ggf. nächtliches aus-
schalten

Zum Wochenende alle nicht notwendigen Verbraucher ausschalten;

Keine mobilen Heizgeräte;

Waschmaschinengebrauch reduzieren und optimieren;

Sparpotentiale Heizung und Warmwasser

Regelbare Temperaturthermostate an Heizungen;

Heizung im Flur ausschalten;

Wartezimmer, Patiententoilette Rezeption 20 Grad belassen;

Büro, Sozialraum und Praxisräume 19 Grad;

Warm-Wasserspeicher in Praxisräumen + Mitarbeitertoilette abstellen;

Sparpotentiale Praxislabor

Arbeitswege überdenken/organisieren und optimieren;

Gusstechnik überdenken/organisieren und optimieren;

Keramikbrennen überdenken/organisieren und optimieren;

Alle Standby-Geräte, Steckdosenkabel nächtliches ausschalten;

ZÄPP – Start der fünften Runde

Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)
Start der fünften Runde – mit vielen Benefits für die Zahnärzteschaft

Dieses für alle Zahnarztpraxis wichtige “Datensammeln” startet wieder. Der Erfolg geibt uns Recht dieses Projekt wieder zu unterstützen. Berlin hat dabei bundesweit die meisten Teilnehmer. Alle Fragen immer was machen die KZBV/KZV für mich? Hier kann ich mal was unsere Standesorganisationen tun. Wir können davon nur Vorteile haben.

Wer sich weiter informieren will findet hier die Infos der KZBV

P.S. In Berlin gibt es die doppelt Aufwandsentschädigung!

KZV – Vertreterversammlung am 12.09.2022

Am 12.09. war mal wieder turnusmäßig VV in der KZV.
Pünktlich um 19:15h eröffnet der Kollege Schleithoff die Sitzung. Es folgen die üblichen Vorbereitungen der Sitzung, wie die Feststellung der Anwesenheit. Hier ergibt sich, dass 30 von 40 Mitgliedern anwesend sind. (Später waren es 32 VV-Mitglieder)

Im Anschluss findet die Totenehrung fpr die verstorbenen Kolleginnen und Kollegen statt, die seit der letzten Sitzung von uns gegangen sind. Besonders gewürdigt wurde der Koll. Dr. Peter-Michael Troester, langjähriger Oberarzt der Zahnklinik Süd und Vorstandsmitglied der ZÄK Berlin.

Im nächsten TOP wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 25. April besprochen. da die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, wird dieser Punkt vertagt.

Anschließend wird der TOP 12, die Wahl neuer PAR-Gutachter, vorgezogen, da die Bewerber anwesend waren und sich vorstellten. Die Wahl wurde am Ende der Sitzung durchgeführt. Die Auszählung erfolgt am Dienstag.

Dann berichtet der Vorsitzende der VV Koll. Schleithoff. Dieser Punkt dauerte diesmal außergewöhnlich lange, da hier berichtet wurde, dass man sich bereits mit den Dienstverträgen für den Vorstand ab 2023 beschäftigt.

Nun kommt der Bericht aus den Ausschüssen. Da der RPA später unter dem TOP Bilanz 2021 berichtet, gibt es keine weiteren Berichte.

Jetzt beginnt ein mit Sicherheit längerer Teil mit dem Bericht des Vorstandes.

Der Vorstand berichtet von der VV der KZBV.
Weitere Themen sind:
GKV-Stabilisierungsgesetz welches eine klare Budgetierung bedeuten wird
Prüfbericht nach §274 SGB V
Telematik
Haus und Grundstück, insbesondere der neue Serverraum
Personal, da Herr Dr. Uhlich im nächsten Jahr in den wohlverdienten Ruhestand geht.
Beschwerde zur Reihe Dialog mit dem Vorstand.
Zahnärzte Praxis Panel: startet in diesen Tagen. Die Rücklaufquote war in 2021 in Berlin 10,5%, bundesweit 7,5%
Besuch durch die Patientenbeauftragte Berlin in unserer Patientenberatung.
Existenzgründer- und Praxisabgeber-Seminar
Abrechnungsgeschehen der AOK: zurzeit scheint es eine Unterschreitung zu geben.
Veränderungsrate
Clearingstelle für Patienten ohne Krankenversicherung

Es folgt nun die Fragestunde für Themen die bisher nicht angesprochen worden sind.
Es geht um die Zahl der Gutachter pro Zahnarzt.

