„Zähne zeigen“ für einepräventionsorientierte Patientenversorgung

Sparen auf Biegen und Brechen: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll die wachsenden Finanzlöcher in der gesetzlichen Krankenversicherung stopfen. Dies droht jedoch auf Kosten der Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu gehen. Durch das Gesetz stehen weniger Mittel für zahnärztliche Leistungen zur Verfügung. Besonders betroffen ist die im Juli 2021 nach langjähriger Vorarbeit eingeführte präventionsorientierte und wissenschaftlich basierte Therapie der Parodontitis.

Bei der Volkskrankheit „Parodontitis“ handelt es sich um eine schwerwiegende Erkrankung des Zahnhalteapparates, der die Kieferknochen mit den Zähnen verbindet. Doch die Parodontitis ist nicht nur die Hauptursache für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen. Vielmehr steht sie gemäß internationaler Forschungsergebnisse in Verbindung mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen chronischen Leiden. Allein in Deutschland sind aktuell rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten von dieser Volkskrankheit betroffen.

Der Rotstift von Gesundheitsminister Lauterbach bedroht aber auch auf andere Weise die zahnärztliche Patientenversorgung: Die durch das Gesetz geschaffene Beschränkung der Mittel im Rahmen der wieder eingeführten versorgungsfeindlichen Budgetierung zahnärztlicher Leistungen wird die aufgrund von zunehmender Inflation und steigender Betriebskosten bereits schwierige Lage vieler Zahnarztpraxen vor allem auf dem Land deutlich verschärfen. Drohende Folgen sind zunehmende Praxisschließungen, gleichzeitig werden Neugründungen erschwert.

Mit einem Klick zum Protest

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) rufen deshalb zum Protest auf und machen mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ in den nächsten Monaten auf diese Problematik aufmerksam.

Zentrale Anlaufstelle der Kampagne „Zähne zeigen!“ ist dabei die Website zaehnezeigen.info, auf der sich Patientinnen und Patienten ebenso wie Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter über die drohenden Folgen für die Patientenversorgung informieren können. Zudem ruft die Webseite Patientinnen und Patienten dazu auf, sich in den nächsten Wochen und Monaten direkt an ihre regionalen Abgeordneten und politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden. So soll darauf hingewiesen werden, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung schadet und ein Ende finden muss.

Wer in den nächsten Wochen einen Termin bei seiner Zahnärztin oder seinem Zahnarzt hat, wird viele Poster, Infokarten, Praxisaufsteller und Buttons bemerken, die mit Slogans wie „Diagnose Sparodontose“, „Versorgung örtlich betäubt“ oder „Von dieser Gesundheitspolitik bekommt man Zahnfleischbluten, Herr Lauterbach“ auf die aktuellen Versorgungsprobleme hinweisen. Und wer dann sein Handy zückt und auf einen der zahlreichen QR-Codes klickt, landet direkt auf der Kampagnenwebsite und kann mit wenigen Klicks den Protest gegen diese Einsparungen ausdrücken.

Flankiert werden diese Maßnahmen zusätzlich von Social-Media-Aktionen auf Twitter und Instagram: Mit dem Hashtag #zähnezeigen kann jeder mit Bildern von Gebissen auf die Aktion hinweisen.

Weitere Informationen insbesondere begleitende Medien finden Sie unter dem folgenden Link: „Zähne zeigen“ für eine präventionsorientierte Patientenversorgung

Mit freundlichen Grüßen
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Auf der Horst 25
48147 Münster

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Frühjahrsfest: Zahnärzteschaft kritisiert Gesundheitspolitik zu Lasten der Patientinnen und Patienten

