Resolution des Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert:

  1. Den Stopp der Kommerzialisierung der zahnärztlichen Versorgung.
  2. Die Sicherstellung des Patientenschutzes in allen Bereichen des Gesundheitswesens, die nicht der berufsrechtlichen Aufsicht der Zahnärztekammer unterliegen.
  3. Die Honorierung der privatzahnärztlichen Leistungen durch einen angemessenen jährlich dynamisierten Punktwert.
  4. Den Abbau überflüssiger Bürokratie und die Verhinderung neuer Bürokratie auf nationaler und europäischer Ebene.
  5. Die Unterstützung und Förderung der Niederlassung durch Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  6. Den verantwortungsvollen Umgang mit Chancen und Risiken der Digitalisierung im Gesundheitswesen.Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert: 

Verabschiedet auf der DV der Kammer am 13.02.2020

Anträge, die auf der letzten DV der Kammer mit großer Mehrheit verabschiedet wurden

Digitalisierung der Zahnheilkunde angemessen vergüten

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert den Gesetzgeber auf, die Kosten der Digitalisierung zahnärztlicher Praxen zusätzlich zur notwendigen Punktwertanpassung in die Bewertung zahnärztlicher Leistungen betriebswirtschaftlich angemessen einzupreisen.

Begründung:

Die Zahnärzte haben 1987 darauf vertraut, dass die in der amtlichen Begründung zur GOZ festgelegte Prämisse, dass der Punktwert der GOZ in regelmäßigen Abständen der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden solle, umgesetzt wird. Zahnärzte arbeiten im privatzahnärztlichen Bereich weiterhin zu den Honoraren des Jahres 1988. Seitdem wurde der zahnärztliche “Unternehmer” durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen, durch die allgemeine Teuerungsrate (Lebenshaltungskosten, Personalkosten) betriebswirtschaftlich stark belastet. Durch die politisch gewollte Digitalisierung des Gesundheitswesens verschärft sich der finanzielle Druck auf die Praxen. Digitale Innovationen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Diese zusätzlichen Kosten lassen sich nicht durch Effizienzsteigerungen auffangen. Neben den Investitionskosten für die Hard- und Software und medizinische Zusatzgeräte entstehen Folgekosten durch Updates, technische Neuerungen, Wartungen und durch Personalkosten(Mitarbeiterschulungen, Mitarbeiter für die Datenintegration u.ä.).

Dass der Verordnungsgeber durchaus Kostensteigerungen durch die Digitalisierung einräumt, zeigt sich bei Regelungen zur Parteienfinanzierung. So haben CDU, CSU, SPD unter Hinweis auf die Digitalisierungskosten gegen den Widerstand der Oppositionsparteien erhebliche Erhöhungen durchgesetzt.

 

Gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin unterstützt und bekräftigt die Forderungen der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer an die Bundesregierung und den Gesetzgeber, die Ungleichbehandlung von zahnärztlichen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften gegenüber Zahnmedizinischen Versorgungszentren {Z-MVZ) zu beseitigen.

Insbesondere muss die Anzahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte pro Z-MVZ auf das Niveau der übrigen Vertragszahnarztpraxen begrenzt werden.

Begründung:

Z-MVZ werden bei der Anstellung von Zahnärztinnen und Zahnärzten gegenüber zahnärztlichen Einzelpraxen ungerechtfertigte Privilegien eingeräumt.

 

Bürokratie abbauen – Praxen spürbar entlasten

Bürokratieentlastungen müssen endlich für die einzelne Zahnärztin und den einzelnen Zahnarzt spürbar sein. Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert:

  • Die einheitliche Umsetzung von Maßnahmen zur Bürokratieentlastung in Bund und Ländern.
  • Die Umsetzung einer „one in – two out“-Regel auf Praxisebene.
  • Die unverzügliche Reduzierung aller bürokratischen Erfüllungsaufwände durch Informations- und Dokumentationspflichten in der Praxis.