Jetzt wird der Antrag zur Weiterentwicklung der IT in der KZV besprochen.
Er wird bis zur nächsten VV zurückgestellt.

Für den Hauptausschuss wird im nächsten TOP Frau Kollegin Wandelt nachgewählt.

Jetzt sind wieder einmal die Satzung, Wahlordnung und Disziplinarordnung Thema, weil die Aufsichtsbehörde hier immer wieder Änderungswünsche hatte. Alles wurde einstimmig positiv abgestimmt.

Bericht über die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Der Vorstand berichtet über die Jahre 2020 und 2021.

Kurz vor Schluss kommt der Jahresabschluss für das Jahr 2021 auf die Tagesordnung. Dr. Uhlich stellt diesen ausführlich vor. Der RPA gibt seinen Bericht ab. Nach einigen Rückfragen, wird der Antrab aud´f Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2021 gestellt. Diese wird bei 7 Enthaltungen erteilt.

Dann war 23:30h Schluss.

Sei dabei: Am 7. September 2022 wird vor dem Brandenburgertor protestiert

Demonstration vor dem Brandenburger Tor geplant – drohende Nullrunden bei Honoraren treffen Fachpersonal doppelt

Der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin ist mit dabei und unterstützt die Aktion! Wertschätzung muss sich auch finanziell darstellen! Wir stehen an der Seite unserer Mitarbeiterinnen!

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. nimmt seine Protestaktionen am Brandenburger Tor wieder auf. Ziel ist es, die Öffentlichkeit und die Politik auf die Lage der Medizinischen Fachangestellten (MFA) und Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) im ambulanten Gesundheitswesen aufmerksam zu machen. Die Aktion in Berlin findet am 7. September 2022 von 13.30 bis 16 Uhr auf der Freifläche vor dem Brandenburger Tor am Pariser Platz statt.

Wovon den Lebensunterhalt bestreiten?

Bereits im Winter 2021/22 hatte der Verband zu Protestaktionen am Brandenburger Tor aufgerufen und die Aktionen „MFA am Limit“ und „ZFA im Nebel“ gestartet, um auf die besondere Belastung des Fachpersonals in den Arzt- und Zahnarztpraxen hinzuweisen. Hannelore König, Präsidentin des Verbands, erklärt zur neuen Aktion: „Die Regierungskoalition hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte zu verbessern. Im ersten Dreivierteljahr ist bei den MFA und ZFA davon nichts angekommen. Im Gegenteil: Mit dem neuen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz müssen wir davon ausgehen, dass für die Personalkosten in den niedergelassenen Arzt- und Zahnarztpraxen noch weniger Geld zur Verfügung steht als bisher. Budgets werden wieder gefordert und die Gesetzliche Krankenversicherung bietet aktuell eine Nullrunde. Wovon sollen die MFA und ZFA bei den Preisentwicklungen ihren Lebensunterhalt bestreiten?“

 

Verwaltungsämter bei Kassen besser bezahlt als Arbeit am Patienten

Schon jetzt erhielten ca. 25 Prozent der MFA und 37 Prozent der ZFA weniger als zwölf Euro Bruttostundenlohn. Es sei ein Unding, dass verwaltende Tätigkeiten im Gesundheitswesen wesentlich besser bezahlt werden als solche, die unmittelbar Verantwortung für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten tragen. So liege das mittlere Bruttogehalt laut Entgeltatlas der Agentur für Arbeit im Jahr 2021 im Beruf Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen bei 3.399 Euro und bei Sozialversicherungsfachangestellten bei 4.212 Euro. Für MFA werden hingegen nur 2.655 und für ZFA 2.269 Euro angegeben.

Flucht aus dem Beruf nimmt zu

Hinzu komme, dass die Stressbelastung für MFA und ZFA– bedingt durch die weiter zunehmende Bürokratie, einen enormen Fachkräfteengpass und gesteigertes Anspruchsverhalten mancher Patientinnen und Patienten – inzwischen ein Ausmaß erreicht habe, das immer mehr Berufsangehörige in die Flucht aus dem Beruf treibt. „Diesen Teufelskreis will die Politik nicht erkennen. Vielmehr glaubt sie, vor allem im ambulanten Gesundheitswesen sparen zu können“, kritisiert die VmF-Präsidentin.