Berlin, 10. Mai 2023 – Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollte mit dem GKV-FinStG kurzfristig das vorhandene 17-Milliarden-Minus in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeglichen werden. Martin Hendges verwies in seinem Statement vor rund 350 geladenen Gästen aus Politik und Selbstverwaltung darauf, dass der Gesundheitsminister mit diesem Gesetz „einen Bereich der zahnärztlichen Versorgung getroffen hat, der die Bekämpfung der großen Volkskrankheit Parodontitis zum Inhalt hat. Kostendämpfung, die sich gegen Prävention und notwendige Versorgung richtet und damit zu Lasten der Gesundheit der Versicherten geht, darf nicht Inhalt verantwortungsvoller und patientenorientierter Gesundheitspolitik sein.“
Die Zahnärzteschaft habe in den letzten Jahrzehnten durch eine konsequente Präventionsorientierung nicht nur die Mundgesundheit in Deutschland nachhaltig verbessert, sondern auch einen großen Beitrag zur Stabilität der Kassenfinanzen geleistet, sagte Hendges. Während in anderen Versorgungsbereichen die Ausgabenanteile stetig gewachsen seien, habe die Zahnärzteschaft seit dem Jahr 2000 die anteiligen Kassenausgaben um ein Drittel gesenkt.
Der KZBV-Vorstandsvorsitzende verwies darauf, dass dieses Gesetz nicht nur dramatische Folgen für die Versorgungsstrukturen gerade im ländlichen und strukturschwachen Raum zur Folge haben werde. Besonders fatal seien die Auswirkungen der Budgetierung für die erst kürzlich eingeführte, moderne und präventionsorientierte Parodontitis-Therapie, so Hendges. „Die Leidtragenden dieser Politik werden die Patientinnen und Patienten sein, denn ohne die nötigen finanziellen Mittel werden wir sie mit der neuen Therapie nicht flächendeckend versorgen können. Das ist Sparen auf Kosten von Prävention und Sparen auf Kosten der Gesundheit unserer Patienten und konterkariert den einstimmigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, der nicht nur in großem Konsens aller Beteiligten, sondern auch mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit getroffen wurde“, sagte Hendges. Er forderte die Gesundheitspolitiker der Koalition daher auf, die Budgetierung schnellstmöglich wieder abzuschaffen und die erfolgreichen Bemühungen der KZBV für eine präventionsorientierte, moderne Zahnmedizin zum Wohle der Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Hendges kündigte an, dass sich die Zahnärzteschaft für diese Ziele in den nächsten Monaten mit Nachdruck und öffentlich wahrnehmbar einsetzen wird.
Zugleich warnte er in seinem Statement erneut vor den Gefahren von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) für die Patientenversorgung. Das von der KZBV in Auftrag gegebene IGES-Gutachten ebenso wie die aktuelle Datenanalyse der KZBV belegen, dass sich iMVZ vornehmlich in wirtschaftlich starken, städtischen Ballungsgebieten niederlassen – und damit die Versorgung auf dem Land den Kürzeren zieht. Hendges: „Niemand darf bei diesem Thema weiter die Augen verschließen. Es ist höchste Zeit, den unverkennbaren Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und die Ausbreitung investorengetragener MVZ wirksam einzudämmen.“ iMVZ sollten im zahnärztlichen Bereich nur innerhalb eines sehr begrenzten Einzugsbereiches des Trägerkrankenhauses gegründet werden dürfen, und nur dann, wenn diese Krankenhäuser auch schon vorher an der zahnärztlichen Versorgung beteiligt waren. Somit forderte Hendges neben einer räumlichen vor allem eine fachliche Begrenzung für iMVZ. „Um es ganz klar zu sagen: Renditedruck und Profitgier haben dort, wo es um die Gesundheit von Menschen geht, keinen Platz. Das, was hier aktuell passiert, muss dringend enden!“, appellierte er.
Beim Thema Digitalisierung wünschte sich Hendges, dass man hier weiter vorankomme, „und zwar so, wie uns das beim Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren‘ gelungen ist.“ Dieses Leuchtturmprojekt der Zahnärzteschaft sehe er als „Blaupause für alles, was wir auch von den neuen Digitalisierungsgesetzen der Regierung erwarten: Versorgung spürbar voranbringen, Praxisalltag verbessern, Bürokratie reduzieren.“
Insgesamt sei sich die Zahnärzteschaft der hohen Verantwortung für die Patientinnen und Patienten „absolut bewusst“, betonte Hendges, gleiches gelte für die Gemeinwohlorientierung. „Wer uns kennt, der weiß, dass wir Zahnärztinnen und Zahnärzte dieses Selbstverständnis auch in der Selbstverwaltung leben.“ Aus diesem Grund stehe für den gesamten KZBV-Vorstand an erster Stelle, die Mundgesundheit in Deutschland kontinuierlich zu verbessern, sei es bei der Prävention im Bereich Kinderkaries, bei der Versorgung von Pflegebedürftigen oder bei der Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis.

