Die Barmer zieht ihre eigenen Schlüsse!

Unter der Überschrift „Barmer-Zahngesundheitsatlas: Kosten für Zahnversorgung hängen vom Wohnort ab“ versucht die Barmer die Ausgaben für Zahnersatz in der Bundesrepublik auszuwerten. Haupterkenntnis ist, dass die „Ossis“ insgesamt mehr zum Zahnarzt gehen und dass im Westen mehr für Zahnersatz bzw. pro Versichertem gezahlt wird! Dem könnte man zustimmen, wenn man nicht nachdenkt. Erstens kostet die Kasse jede Arbeit ungeachtet des Aufwandes gleich viel, da sie nur einen befundbezogenen Festzuschuss zahlt. Außerdem wird keine Aussage über die Zahl der Versicherten in den betroffenen Bundesländern gemacht. Eine Schlussfolgerung wäre womöglich, dass im Westen mehr Zahnersatz abgerufen wird, weil der Zustand der Zähne dort schlechter ist. Im Osten wird öfter zum Zahnarzt gegangen (s. .). Oder die Kasse schielt schon wieder auf die (Zusatz-) Kosten für ihre Kunden!

Aber viel wichtiger ist die Tatsache, dass sich eine Kasse hier die Zahlen offenbar so zurechtlegt, um für zukünftige Vertragsverhandlungen gerüstet zu sein! Da sind wir aufgefordert unsere Kollegen in der KZBV und in den KZV`en auf die gleiche Unterlagen-Stufe zu heben. Dazu dienen das Kreuzchen bei der ZE-Abrechnung und die jetzt jährliche ZÄPP-Umfrage. Wer sich verweigert, nimmt unseren Unterhändlern die Argumente in den Vertragsverhandlungen! Das sollte jeder wissen!

Wer sich selber eine Meinung bilden will findet, hier den Weg zur Barmer!

TI – Es läuft doch nicht alles rund!

Von der KZBV Abteilung Vertragsinformatik kam jetzt folgende Mail mit einem wichtigen Link:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die gematik hat heute darüber informiert, dass zu häufig gestellten Fragen zur Ungültigkeit bzw. Sperrung elektronischer Gesundheitskarten eine Internetseite freigeschaltet wurde: www.deine-gesundheitskarte.de.

Da muss es extra eine Internetseite geben, um die verschiedenen Karten, die im Umlauf sind zu erklären! Die Kassen werfen ein Geld raus und beglücken die Versicherten mit immer neuen Karten. Über Kosten wird in dem Zusammenhang gar nicht gesprochen. Wenn es um Gehälter von unseren Vorstände geht, kommt gleich das Argument, dass “das Geld der Versicherten Zweck entfremdet wird.” Dabei ist das gerade hier nicht der Fall, aber bei der Ausgabe-Wut der Kassen in Bezug auf Chipkarten! Da sind ja selbst Banken zurückhaltender! Die lassen sich die Dinger wenigstens bezahlen!

Man sieht hier mal wieder, wie wenig abgestimmt das ganze Thema TI ist. Viele Köche…
Und jetzt kommt Spahn noch mit seiner Patientenakte. Mit App’s ist er schon hausieren gegangen und die gematik hat er auch schon gekapert. Jetzt gibt es wenigstens einen Bestimmer! Ich bin nur gespannt, wann sich die Datenschützer melden. Der “große Lauschangriff” ist schliesslich auch gescheitert!

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

„Faire“ Kassenwahl Gesetz

Und schon wieder bereitet Minister Spahn ein neues Gesetz vor. Seine Gesetze sind sogenannte „Busgesetze“, wo er viele verschiedene Dinge mit einem mal erledigen läßt! So war es zuletzt beim TSGVO, wo die Termine beim Arzt im Mittelpunkt standen und durch die Presse gingen. Aber es wurde auch die Degression abgeschafft und der Festzuschuss für Zahnersatz neu geregelt!

Jetzt also das „Faire“ Kassenwahl Gesetz! Spahn plant darin die bundesweite Öffnung regional begrenzter Krankenkassen – hier vor allem der AOKen –  und schießt damit weit über das Ziel hinaus. Zwar verspricht er, mit dem geplanten Gesetz die Versorgung zu verbessern, liefert aber nicht mehr als reinen Preiswettbewerb. Der Versicherte kann sich schon heute für eine bundesweit aufgestellte Kasse entscheiden, wenn er dies will.