„Ich darf daran erinnern, dass in Deutschland mehr als 421.000 MFA und mehr als 214.000 ZFA ihren Beitrag zur ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung leisten“, so König. Bereits jetzt müssten Ärztinnen Ärzte/Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Leistungen einschränken, „weil ihnen nicht mehr ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen, die assistieren oder in Delegation Aufgaben übernehmen und sie damit kompetent entlasten“, warnt sie.

Volle und zeitnahe Gegenfinanzierung der Tariflöhne

König weiter: „Um unseren Standard in der ambulanten Versorgung auch weiterhin halten zu können, müssen die Gesundheitsberufe MFA und ZFA endlich gestärkt werden. Deshalb fordern wir mehr Gehalt durch eine vollumfängliche und zeitnahe Gegenfinanzierung der Tariflöhne, aktuelle Gebührenordnungen, in denen die Leistungen der MFA und ZFA stärker abgebildet werden, eine höhere Wertschätzung, eine angemessene Anerkennung ihrer Leistungen in der Patientenversorgung und eine Gesundheitspolitik, die zur Stressprävention beiträgt.“

Unterstützung aus der Standespolitik

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. ruft MFA und ZFA dazu auf, die Aktion vor Ort aktiv zu unterstützen beziehungsweise regional zur gleichen Zeit Aktionen ins Leben zu rufen. Dafür bietet der Verband auf seiner Website auch Hilfe an, zum Beispiel für Fahrgemeinschaften.

Unterstützung haben die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben bereits zugesagt.

Quellen:   Startseite – Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf-online.deMFA- und ZFA-Protesttag in Berlin – Termine – Der Verband – Ihre Gewerkschaft – Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf-online.de)                                und                                        7. September 2022, Berlin: MFA und ZFA protestieren wieder | Quintessenz Verlags-GmbH (quintessence-publishing.com)

 

 

Es geht um unser aller Geld!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nicht nur die Tatsache, dass das BMG uns seit Jahren den uns zustehenden Teuerungs- und Inflationsausgleich verweigert, sondern jetzt plant das Ministerium auch noch Honorarkürzungen bei der zahnärztlichen Grundversorgung. Der Gesetzentwurf zur “Stabilisierung der GKV-Finanzen” trifft unsere Praxen in einer Zeit in der wir mit vielen anderen Problemen, wie z.B. Personalmangel, zu kämpfen haben besonders hart. Bitte lesen Sie aufmerksam die folgende Begründung der Initiative von Dr. Marlon Claaßen, unterstützen Sie die Petition* und machen Sie bei allen, die Sie kennen dafür Werbung sich auch daran zu beteiligen, denn nur wenn mindestens 50.000 Stimmen zusammenkommen, kann die Petition Erfolg haben.

Ihr Verband

*https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-zahnaerztliche-grundversorgung-keine-honorarkuerzung-fuer-zahnaerzte

Zitat  Marlon Claaßens: 

Das Kabinett hat am 27.07.2022 einen Gesetzentwurf zur “Stabilisierung der GKV-Finanzen” beschlossen.

Laut diesem Entwurf soll das Honorar für die zahnärztliche Versorgung gekürzt und insgesamt sogar gedeckelt werden.

Das bedeutet, dass die Krankenkassen weniger für die Versorgung der Patienten beim Zahnarzt bezahlen und sogar ein festes Budget festlegen, ab dessen Überschreitung die Zahnärzte nichts mehr für die Behandlung von Patienten bezahlt bekommen!

Das hat zur Folge, dass man als gesetzlich Versicherter noch länger auf einen Termin warten muss, da Zahnärztinnen und Zahnärzte nur noch eine begrenzte Menge Geld von den Krankenkassen pro Jahr bezahlt bekommen.

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte müssten die Patienten also umsonst behandeln, wenn das Budget “verbraucht” ist.