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Dental Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Dental Berlin – Der Hauptstadtkongress der Zahnärztekammer Berlin ist unser neuer Fortbildungskongress. Nach vielen Jahrzehnten der Zahnärztetage wollen wir mit „Dental Berlin“ ein neues, praxisrelevantes Format schaffen – aus der Wissenschaft für die Praxis. – https://www.dentalberlin.de/

Zentral in Berlin-Charlottenburg, an einem faszinierenden und spannenden Ort zugleich, planen wir, gemeinsam im Frühsommer 2023 „ Zukunft Zahnmedizin – Aus der Wissenschaft für die Praxis“ zu beleuchten. Und natürlich möchten wir miteinander aktuelle Entwicklungen in der Zahnmedizin kennenlernen und diskutieren.

Wir treffen uns hoffentlich am 9. und 10. Juni 2023 zum Hauptstadtkongress der Zahnärztekammer Berlin. die Zahnärztekammer Berlin freut sich auf Sie!

ANMELDUNG UNTER: https://congressandmore.regasus.de/online/personal;jsessionid=NK1XATyNUTcFajNWknU3J_07ytqN4xG4CpTJJ6Po.e07313b80941

Sie möchten Ihr Unternehmen den Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmern in der Dentalausstellung präsentieren? Für nähere Informationen schreiben Sie bitte an: info@congressandmore.de

Der gläserne Patient beim gläsernen ZahnArzt

 

“Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern wichtiger Bestandteil moderner Medizin”. Im Interview mit der FAZ gibt Bundesgesundheitminister Prof. Karl Lauterbach einen Ausblick auf Digitalisierungsvorhaben für das Gesundheitswesen.

03. März 2023

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS): Herr Lauterbach, auf der Kabinettsklausur in Meseberg wollen Sie an diesem Wochenende die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen. Haben Sie denn schon selbst eine elektronische Patientenakte?

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Nein. Erstens bin ich als Beamter privat versichert, die elektronische Patientenakte steht bei meiner Krankenversicherung gar nicht zur Verfügung. Und bisher kann man mit der Akte auch in der Praxis noch wenig anfangen, auch deshalb nutzen das derzeit weniger als ein Prozent der Patienten. Das wollen wir ändern. Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich.

Was versprechen Sie sich davon?

Zunächst geht es um den Patienten. Mit der elektronischen Patientenakte wird er endlich Herr seiner Daten – er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente. Und dann hilft die Akte auch bei seiner Behandlung. Sein Arzt kann schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen gibt. Außerdem sieht er, ob ein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat. Nehmen wir ein Beispiel. Ich werde oft von Patienten nach einer zweiten Meinung gefragt und leite das an einen Spezialisten weiter. Zuletzt ging es um eine junge Frau mit beginnender Multipler Sklerose nicht im Gehirn, sondern im Rückenmark. Ein seltener Fall. Aber auch hier war es wieder so: In der Papierakte fehlten wichtige Befunde – von Untersuchungen, die bereits durchgeführt waren.

Die Idee zur Digitalisierung der Befunde hatten Sie vor mehr als zwanzig Jahren, mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Warum soll es auf einmal klappen?

Weil jetzt einfach etwas passieren muss. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern wichtiger Bestandteil moderner Medizin. Als Minister muss ich dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem endlich im 21. Jahrhundert ankommt. Dafür gehe ich die Frage von der pragmatischen Seite an. Das deutsche Problem mit der Digitalisierung ist: Wir machen viele Dinge zu kompliziert. Das will ich vermeiden. Deshalb soll die „elektronische Patientenakte für Alle“ Wirklichkeit werden.

Was heißt das?

Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei. Das ist das Opt-Out-Prinzip. Auch bei den Patienten, die sich selbst nicht mit der Einrichtung der elektronischen Akte beschäftigen möchten, steht sie zur Verfügung, sie kann und soll von den Ärzten zum Austausch von Informationen  genutzt werden. Und wir warten nicht, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt. Für den Anfang wird es möglich sein, ganz einfach pdf- oder Word-Dateien einzuspeisen. Bereits das ist schon ein riesiger Fortschritt. Und bei den Arzneimitteln wird es von Anfang an systematisierte Einträge geben, damit Ärzte und Apotheker einen schnellen Überblick haben – und auf das elektronische Rezept zugreifen können.