Dem Bundesminister scheint es am wichtigsten zu sein, unter Beschneidung der Länderkompetenzen eine einheitliche Kassenaufsicht durch das Bundesversicherungsamt zu installieren. Der gesundheitspolitische Föderalismus wird damit aber außer Kraft gesetzt.

Diesen Aktivitäten des Bundesministeriums für Gesundheit, die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder bei der regionalen Versorgung einzuschränken, müssen wir vehement widersprechen. Sie können schnell in die Einheitskasse führen. Für eine faire Gesundheitsversorgung sind starke, regional verwurzelte Krankenkassen unverzichtbar. Nur so sind passgenaue Verträge möglich.

Wohin der geplante Schritt in die Zentralisierung führen kann, hat der Verband der Ersatzkassen (Vdek) als starker Befürworter der Initiative von Bundesminister Spahn schon oft und gerade in letzter Zeit, siehe unsere Schiedsamtsverfahren, immer wieder demonstriert. Regionale Entscheidungen, die nicht genehm sind, wurden in den bundesweiten Zentralen ohne Rücksicht auf die regionalen Besonderheiten und ohne Kenntnis derselben konterkariert bzw. zurückgewiesen.

Des Weiteren will Minister Spahn, nach der „feindlichen“ Übernahme der Gematik, die elektronische Patientenakte schnellstens an den Markt bringen. Da jetzt schon abzusehen ist, dass eine individuelle Einsichtnahme durch die verschiedenen Fachgruppen nicht so schnell realisiert werden kann, soll dies erstmal beiseite geschoben werden! Wozu brauchen wir dann noch die seit einem Jahr gültige DSGVO?

Hier bringt sich ein Politiker in Stellung, der unter dem Zeitdruck der Legislaturperiode liefern will, um sich als Macher darzustellen und sich für höhere Aufgaben empfehlen will. So etwas kann gefährlich werden!

Irreführende Darstellung der IUZB/ Gegendarstellung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf der Homepage der IUZB, ist momentan ein Artikel zu lesen, der den Leser betroffen und peinlich berührt angesichts der unfassbaren Unkollegialität des Verfassers zurücklässt. Es wird, wie so oft, versucht, Tatsachen zu verdrehen und sie dem Gusto der IUZB anzupassen. „Unter die Lupe“ sollen Vorgänge in den Körperschaften angeblich genommen werden. Hier aber werden absichtlich und unverfroren Fakten verdreht und ein Kollege auf übelste Art und Weise verunglimpft. Insbesondere sollte genau geschaut werden von WEM hier Einwände artikuliert werden!

Es sind teilweise Kollegen, die in anderen Vertretungen und Ausschüssen nicht immer sparsam mit Kollegengeldern umgehen. Hier werden dann gerne, und ohne mit der Wimper zu zucken, Sitzungsgelder abgerechnet! Franz-Josef Cwiertnia setzt sich mit seinem Antrag stattdessen für eine angemessene und in ALLEN anderen Kammer- und KZV-Bereichen deutschlandweit übliche Entschädigung der Mitglieder der DV bzw. VV ein.

Als Hauptargument führt er an, junge Kolleginnen und Kollegen für die Standespolitik gewinnen zu wollen. Er hat einen entsprechenden Antrag gestellt und stellte diesen zur Diskussion in der DV am 21.2.2019. Dieser Antrag soll explizit nicht der sofortigen Einführung von Entschädigungen dienen, sondern künftigen Generationen von Standespolitikern eine angemessene Entschädigung für den Zeitaufwand bieten, die die Teilnahme sowie die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen den Teilnehmern abverlangt.

Die Höhe der eventuellen Entschädigung stellt er ebenso zur Diskussion. Selbstverständlich handelt es sich bei den o.g. Mandaten um Ehrenämter, trotzdem kann und darf über einen angemessenen Ausgleich für die geopferte Zeit gesprochen werden. Diesen Antrag als „Griff in die Taschen der Kollegen“ zu bezeichnen, ist jedoch nur allerbilligste Polemik und erschreckend unkollegial. Eine Denunzierung eines redlichen Kollegen als Dieb ist weit unter der Gürtellinie und widerspricht jeglichem Standesethos. Leider wird hier, wahrscheinlich schon auf den zukünftigen Wahlkampf abzielend, mit unlauteren Mitteln eine gute Absicht unangemessen dargestellt. Das ist nicht akzeptabel und sollte so nicht stehen gelassen werden. Was wir wollen, ist ein kollegiales Miteinander! Wir wollen keinen Missbrauch von wichtigen Anliegen und Themen durch Kollegen! Wir setzen uns für die Nöte ALLER Kolleginnen und Kollegen ein! Lassen Sie sich nicht in die Irre führen!