Begründung:

Gesetzliche und untergesetzliche Normen zwingen Zahnärztinnen und Zahnarzte eine inzwischen nicht mehr überschaubare Zahl von Erfüllungsaufwänden durch Informations- und Dokumentationspflichten auf. Diesen Pflichten nachzukommen erfordert Zeit. Zeit, die besser genutzt wäre, um Patienten zu versorgen.

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin begrüßt das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung formulierte Ziel zum Bürokratieabbau. Inzwischen zeichnen sich erste Umsetzungserfolge z. B bei den Verpflichtungen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten oder beim Verzicht auf eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ab. Wir fordern die Ministerien und Behörden in Bund und Ländern deshalb auf, den eingeschlagenen Weg gemeinsam konsequent weiterzugehen.

In einer konzertierten Aktion haben wir unsere Forderungen zum Bürokratieabbau formuliert. Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert die Ministerien und Behörden in Bund und Ländern auf, diese Vorschläge zeitnah umzusetzen und eine gemeinsame Umsetzungsstrategie zu entwickeln, die die einzelne zahnärztliche Praxis in den Blick nimmt.

 

Fremdinvestoren in der Zahnmedizin

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert den Bundesgesetzgeber auf, in den § 1 Abs. 4 ZHG (Zahnheilkunde ist kein Gewerbe) eine Regelung hinsichtlich der Besitzverhältnisse bei Zahnheilkunde ausübenden Kapitalgesellschaften zu implementieren, wie er sie bereits auch in anderen freien Berufen zum Schutz des Allgemeinwohls für zwingend notwendig erachtet hat.

Begründung:

Der Trend zu Investitionen vor allem von ausländischen Private Equity-Gesellschaften in das deutsche Gesundheitssystem und insbesondere in der Zahnmedizin hält bis heute ungebremst an. Dies hat u. a. zur Folge, dass eine Besteuerung nicht mehr in Deutschland stattfindet.

Mit der Regelung von § 95 Abs. 1 b SGB V (neu) durch das sogenannte TSVG hat der Bundesgesetzgeber eine Regelung geschaffen, die den ungebremsten Zulauf und die sich daraus für die freiberufliche Erbringung zahnärztlicher Leistungen ergebenden Folgen verhindern soli. Die negativen Auswirkungen für die Patientinnen und Patienten müssen eingeschränkt werden. Diese hat der Gesetzgeber in seiner Begründung zutreffend beschrieben. Die sozialrechtliche Regelung greift diese Problematik jedoch nur unzureichend auf.

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert daher ergänzend zu den sozialrechtlichen Vorgaben weitere berufsrechtliche Schritte. Dabei muss es vor allem darum gehen, den Patientenschutz durch Sicherstellung der freiberuflichen Leistungserbringung auch in größeren Strukturen, die investorenbetrieben sind, zu sichern.

  • 1 Abs. 4 Zahnheilkundegesetz (ZHG) ist entsprechend urn Regelungen zu ergänzen, die die entsprechenden Regelungen bei anderen freien Berufen in den Bereich der Zahnmedizin umsetzen.

 

Verabschiedet auf der DV der Kammer am 13.02.2020

Der Verband…

Der Verband hat seinen Namen geändert und zeigt damit, was uns wichtig ist! Der älteste und am stärksten in den Gremien vertretene Zahnärzteverband Berlins heißt ab sofort „Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin“. Damit wollen wir auch nach außen zeigen, was uns abhebt von anderen standespolitischen Gruppierungen: bei uns treten Männer und Frauen gemeinsam an, um sich für die Kollegenschaft zu engagieren.

Anders als andere Verbände arbeiten wir gemeinsam, um notwendige Forderungen durchzusetzen und für die Kolleginnen und Kollegen da zu sein. Wir sind stolz darauf, dass sich bei uns junge und erfahrene Kollegen, „Einzelkämpfer“ und gemeinsam praktizierende Zahnärztinnen und Zahnärzte und eben Frauen und Männer zusammenfinden, um sich gegenseitig zu unterstützen und sich zum Wohle aller Berliner Praxen auf allen Ebenen einzubringen. Dies soll nun auch nach außen sichtbar werden, deshalb nennen wir uns ab jetzt „Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin“!