Schaffen Sie es, die nötige Infrastruktur so schnell zu installieren?

Die Infrastruktur für die elektronische Patientenakte gibt es ja bereits. Auch die Patientendaten liegen schon in elektronischer Form vor – in der IT beim Arzt. Neu ist der erleichterte Zugang. Das muss für Ärzte, Krankenhäuser oder Patienten total unbürokratisch sein. Das heißt: Künftig wird jeder meiner behandelnden Ärzte Zugang zu meiner Akte bekommen, solange ich nicht widerspreche. Er erhält dort den Überblick über meine Patientenhistorie erhalten und stellt selbst relevante Daten und Dokumente ein. Als Patient wiederum habe ich auch die Möglichkeit, mir einen Zugang zu meiner Akte per Smartphone einzurichten, muss es aber nicht zwingend tun.

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat schon Bedenken geäußert.

Wir sind in regelmäßigem Austausch. Herr Kelber weiß, dass wir Patientendaten schützen, aber gleichzeitig die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen wollen. Aber das geht nicht über Systeme, in denen der Zugang zur elektronischen Patientenakte so kompliziert ist, dass er nie begangen wird. Was wäre denn dann die Konsequenz? Dann verschicken Ärzte und Patienten weiter Befunde per E-Mail, Fax oder Post. Das ist viel unsicherer. Ich möchte, dass jeder eine Patientenakte bekommt und jeder die Chance bekommt, sie auch zu nutzen, ohne vorher zum IT-Experten zu werden.

Sie wollen medizinische Informationen auch für die Forschung leichter zugänglich machen. Ist das nicht auch ein Datenschutzproblem?

Das geschieht nur in pseudonymisierter Form. Wir haben schon jetzt eine Menge Daten, die aber in getrennten Silos liegen und nicht miteinander verknüpft werden können: in den Krankenhäusern, bei den Krankenkassen, dem Krebsregister, in Genom-Datenbanken, künftig aus der digitalen Patientenakte. Der Grundgedanke ist, dass diese Daten in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke kombiniert werden können. Das können wir bisher nicht machen, dadurch fallen wir im Vergleich zu anderen Ländern zurück. Das ist der Grund, warum Biontech für die Studien Deutschland verlassen hat. Wenn wir da nicht wirklich etwas bewegen, spielen wir in der pharmazeutischen Forschung bald keine Rolle mehr.

Bisher waren die Ärzte an Transparenz nicht sonderlich interessiert: In einer Stichprobe der Stiftung Warentest wollten nur 2 von 12 Ärzten ihren Patienten freiwillig Einblick in die analoge Patientenakte gewährt.

Das geht nicht. Die Gesetzeslage ist schon jetzt eindeutig: Die Befunde gehören dem Patienten. In Zukunft können sie in ihrer Patientenakte – über eine App oder am Computer – jederzeit mitlesen. Der Arzt kann nicht sagen: Es gibt zwar die elektronische Patientenakte, aber meine Befunde stelle ich da nicht rein.

Wie wollen Sie das kontrollieren?

Dokumentationspflichten gibt es heute schon. Aber die Patienten akzeptieren es nicht länger, dass sie keinen Zugang zu ihren Daten haben. Wenn sie jetzt mit der elektronischen Patientenakte ein sehr einfach zugängliches Instrument bekommen, werden sie sich nicht mehr damit abfinden, dass Ärzte dort nichts einstellen. Außerdem werden wir es auch den Ärzten sehr leicht machen, die Akte zu befüllen, indem wir das weitestgehend automatisieren. Aber es sind nur ganz wenige Ärzte, die damit ein Problem haben. Ein paar lautstarke Kritiker wird es immer geben. Wir arbeiten mit den vielen, die hoch qualifiziert sind, gutwillig sind, den Patienten helfen wollen – und die auch Teil eines Verbunds sein wollen.

Wenn ich wegen einer harmlosen Erkältung zum Arzt gehe: Muss ich ihm dann wirklich meine ganze Krankengeschichte offenlegen?