Das ging ja mal schnell!

Im November 2018 auf der VV der KZBV wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Vertreterversammlung der KZBV befürwortet eine Änderung der bundesmantelvertraglichen Regelungen bezüglich der Anstellungsgrenzen in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften.

Um die Nachteile gegenüber den immer stärker auf den Versorgungsmarkt drängenden Z-MVZ zu reduzieren, soll die Anzahl von angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten je Vertragszahnärztin bzw. je Vertragszahnarzt von zwei auf höchstens vier Vollzeitbeschäftigte erhöht werden.“

Und was lesen wir in der ZM-online vom 13.02.2019: „Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften mehr als zwei angestellte Zahnärzte beschäftigen. Darauf haben sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt.“

Nach dem vielleicht etwas unglücklichen Artikel in der letzten BZZ zu dem Thema, hat sich der Verband auf seiner letzten Delegiertenversammlung noch einmal klar zu dem Thema Z-MVZ positioniert.

Es gibt inzwischen auch Neugründungen von Z-MVZ’s. Dagegen ist nichts zu sagen. Es geht natürlich auch nicht darum, die MVZ’s zu ächten, die sich aus großen BAG’s gegründet haben, die auch vernünftige Arbeit leisten.

Es geht aber um etwas ganz Anderes, weil der Verordnungsgeber etwas gemacht hat, was im Prinzip auf die kleine Praxis oder die BAG nicht zutrifft, er hat das Prinzip der persönlichen Leistungserbringung für MVZ’s außer Kraft gesetzt. Und das verschafft hier einen Wettbewerbsvorteil. Der zweite Vorteil: MVZ‘s können unbegrenzt angestellte Zahnärzte haben. Das können Einzelpraxen nicht. Das führt dazu, dass diese MVZ’s am Ende Leistungen wirtschaftlicher erbringen können als kleine Praxen, also 80% der Niedergelassenen. Auch muss die Leitung eines Z-MVZ’s nicht unbedingt in der Hand einer/s zugelassenen Kollegen/in liegen!

Die Möglichkeit Kolleginnen und Kollegen anzustellen, ist nun durch die Einigung mit dem GKV-Spitzenverband etwas erweitert.

Das Thema bleibt aber weiter spannend, da auch das geplante TSVG von Minister Spahn nicht endgültig verabschiedet ist.

Andreas Müller-Reichenwallner

Probleme am Philipp-Pfaff-Institut

Zuerst muss man die IUZB mal loben. Die Anführer aller Listen in der DV der ZÄK wurden bereits Mitte Juli umfangreich über die Vorkommnisse im PPI informiert. Und erst jetzt nach der Delegiertenversammlung in der Zahnärztekammer macht der Vorsitzende der IUZB seinem Unmut über die Vorkommnisse Luft.

Leider sind die Schlüsse, die er daraus zieht, nicht zutreffend. Die Kammer hat in der DV auch auf Verlangen der Aufsicht einen ausführlichen Bericht zu den Vorgängen am PPI angeboten. Hier haben die Kollegen des FVDZ versucht, nachdem die Fragen ins Nebensächliche, mit der Absicht alle zu Schuldigen zu erklären, abgeglitten waren, das Verfahren wieder in das richtige Maß zu lenken. Auch die Mitarbeiter der Prüfungsgesellschaft waren bei Tatausübung nicht zugegen, so dass alle Dinge zum Tathergang nur auf Erfahrungen basieren und man daraus auf Handlungen schließen kann. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass der „Innercircle“ des PPI nur maximal 5 Personen umfasst und die arbeiteten bis Anfang 2018 sicher in großer Harmonie zusammen. Gerade auch deswegen war das PPI in den letzten Jahren geschäftlich („die schwarze Null“) so erfolgreich.