Herzlich grüßt der Vorstand!

Julie Fotiadis-Wentker, Andreas Müller-Reichenwallner, Franz-Josef Cwiertnia, Igor Bender

Frohes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2020

 

Die besinnlichen Tage sind nun vorbei. Jetzt bereiten wir uns auf einen schönen Jahreswechsel vor. Erste Gedanken schwirren schon für 2020 durch die Köpfe. Vorsätze, Aufgaben und Ziele werden konzipiert und formuliert. Das nächste Jahr wird vom Thema:

“Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin”

bestimmt sein. Wir werden insbesondere die Bedeutung der Kammer für die Kollegenschaft und deren Errungenschaften darstellen, um eine bessere Wahlbeteiligung zu erreichen und den Kolleginnen und Kollegen klarzumachen, weshalb die Wahl so wichtig ist.

Der Verband wünscht allen Mitgliedern, Freunden und allen Zahnärztinnen und Zahnärzten einen guten Rutsch in ein erfolgreiches Neues Jahr

Kraftvoll zugebissen – Erfolgreiches Geschäftsjahr ermöglicht Dynamisierung von Renten und Anwartschaften für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Berlin,Brandenburg und Bremen

7,48°/o Nettorendite – mit diesem starken Ergebnis beschert sich das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin ein außerordentlich gutes Ertragsjahr.Die Vertreterversammlung beschließt daher am 30.November 2019 eine Dynamisierung der Renten und Anwartschaften zwischen 2,9 und 4,85 ‘%.
Gleichzeitig werden mit der Anpassung des Rechnungszinses auf 3 o/o die Rechnungsgrundlagen gestärkt und die Spielräume für künftige Dynamisierungen der Rentenansprüche erweitert.
•Die Kolleginnen und Kollegen aus den Kammerbereichen Berlin, Brandenburg und Bremen profitieren nach diesem erfolgreichen Geschäftsjahr von der ambitionierten Arbeit der Verwaltung und der handelnden Gremien ihres Versorgungswerkes.Insbesondere in den schwierigen Zeiten dieser Niedrigzinsphase ist das ein sehr starkes Ergebnis.” freut sich Dr. Ingo Rellermeier,der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin.

Kontakt:

Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin Klaus-Groth-Straße 3, 14050 Berlin
Telefon: 030 l 939 358 – 151
E-Mail:info@vzberlin.org

Aus dem Versorgungswerk: Beteiligung 12.18. startet durch

7Pines Kempinski: 12.18. Unternehmensgruppe und Kempinski Hotels AG entwickeln gemeinsam Luxus-Lifestyle Konzept im Rahmen einer strategischen Partnerschaft

– Düsseldorfer 12.18. Gruppe und Kempinski Hotels entwickeln das Lifestyle-Produkt „7Pines Kempinski“
– 12.18. platziert 500 Millionen Euro Investitionskapital um Wachstum auf 20 neue 7 Pines Kempinski Hotels & Resorts zu realisieren
– 12.18. erwirbt San Carlos Hotel in New York City, das nach Renovierung ebenfalls als 7Pines Kempinski Hotel betrieben wird
München, 8. Oktober 2019. Zwei starke Partner gehen gemeinsame Wege: Die Düsseldorfer 12.18. Unternehmensgruppe und die Kempinski Hotels AG gaben am heutigen Dienstag, den 8. Oktober 2019, den Launch des Luxus-Lifestyle-Konzepts „7Pines Kempinski“ bekannt.

Vor rund 150 Gästen verkündeten Jörg Lindner und Kai Richter, geschäftsführende Gesellschafter von 12.18. Investment Management, gemeinsam mit Martin R. Smura, Chief Executive Officer und Vorstandsvorsitzender Kempinski Hotels AG, die strategische Allianz auf der Immobilienmesse Expo Real in München.