Das müssen Sie nicht. Sie können dem Arzt auch die Möglichkeit geben, dass er in die Patientenakte nur hineinschreibt, aber nicht sieht, was dort schon enthalten ist – auch wenn der behandelnde Kollege vielleicht ein Misstrauen spürt. Für die Akzeptanz ist das enorm wichtig.

Das deutsche Gesundheitssystem verlangt ungewöhnlich viel Eigeninitiative. An Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen wird nicht erinnert, Befunde werden nicht automatisch mitgeteilt. Ändert sich das jetzt?

Ja. Genau für solche Erinnerungen ist es sinnvoll, wenn sich auch Patienten einen eigenen Zugang zur elektronischen Patientenakte einrichten. Dann können Impf-Erinnerungen basierend auf der eigenen Impfhistorie erfolgen. Darüber hinaus werden wir einen Medical Messenger einführen. Der Arzt soll die Möglichkeit bekommen, über einen sicheren Weg mit dem Patienten per Textnachricht zu kommunizieren. Der Patient kann auch antworten und Fragen stellen. Das ist eine ganz neue, schnelle Art der Arzt-Patienten-Kommunikation.

In Deutschland darf ich bislang so viele Ärzte aufsuchen, wie ich will. Soll die elektronische Akte diesen Praxistourismus unterbinden?

Man wird in Deutschland immer die freie Arztwahl haben. Das Hopping von einem Arzt zum anderen hat ohnehin nicht mehr die Bedeutung wie früher. Schon weil es so schwer ist, Termine zu bekommen. Und dass unnötige Untersuchungen vermieden werden, ist doch auch für den Patienten von Vorteil!

Brauche ich als Patient die App meiner Krankenkasse, wenn ich die elektronische Akte nutzen will?

Sie brauchen die App nur, wenn Sie selbst Einblick nehmen möchten. Für die Akte selbst ist das nicht nötig, sie wird ohnehin angelegt. Die ältere Dame hat dieselben Vorteile wie der Digital Native. Sie geht zum Arzt, der Arzt stellt dann wichtige medizinische Befunde ein und aktualisiert die Liste der Medikamente, wenn er ein elektronisches Rezept ausstellt.

Ich habe versucht, die App meiner Krankenkasse zu installieren. Auf die Schnelle ist mir das nicht gelungen.

Das muss einfacher werden, ganz klar. Bislang muss sich jeder, der die elektronische Akte haben will, selbst freischalten. In Zukunft muss jeder, der auch selbst den Zugang haben will, nur einmal einen Identifikationsprozess durchlaufen – und diesen Zugang dann für die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept, sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen nutzen. Das macht das System schon mal viel übersichtlicher.

Auch das elektronische Rezept wird bislang kaum genutzt. Das wird dann ebenfalls verpflichtend?

So ist es. Wenn der Arzt ein Medikament verschreibt, erhält der Patient keinen rosa Zettel mehr. Sondern der Patient muss dann nur seine elektronische Patientenakte, seine E-Rezept-App oder seine Gesundheitskarte vorzeigen, und der Apotheker sieht sofort das elektronische Rezept. Auch hier gilt: Es muss so einfach wie möglich sein.

Mit einer breiten Bewegung gegen die Neuerungen rechnen Sie nicht?

Das glaube ich nicht. Denn das Entscheidende ist: Wir machen hier nicht nur Lösungen für Digital Natives, sondern wir konzipieren die Anwendungen so, dass sie der medizinischen Versorgung jedes Patienten dienen. Ein großer Teil der Bevölkerung ist zudem der Digitalisierung gegenüber positiv eingestellt. Die allermeisten Leute wollen, dass wir uns nicht bloß gegenseitig bedauern, was alles nicht geht. Sondern dass mal wieder etwas funktioniert.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse

Sterbefälle nach Todesursachen in Berlin und Brandenburg – 2021

Die Zahl der Gestorbenen hat 2021 in Berlin und Brandenburg im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 Prozent auf 75 102 zugenommen. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, waren Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems mit einem Anteil von 32,1 Prozent erneut die häufigste Todesursache.

An Covid-19 als Grundleiden verstarben in der Hauptstadtregion insgesamt 5 981 Personen. Das waren 2 757 Personen bzw. 85,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit war Covid-19 bei 8,0 Prozent aller Gestorbenen die ausschlaggebende Todesursache.