Außerdem müssen die Zahnärztinnen und Zahnärzte noch höhere Zusatzkosten von den Patienten verlangen, um die Versorgung aufrecht zu erhalten, da auch sie mit Inflation und steigenden Kosten für Energie, Material und Personal kämpfen.

Nach zwei Jahren Pandemie, in denen wir durchgehend für unsere Patienten da waren und unter FFP2 Masken 8-12 Stunden am Tag mit Kopfschmerzen durchgehalten haben.

Nach Dramen um die Impfpflicht, und zwar nicht im Fernsehen, sondern in jeder einzelnen Praxis.

Nach Preissteigerungen in fast jedem Bereich, die wir nicht an unsere Patienten weiter gegeben haben.

Nach Allem, was wir in den letzten Jahren für die Solidargemeinschaft geleistet haben, werden wir mit einer Kürzung unserer Honorare bestraft?

Bitte Unterschreiben Sie diese Petition, wenn Sie auch in Zukunft eine bezahlbare zahnärztliche Grundversorgung erhalten wollen.

Denn niemand soll 1 Jahr auf einen Termin warten oder 80 Kilometer in die nächst gelegene Praxis fahren müssen.

Anbei ein offener Brief der Zahnärzte an Herrn Minister Lauterbach:

Sehr geehrter Herr Minister Lauterbach,

Wir Zahnärztinnen und Zahnärzte sichern die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung, präventionsorientiert, qualitativ hochwertig und flächendeckend. 

Den Ihrerseits jetzt geplanten Entwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen halten wir unter diesen Aspekten für völlig unverantwortlich. Sie gefährden damit die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung in unseren Praxen aufs Äußerste. 

Die Präventionsorientierung, die gerade erst einvernehmlich auch mit dem Bundesgesundheitsministerium durch die Einführung der neuen PA-Richtlinie eindrucksvoll unterstützt wurde, gerät zur Farce, wenn Sie jetzt mit diesem Gesetzesentwurf nachträglich die dazu erforderlichen Mittel streichen! Umsonst sind diese Leistungen nicht zu erbringen, die Konsequenzen für die Mundgesundheit unserer Patienten tragen Sie! 

Die Qualität der Versorgung in unseren Praxen wird in entscheidendem Maße mitgetragen durch gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal, genau daran mangelt es uns jetzt schon in den Praxen, Behandlungszeiten müssen teilweise bereits gekürzt werden. Zusätzliche erforderliche finanzielle Mittel für eine attraktive Vergütung unserer Mitarbeiter sind dringend erforderlich, die Personalkosten stellen mit Abstand bereits jetzt den größten Faktor bei den Kosten in unseren Praxen dar. Statt uns die Möglichkeit zu geben, diese erforderlichen zusätzlichen Mittel für unsere Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter zu erarbeiten, wollen Sie ohne erkennbaren Sachzusammenhang unsere Honorierung wieder streng budgetieren und erheblich beschneiden. 

Bedroht wird die Qualität der Versorgung zudem durch die derzeitigen immensen inflationsbedingten Preissteigerungen für notwendige Materialien und Dienstleistungen in den Praxen. Andere Branchen bekommen dafür steuerfinanzierte Ausgleichszahlungen, wir bekommen Kürzungen der Honorare! Wie wollen Sie das begründen? 

Die flächendeckende zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung erfordert aufgrund der zu erwartenden Altersabgänge bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen, junge Menschen für eine notwendige selbstständige Tätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt zu überzeugen. Durch die von Ihnen geplante unbegründete Wiedereinführung der strikten Budgetierung untergraben Sie diese Anstrengungen gänzlich und gefährden die zukünftige flächendeckende Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung! 

Sehr geehrter Herr Minister Lauterbach! Wir fordern Sie unter diesen Aspekten dringend auf, Ihre Verantwortung als Bundesgesundheitsminister genauso ernst zu nehmen, wie wir als Zahnärztinnen und Zahnärzte für die zahnärztliche Behandlung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, und die die zahnärztliche Versorgung betreffenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen! 

Begründung

Diese Forderung betrifft jeden in Deutschland, ob Zahnarzt oder Patient.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Marlon Claaßens

Rettet die zahnärztliche Grundversorgung! Keine Honorarkürzung für Zahnärzte – Online-Petition (openpetition.de)