Auch wir sind natürlich sprachlos über das Geschehene. Aber wir begrüßen die Maßnahmen die Vorstand und Geschäftsführung der Kammer in enger Abstimmung mit der Kammer Brandenburg und der Leitung des PPI’s ergriffen hat. Die eigenen Recherchen haben ein klares Bild des Schadens und der Verantwortlichen ergeben. Jetzt ist mit der Strafanzeige die Staatsanwaltschaft am Zuge. Leider wird das dauern. Ein Schaden von € 300.000,- wird immer viele Fragen aufwerfen und zu Konsequenzen führen müssen.

Es gilt jetzt in die Zukunft zu blicken. Die Geschäftsführung im PPI muss wieder mit geeignetem Personal verstärkt werden und die Transparenz der Vorgänge ist mit modernen Hilfsmitteln in den Griff zu bekommen!

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner


Hier die Reaktion von Ingo Rellermeier, der als Delegierter in der DV anwesend war:

Herr Gneist,
Mal wieder ließ Ihr populistisches und die Warheit verdrehendes Statement nicht lange auf sich warten. Richtig ist, dass eine Mitarbeiterin im Pfaff mit krimineller Energie Gelder veruntreut hat, richtig ist auch, dass alle anderen Mitarbeiter einen exzellenten Job machen und eine pauschale Mitverurteilung nicht verdient haben. Mit Ihren Phrasen zerstören Sie mutwillig das Ansehen unseres Fortbildungsinstituts und deren Mitarbeiter, das nach vielen Jahren der Unterdeckung endlich zu einer profitablen und renommierten Fortbildungstätte avanciert ist.

Der Kammerpräsident hat frühzeitig die Gesellschafter und alle Listenführer in Kenntnis gesetzt und externe Wirtschafts- und Steuerprüfungsgesellschaften mit der Prüfung beauftragt. Den Delegieirten standen die Herren auf der Kammerversammlung fast drei Stunden für Fragen zur Verfügung. Sie sind selber Schuld, wenn Sie die Zeit mit zum Teil unsinnigen Fragen verplempern, die schon längst im Vorfeld Ihnen beantwortet wurden. Dann müssen Sie damit leben, dass die Kollegen irgendwann keine Lust mehr haben Ihr ´Gegrille`mitzumachen.

Warum haben Sie nicht gleich das Mistrauen der Geschäftsführung ausgesprochen, was nur logisch gewesen wäre ? Aber nein das trauen Sie sich nicht und verlassen lieber wie schmollende Kindergartenkinder die Versammlung und gehen beleidigt nach Hause!

Sehr schwach!
Hochachtungsvoll


Zahnärztekammer Berlin Landeszahnärztekammer Brandenburg

Stellungnahme der Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts zur Meldung auf der Homepage der IUZB vom 21.10.2018 zum Betrugsvorfall im Philipp-Pfaff-Institut

Berlin, 22.10.2018 – Die Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts, die Landeszahnärztekammer Brandenburg und die Zahnärztekammer Berlin, nehmen zur Meldung, veröffentlicht auf der Homepage und im Infobrief der IUZB vom 21.10.2018, wie folgt Stellung:

Der Newsletter kommentiert Vorfälle in der Buchhaltung des Philipp-Pfaff-Instituts und den Umgang im Rahmen der Aufklärungsarbeit der Gesellschafter in der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin vom 18.10. 2018. Die in der Meldung getätigten Äußerungen sind in weiten Teilen nicht faktenbasiert und in der Art ihrer Darstellung tendenziell. Sie basieren auf Mutmaßungen und schädigen damit in erheblicher Weise das Ansehen des gemeinsamen Fortbildungsinstituts der Landeszahnärztekammern Brandenburg und Berlin.

Richtig an den bisherigen Verlautbarungen ist, dass es in dem Zeitraum von 2007 bis 2018 insgesamt 131 Untreuehandlungen mit einer Veruntreuung von Geldern in einer Gesamthöhe von Euro 330.500,63 durch die ehemalige Buchhalterin gab. Auch richtig ist, dass durch die Geschäftsführung des Philipp-Pfaff-Instituts und die beiden Gesellschafter unverzüglich nach Bekanntwerden der Veruntreuungen unabhängige Wirtschaftsprüfer zur umfassenden Aufklärung des Verdachts eingesetzt wurden. Diese Ermittlungen haben den Geschäftsführer des Philipp-Pfaff-Instituts vollumfänglich vom Vorwurf einer eventuellen Involvierung entlastet und die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführungstätigkeit ausdrücklich bestätigt. Alle übrigen Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des Philipp-Pfaff-Instituts und die Gesellschafter entbehren jeder Grundlage. Eine Veruntreuung öffentlicher Mittel oder deren zweckwidrige Verwendung ist entgegen der o.g. Verlautbarung zu keiner Zeit erfolgt.