„7Pines Kempinski verkörpert in Zukunft eines der führenden Lifestyle-Hotel-Produkte im Luxus- Segment. Wir sind stolz, mit Kempinski als einem der renommiertesten und Europas ältestem Luxus-Hotelbetreiber dieses einmalige 7Pines Konzept weiterentwickeln zu können“, erklärte Kai Richter. Martin R. Smura ergänzte: „Die Marke Kempinski steht seit mehr als 120 Jahren für Tradition und ausgezeichnete Gastlichkeit. Zusammen mit zahlreichen anderen Projekten in unserer Entwicklungspipeline, bedeutet dies einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Wachstumsstrategie. Dank der Kooperation mit 12.18. bieten wir unseren Gästen künftig ein Lifestyle-Konzept auf höchstem Niveau.“ Smura weiter: „Mein besonderer Dank gilt nicht nur dem gesamten Management von 12.18 und hier vor allem den geschäftsführenden Gesellschaftern, Herrn Richter und Herrn Lindner, sondern auch dem Beiratsvorsitzenden von 12.18. und langjährigen Kempinski Manager, Carsten K. Rath, der als Initiator dieses Abkommens die Partnerschaft ermöglicht hat.“

Kempinski Hotels, Europas älteste europäische Luxushotelgruppe ist heute mit 78 Hotels in 34 Ländern vertreten und steht auf der ganzen Welt für höchste Qualitätsstandards und anspruchsvollen Service. Gäste schätzen die elegante Einzigartigkeit eines jeden Kempinski Hotels, die authentische Gastfreundschaft rund um den Globus bieten und die Stärke und den Erfolg der Marke Kempinski widerspiegeln. Die 12.18. Unternehmensgruppe hat sich in den vergangenen Jahren als Investor, Projektentwickler und in der Neu-Positionierung von Hotels und Gastronomiebetrieben einen Namen gemacht. Als Experte für hochklassige Investments im Bereich Hotel- und Ferienimmobilien bietet die 12.18. Gruppe Investment, Development und Hotel Management aus einer Hand. Als Flaggschiff des Unternehmens gilt das im vergangenen Jahr eröffnete 7Pines Resort an der Westküste Ibizas. Das „Leading Hotel of the World“ wird als neues Produkt im Kempinski-Portfolio einen erweiterten Gästekreis im Luxus-Lifestyle-Segment ansprechen. Neben dem Know-how im Management erstklassiger Luxushotels, profitiert 7Pines zugleich vom Zugang zum internationalen Netzwerk und den weitreichenden Distributions-Kanälen der Kempinski Hotels. Um die Expansion der 7Pines Kempinski Hotels & Resorts voranzutreiben, wurde eigens die 7Pines Hotel Management GmbH mit Sitz in Düsseldorf ausgegründet. Als Geschäftsführer fungiert neben Kai Richter der langjährige General Manager des 7Pines Resort Ibiza, Markus Lück, der die Entwicklung der Marke maßgeblich geprägt hat.

Bis 2022 will 12.18. mit 7Pines Kempinski um 20 neue Hotels und Resorts wachsen und gemeinsam mit institutionellen Investoren 500 Mio. Euro an Investitionskapital platzieren. Im Zuge des Expansionskurses erweitert 12.18. sein Portfolio zudem erstmals außerhalb Europas: So übernimmt die Unternehmensgruppe das San Carlos Hotel in New York City, das in Zukunft unter der Marke 7Pines Kempinski Manhattan firmiert. Das Haus wird nach grundlegender Renovierung in neuem Glanz erstrahlen.