Insgesamt starben 11 448 Berlinerinnen und Berliner an einer Krankheit des Kreislaufsystems, in Brandenburg waren es 12 690 Menschen. Das durchschnittliche Sterbealter bei diesem Krankheitsbild betrug in Berlin 81,7 Jahre und in Brandenburg 82,3 Jahre. Somit lag es über dem durchschnittlichen Sterbealter in der Hauptstadtregion. In beiden Bundesländern waren mehr Frauen als Männer betroffen.

Zweithäufigste Todesursache waren bösartige Neubildungen mit 8 981 Verstorbenen in Berlin und 8 312 Verstorbenen in Brandenburg. Mit einem Anteil von 4,7 Prozent waren vor allem die Bronchien und Lunge betroffen. In beiden Ländern erlagen insgesamt 1 297 Frauen einer bösartigen Neubildung der Brustdrüse.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter:

https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/a-iv-10-j

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Treffen für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

unsere zahnärztliche Therapie fußt auf wissenschaftlichen Ergebnissen. Jedoch werden die Rahmenbedingungen für unsere tägliche Arbeit für alle angestellten und selbständigen Personen von der Politik vorgegeben.

Ihr hört sicherlich häufiger von: Budgetierung, Ordnungen, Schutzschirm, KZV, Versorgungswerk, Kammer usw.
Die meisten Informationen werden von den Kolleginnen und Kollegen ausgeblendet und man macht wie immer weiter. Jedoch haben die Entscheidungen, welche in der Politik getroffen werden, direkten Einfluss auf unser Tun.

Beispielhaft: Ein hin- und her während der Coronapandemie und die initiale Abstempelung der Zahnärzteschaft als nicht systemrelevant und keine Hilfe durch den Schutzschirm.
Oder: Die Kosten für eine Praxis steigen stetig nach oben: Personal, neue Hygienerichtlinien, Energiekosten oder auch die Digitalisierung. Während die Gebührenordnung für Juristen sich ständig nach oben anpasst, oder die die PolitikerInnen ihre Diäten auch nach oben korrigieren, gehen die ZahnärztInnen seit 1988 leer aus. Seit 34 Jahren liegt der Punktwert in der GOZ bei 11 Pfennig. Die Gebührenordnung für Tierärzte berechnet für eine Zahn-Ex: 24 Euro. Die GOZ sieht hier nur: 14 Euro vor (beide Faktor 2,3 als Standartfaktor). Das sind 71% (!) weniger.

Diese und viele weitere Missstände können durch eine starke Lobby und durch aktive StandespolitikerInnen angegangen werden. Ich bin mittlerweile selbst in eine politische Position in der Zahnärztekammer-Berlin gekommen, wo ich merke, dass ich direkt Politik machen und Veränderungen herbeiführen kann. Junge Kolleginnen und Kollegen sind jedoch in der zahnärztlichen Politik noch kaum vertreten und die Gesamtlobby ist schwach. Bei guten Ideen und Engagement ist man jedoch schnell an den wichtigen Stellen und kann direkt politisch mitwirken. Ich hoffe, dass ich bei Dir Interesse wecken konnte, die zahnärztliche Zukunft mitzugestalten.

Ich freue mich sehr, Euch alle zu der ersten Versammlung 2023 der “Interessengemeinschaft Junge Zahnmedizin (IJZ)” im Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin einladen zu dürfen. Bei diesem Treffen können wir uns näher kennenlernen und einen kurzen Vortrag über aktuelle standespolitische Ereignisse und den Aufbau der Standespolitik anhören. Ebenfalls sind für die Zukunft zahnmedizinische Themen angedacht. Die Treffen sollen dem Austausch (aller Themen) dienen und in sehr gelassener Atmosphäre stattfinden. Aus diesem Grund findet unser erstes Treffen in einer gemütlichen Ratsstube im Rathaus Schöneberg statt.

Wann: Mittwoch, 29.03.2023 um 18:00 Uhr
Wo: Ratsstuben, Rathaus Schöneberg, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 10825 Berlin.
Wichtig: Direkt im Kalender speichern!

Bitte leitet diese E-Mail an alle Kolleginnen und Kollegen weiter.
Bitte sendet eine kurze Zusage (ein JA reicht schon) auf diese Mail, damit ich weiß, dass ich nicht allein dasitzen werde.