Die Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts bedauern die durch ein Höchstmaß an krimineller Energie und Raffinesse entstandenen Schäden, auch wenn diese die wirtschaftliche Situation des Philipp-Pfaff-Instituts in keiner Weise gefährden. Die Gesellschafter distanzieren sich zudem ausdrücklich von der in der o. g. Meldung enthaltenen pauschalen Verurteilung und der in der Meldung enthaltenen Verleumdung des Geschäftsführers des Philipp-Pfaff-Instituts.
Die straf- und zivilrechtliche Aufarbeitung der Veruntreuung von Kurseinnahmen erfolgt zurzeit und wird und wurde seit Bekanntwerden der Veruntreuung durch die Gesellschafter des Philipp-Pfaff-Instituts – anders als in der Verlautbarung unterstellt – vollumfänglich und transparent unterstützt.

Da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen andauern, wird von einer weitergehenden Stellungnahme abgesehen.

Jetzt sollten wir alle das Häkchen setzen!

Aus der ZM Nr. 20 vom 16.10.2018

Gemeinsames Rundschreiben von KZBV und VDDS
Statistik-Funktion bei Zahnersatz-Abrechnungen künftig für alle Praxen kostenfrei

Um die Digitalisierung in den Zahnarztpraxen aktiv zu gestalten und deren Chancen für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Patientinnen und Patienten erfolgreich zu nutzen, werden die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der deutschen Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) in Zukunft noch intensiver zusammenarbeiten.

Zu den ersten konkreten Ergebnissen dieser Gespräche gehört die künftig grundsätzlich kostenfreie Nutzung der Statistik-Funktion bei Zahnersatz Abrechnungen, die Zahnärzten die Teilnahme an der von der KZBV erhobenen Stichprobe zur gleich und andersartigen Versorgung ermöglicht Dieses Modul wurde bereits bisher schon von einem Teil der Hersteller von Praxisverwaltungssoftware ohne Kosten zur. Verfügung gestellt- Die KZBV begrüßt das Entgegenkommen der im VDDS organisierten Unternehmen ausdrücklich. Da die Statistik-Funktion nun kostenfrei flächendeckend zur Verfügung steht, ist auch mit einer deutlich höheren Zahl an der Erhebung teilnehmenden Zahnarztpraxen, die durch VDDS-Mitgliedsunternehmen betreut werden, zu rechnen. Für die KZBV sind die auf dieser Erfassung basieren den Auswertungen von größter versorgungspolitischer Relevanz, da sie nur auf diesem Wege belastbare Informationen über das gesamte mit dem Festzuschusssystem verbundene Leistungsgeschehen gewinnt.

Der VDDS ist die Interessenvertretung der Anbieter von Abrechnungs- und Verwaltungs-Software für Zahnärzte. Seine Mitglieds-Unternehmen repräsentieren rund 90 Prozent des Marktes der dentalen Software.

KZBV und VDDS legen großen Wert auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen zukünftigen gemeinsamen Projekten. Dazu gehört auch die Ausgestaltung der weiteren Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)   KZBV/VDDS

Um nun allen Zahnärzten die Teilnahme an der von der KZBV erhobenen Stichprobe zur gleich und andersartigen Versorgung zu erleichtern würde die KZBV ein kostenloses Zurverfügungstellen der ZE Statistikfunktion aller PVS Hersteller begrüßen. Der KZBV ist bekannt dass eine Reihe von PVS-Herstellern von Beginn an hierfür keine Kosten erhoben haben. Hierfür möchte sich die KZBV ausdrücklich bedanken.

Damit hat sich unsere Forderung erfüllt, dass es einen freien Zugang zum lange vorhandenen ZE-Statistik-Modul der KZBV gibt. Es ist unsere Pflicht unsere Verhandlungsführer mit Daten zu unterstützen. Wir können nicht nur fordern oder resignieren und unsere Standesvertreter im Regen stehen lassen.