„Die Übernahme des ersten Objekts auf amerikanischem Boden stellt einen Meilenstein in der Unternehmensgeschichte dar“, kommentierte Jörg Lindner. „New York war schon immer eine Wunschdestination der Kempinski Hotels und wird durch diese wichtige Partnerschaft zur Realität“, so Martin R. Smura. „Kempinski ist hiermit erstmals in New York und im Herzen Manhattans vertreten und wir freuen uns darauf, die ersten Gäste in der pulsierenden Metropole in stilvollem Ambiente begrüßen zu dürfen.“

Auch das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) als Mitgesellschafter und strategischer Partner von 12.18. begrüßte die Übernahme des ersten Objekts auf amerikanischem Boden. Dr. Ingo Rellermeier, Vorsitzender des VZB-Verwaltungsausschusses und Mitglied des Beirats von 12.18.: „Das neue 7Pines Kempinski Manhattan ist Symbol für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen 12.18. und dem VZB und legt den Grundstein für die Expansion in weiteren hochklassigen Tourismus-Destinationen.“

ÜBER 12.18.
Als Experten für hochklassige touristische Investments betreut die 12.18. Investment Management GmbH aktuell Objekte mit einem Investmentvolumen von rund 400 Millionen Euro. 12.18. bildet dabei die gesamte Wertschöpfungskette ab: Von der ersten Standortbesichtigung und Wirtschaftlichkeitsberechnung über die weitere Planung, Konzeptionierung, Finanzierung und Ausführung eines Projekts bis hin zum Betrieb bzw. Vertrieb bietet das Unternehmen alles aus einer Hand.

Stammsitz der 12.18. Investment Management GmbH ist Düsseldorf. Der Firmenname setzt sich aus der Position des Anfangsbuchstabens der Nachnamen im Alphabet der beiden geschäftsführenden Gesellschafter Kai Richter und Jörg Lindner zusammen. Im August 2016 wurde die 12.18. Hotel Management GmbH und im September 2019 die 7Pines Hotel Management GmbH ausgegründet. Mit Sitz in Berlin und Düsseldorf verantworten beide Firmen seither die strategische und operative Leitung der eigenen Hotelobjekte.

ÜBER KEMPINSKI
Über Kempinski Hotels: Gegründet 1897 ist Kempinski Hotels die älteste Luxushotelgruppe Europas. Das Traditionsunternehmen bietet seinen Gästen weltweit erstklassige Gastfreundschaft und persönlichen Service, ergänzt durch die Exklusivität und Individualität der jeweiligen Hotels. Kempinski betreibt derzeit 78 Fünf-Sterne-Hotels und Residenzen in 34 Ländern und erweitert sein Portfolio in der Zukunft mit neuen Hotels in Europa, im Mittleren Osten, Afrika, Asien und Amerika. Jedes einzelne Hotel spiegelt die Stärke und den Erfolg der Marke Kempinski wider, ohne die Tradition aus den Augen zu verlieren. Zum Portfolio zählen historische Grandhotels, preisgekrönte Lifestyle Stadthotels, aussergewöhnliche Resorts und edle Residenzen. Jedes Kempinski erfüllt den Qualitätsanspruch, den Gäste erwarten und wahrt gleichzeitig die kulturelle Tradition der Destination. Darüber hinaus ist Kempinski Gründungsmitglied der Global Hotel Alliance (GHA), des weltweit grössten Netzwerks unabhängiger Hotelmarken. www.kempinski.com

 

Antwort des Koll. Radtke

Im Nachgang

Im letzten Heft hatten wir einen Artikel der Koll. Husemann abgedruckt, wo er seine kritische Sicht auf die AFD und dies besonders vor dem Hintergrund, dass zwei Kollegen des FVDZ an exponierten Stellen füt diese Partei arbeiten. Einer von Ihnen hatte uns eine Erwiderung gesandt, die wir hier nicht abdrucken werden. Für Interessenten steht der Brief als Download zur Verfügung.

antwort_radtke.pdf (2076 Downloads )

Nach dem LSG-Urteil ist vor der VV der KZV

Nun ist das Urteil zu den Vorstandsverträgen bereits seit einiger Zeit bekannt und die Maschinerie zur Neugestaltung der Vorstandsverträge ist in vollem Gang. Zur nächsten VV der KZV Berlin am 09.09. sind nun den Vertretern die Unterlagen zugesandt worden. Darin enthalten sind auch Anträge zur Änderung der Verträge für die  amtierenden Vorstandsmitglieder und für den ausgeschiedenen Kollegen Pochhammer.