Es geht um nichts weniger als unsere Zukunft!

Ich freue mich sehr auf Euch.

Bis dahin,
Ufuk Adali
u.adali@me.com

Karsten Geist zum neuen Vorstandsvorsitzenden der KZV Berlin gewählt

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin hat in ihrer konstituierenden Sitzung den Zahnarzt Karsten Geist mit großer Mehrheit zum neuen Vorsitzenden des dreiköpfigen Vorstandes gewählt.

Karsten Geist ist bereits seit 2011 Vorstandsmitglied der KZV Berlin und war zuletzt stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes. Neben ihm gehören die Zahnärztin Dr. Jana Lo Scalzo und der Zahnarzt Dr. Andreas Hessberger als gleichberechtigte stellvertretende Vorsitzende zum Vorstand der Körperschaft.

Zu seiner Wahl sagte Karsten Geist: „Ich freue mich sehr über das große Vertrauen, das mir die Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte erneut entgegenbringen. Gerade in einer Zeit, die zunehmend geprägt ist von Eingriffen des Gesetzgebers in die Selbstverwaltung, ist ein verlässliches Miteinander umso wichtiger. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, die großen Aufgaben, die vor uns liegen, zu bewältigen. Ziel unseres Handelns muss es vor allem sein, die KZV Berlin als starken Partner der Berliner Zahnärzteschaft nicht nur zu erhalten, sondern auch weiterzuentwickeln, um so die zahnärztliche Versorgung in der Hauptstadt langfristig zu sichern. Hierfür gilt es insbesondere, den immensen Bürokratieaufwand endlich abzubauen und dem gravierenden Personalmangel in den Praxen proaktiv entgegenzutreten. Zusammen mit meiner Vorstandskollegin und meinem Vorstandskollegen werde ich mich an den entscheidenden Stellen für diese zentralen Themen einsetzen.“

Vor der Wahl des Vorstandes traf die Vertreterversammlung weitere wichtige Personalentscheidungen. Thekla Wandelt ist zur neuen Vorsitzenden der Vertreterversammlung, als ihr Stellvertreter ist Dr. Igor Bender gewählt worden. „Mein Ziel ist es, die Vertreterversammlung als ein Arbeitsgremium zu etablieren und Vertrauen untereinander aufzubauen, sodass am Ende dieser Amtszeit ein Team steht, das sich über seine festgeschriebenen Aufgaben hinaus für die Berliner Zahnärzteschaft engagiert hat“, erklärte Thekla Wandelt nach ihrer Wahl.

Der Tagesordnungspunkt zur Wahl des Vertreters, der neben dem Vorstand die KZV Berlin in der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung repräsentieren wird, wurde vertagt.

Quelle: KZV-Berlin

Herbert-Lewin-Preis: 9. Ausschreibung hat begonnen

Forschungspreis zur Rolle der Ärzteschaft in der NS-Zeit

Berlin, 10. Januar 2023 – Die Ausschreibung für den Herbert-Lewin-Preis 2023 hat begonnen. Mit dem Forschungspreis werden wissenschaftliche Arbeiten prämiert, die sich mit der Aufarbeitung der Geschichte von Ärztinnen und Ärzten in der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen. Die nunmehr neunte Preisvergabe wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) getragen.

Teilnahmebedingungen
An der Ausschreibung teilnehmen können Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Einzelpersonen. Aber auch Kooperationen oder Gemeinschaften von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten, Studierende der Zahn- oder Humanmedizin sowie Wissenschaftler an zahn- und humanmedizinischen Fakultäten oder medizinhistorischen Instituten können sich bewerben. Jede teilnehmende Person und jede Arbeitsgruppe kann jeweils eine Arbeit einreichen.

Unterlagen für eine Teilnahme
Die Arbeiten müssen in deutscher Sprache verfasst sein und können in Papierform (7-fache Ausfertigung) oder in elektronischer Form eingereicht werden. Berücksichtigt werden ausschließlich Arbeiten, die seit dem 1. Januar 2018 erstellt oder veröffentlicht wurden. Arbeiten, die bereits bei vorherigen Ausschreibungen eingereicht wurden, können nicht erneut berücksichtigt werden. Eingereichte Unterlagen und Arbeiten verbleiben bei der BÄK.