Ich setze auf Euch!
Andreas Müller-Reichenwallner

Resolution der VV zur Degression

Folgende Resolution wurde in der VV der KZV Berlin  vom 17.09.2018 fast einstimmig abgestimmt:

Die VV der KZV Berlin begrüßt die im Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen Änderungen bezüglich der Abschaffung der Degressionsregelung.

Begründung:

Die Degressionsregelung ist versorgungspolitisch kontraproduktiv. Sie ist leistungsfeindlich. Insbesondere in schwächer versorgten ländlichen und strukturschwachen Regionen werden die dort tätigen Zahnrätinnen und Zahnärzte durch die Degression für ihr überdurchschnittliches Engagement infolge des erhöhten Patientenaufkommens bei der Sicherstellung der Versorgung der GKV-Versicherten bestraft.

Auch besonders förderungswürdige Leistungen, wie beispielweise Präventionsleistungen oder Leistungen der aufsuchenden Betreuung, werden von der Degressionsregelung erfasst, Damit werden gesetzgeberische Ziele konterkariert, weil Versorgungsanreize gleich wieder beseitigt werden.

Der RBB holt zu einem Rundumschlag aus!

Am Montag, den 27.08. hat der RBB zu einem Rundumschlag gegen die Zahnärzte in Berlin und Brandenburg ausgeholt. Erst mit einem kurzen Teaser in der Abendschau und nach der Tagesschau in der Sendung Super.Markt.

Schon die Überschrift zeigt wohin der Bericht gehen soll: „Zahnarzt-Abzocke – wer zahnt muss zahlen. Wie die Zahnärzte versuchen, bei den Patienten abzukassieren.“

Der Teaser handelt von einer Patientin, die zu einer PZR als Vorbehandlung zu einer notwendigen PA-Behandlung „gezwungen“ werden soll. Kostenpunkt € 80,- Zu Wort kommt nur eine „Expertin“ der Internetseite www.kostenfalle-zahn.de. Diese Seite wird vom Bundesministerium für Justiz und den Verbraucherberatungen der Länder unterstützt. Hier sollte man mal die tendenziöse Aufmachung durch den Namen der Seite hinterfragen. Reißerisch werben hier angeblich seriöse Organisationen für Verbraucherschutz. Auch unsere Kammer und KZV haben immer wieder beim Thema Patientenberatung mit diesen Verbraucherschützern zusammengearbeitet!

Kein Wort seitens der Kassen, die inzwischen vielfach eine PZR bezuschussen, wurde eingeholt. Wer keine vernünftige Vorbehandlung durchführt, wird spätestens nach Abschluss der PA-Behandlung von den Kassen vorgeführt. Die Expertin nannte das Vorgehen PZR vor PA als Krönung auch noch rechtswidrig! Es wurde natürlich auch kein Zahnarzt zu dem „Sinn oder Unsinn“ der PZR befragt!

Im zweiten Fall, der nur im Super.Markt gesendet wurde kam dann der große Rundumschlag. Es wurden Mehrkostenvereinbarungen (ohne das Wort zu verwenden) mit Wurzelbehandlungen abseits von Kassenleistungen, überzogenen „Kostenvoranschlägen“ und Kunststofffüllungen und Inlays statt Amalgam in einen Fall gepresst. Hierbei kommt selbst ein Fachmann sicher ins Schleudern, wenn alle diese Themen in 5 Minuten abgehandelt werden und dabei noch einem Fachanwalt, die Gelegenheit gegeben wird auszuführen, wie man an Schmerzensgeld kommt!

Sicher sind nicht alle Details gut zu heißen, aber dieses Vorgehen in einem öffentlich-rechtlichen Sender ist seiner nicht würdig. Es fragt sich wer ihn getrieben hat. Wollten sich die Verbraucherzentralen mal wieder ins Gespräch bringen, um eine Daseinsberechtigung nachzuweisen?

Wir dürfen uns so nicht behandeln lassen in der Öffentlichkeit, denn es führt nur zu misstrauischen Nachfragen seitens unserer Patienten und gerade dieses Verhältnis sollte nicht gestört werden.

Hier finden Sie den Beitrage des RBB: https://www.rbb-online.de/supermarkt/sendungen/

Es ärgert sich mit Ihnen
Ihr Andreas Müller-Reichenwallner