Einsendeschluss: 16. Juni 2023

Bewerbungsanschrift
Bundesärztekammer
Bereich Menschenrechte
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

E-Mail: HerbertLewinPreis2023@baek.de

Jury und Preisvergabe
Die Bewertung der eingereichten Arbeiten und die Ermittlung der Preisträger nimmt eine unabhängige Jury vor. Die Jurymitglieder wurden von den Trägerorganisationen benannt. Zudem gehören ein Vertreter des Zentralrates der Juden in Deutschland sowie ein Vertreter jüdischer Ärztinnen und Ärzte zur Jury. Namentlich sind dies: Dr. med. dent. Dr. phil. Dominik Groß, Prof. Dr. med. Volker Hess, Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Dr. med. Petra Reis-Berkowicz, Prof. Dr. med. Leo Latasch, Prof. Dr. med. Rotem Lanzman. Die Jury tagt nicht öffentlich. Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindlich und kann nicht angefochten werden.

Der Herbert-Lewin-Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere verschiedene Arbeiten aufgeteilt werden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach der Entscheidung der Jury eine schriftliche Nachricht.

Weitere Informationen zu dem ausgelobten Forschungspreis sowie zu früheren Preisträgern und deren Arbeiten sind unter Herbert-Lewin-Preis verfügbar.

Hintergrund: Herbert Lewin
Herbert Lewin wurde am 1. April 1899 in Schwarzenau geboren. Nach einem Medizinstudium arbeitete er in der jüdischen Poliklinik in Berlin, ab dem Jahr 1937 bis zu seiner Deportation durch die Nationalsozialisten als Chefarzt im jüdischen Krankenhaus in Köln. Nach seiner Befreiung nahm Herbert Lewin seine Arzttätigkeit wieder auf. In den Jahren 1963 bis 1969 bekleidete er das Amt des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland. Lewin starb am 21. November 1982 in Wiesbaden (Quelle: Zentralrat der Juden in Deutschland).

Nachruf

Trauer um Urgestein der Neuköllner Zahnärzteschaft.

Unser lieber Verbandskollege Dr. med. dent Peter Slotosch geb.: 02.08.1941 ist mit 81 Jahren am 13.12.2022 friedlich eingeschlafen. Mit ihm verlieren wir einen hochgeschätzten und engagierten Kollegen.

Dr. Slotosch hat sich im Jahre 1971 in Neukölln niedergelassen.

Er hinterlässt seine Ehefrau, 5 Kinder, 13 Enkel und einen Urenkel.

Wir werden ihn immer in ehrendem Andenken bewahren und drücken seiner Familie unser Mitgefühl aus.

Der Vorstand

Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte

Finanzielle Unterstützung für Kauf neuer Softwaremodule

Ab 01.01.2023 ist das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ) als einzig möglches Antragsverfahren verpflichtend für alle Zahnarztpraxen.

Die 38. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z ist auf Bundesebene beschlossen worden und wird in Kürze unterzeichnet. Folgende Pauschalen für die EBZ-Module konnten vereinbart werden:

BEMA-Teil Pauschale in €
ZE 360,00
KFO 300,00
PAR 160,00
KG/KB  80,00

Die Pauschale(n) erhält jede Zahnarztpraxis (je Abrechnungsnummer), die ihrer KZV bis zum 31.12.2022 die benötigten PVS-Module meldet und zu diesem Stichtag an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Wird die Frist versäumt, kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden. In 2023 erhalten nur noch erstmalig neu in die Versorgung eintretende vertragszahnärztliche Praxen und Einrichtungen die entsprechenden Pauschalen.

Um uns mitzuteilen, welche Antragsmodule Sie benötigen, melden Sie sich als Vertragszahnarzt/-ärztin mit Ihrem persönlichen Zugang am Serviceportal an und wählen den Menüpunkt „Stammdaten“. Unter „Praxis-Merkmale/Benötigte Antragsmodule für das EBZ“ wählen Sie die benötigten Module aus. Melden Sie uns über das Serviceportal bitte auch, sofern Sie keine EBZ-Module einsetzen.

Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt Anfang 2023 automatisch auf das bei der KZV Berlin hinterlegte Praxiskonto.

 

 

 

Dr. Jörg Meyer