Die Opposition hat bereits die Messer geschärft und bringt sich in eine totale Verweigerungshaltung  Einige Kollegen kommentieren bereits relativ destruktiv die veröffentlichten Einzelheiten. Leider tun sie dies anonym, damit man nicht nachvollziehen kann, ob überhaupt mehrere und dazu noch eventuell Nichtmitglieder der VV darunter sind. Schade!

Allerdings müssen wir das Ganze mit der nötigen Ruhe und Rechtmäßigkeit betrachten. Das Urteil des LSG bezog sich nur auf den Vertrag für den Koll. Meyer, der erst seit Ende April 2017 Mitglied des Vorstandes ist. Hier wurde die angestrebte Rentenregelung moniert, weil sie nicht mit einer festen Summe ausgewiesen war. Dies ist nun behoben, in dem in den Verträgen der Passus über einen Rentenzuschuss von € 9.000,- pro Jahr der Vorstandstätigkeit eingearbeitet ist!

Spannend war es nun, wie die bereits erworbenen Anrechte auf ein Übergangsgeld in diese neue Regelung eingearbeitet werden. Im letzten Vertrag (2011-16) wurde dieses Geld auf maximal 12 Jahre zurück gerechnet! Wäre ein Vorständler zum Ende der Legislatur ausgeschieden, hätte ihm dieses Geld zugestanden. Eine Übernahme einer Regelung, wie in 2010, war von der Aufsichtsbehörde verhindert worden! Diese Gelder sind in der letzten beiden Legislatur angespart worden. Diese sollten in die angestrebte Rentenversicherung eingebracht werden. Dies ist nun geändert und das Geld wird in gleichen Monatsraten während der 6jährigen Vertragslaufzeit umgelegt.

Damit ist dem Urteil, alles mit klaren Beträgen zu verabschieden, Genüge getan. Das Volumen an Zuwendungen für die Vorstandsmitglieder ist im Vergleich zu den in der konstituierenden VV von 2017 absolut gleich geblieben. Für die Zukunft ist die Rückstellung der Jahre 2005-2016 am Ende aufgelöst.

Wie wird das ganze ausgehen? Die Koalition kann den eingebrachten Anträgen nur zustimmen, ansonsten wird der Beschluss von 2017 konterkariert. Die Opposition wird dagegen stimmen und spätestens im Anschluss daran abstruse Berichte dazu abgeben. Und dann kommt eine unbekannte Größe dazu, die Aufsicht. Allerdings wird die es schwer haben, sich den Beschlüssen zu verschließen, denn auch sie kam im LSG-Urteil vom April nicht gut weg.

P.S. Es handelt sich mitnichten um eine Rentenregelung von € 700.000,-, wie schon mal kolportiert wurde, sondern dieser Betrag war der von der KZV Berlin angenommene Streitwert im „worst case“! Der Streitwert in dem Verfahren vor dem LSG ist auf € 27.700,- festgelegt worden! Das nur zum Thema „objektive Berichterstattung“!

Was das Mitdiskutieren auf allen Ebenen erleichtern würde, wäre, wenn sich mehr Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit der VV interessieren und mal eine VV besuchen würden. Am Montag, den 9.9. wird die nächste spannende VV stattfinden!

Andreas Müller-Reichenwallner
1. Vorsitzender des Verbandes

Großer Erfolg für die KZV!

Nachdem es bereits gelungen war mit dem VdEK Vertragsverhandlungen für die Jahre 2019 und 2020 mit Erfolg zu führen (s. Rundschreiben!), ist es nun auch zu einem Abschluß mit der IKK für 2 Jahre gekommen! Das Sahnehäuptchen, eine Forderung der KZV, kam noch obendrauf. Beide Kassenverbände ziehen ihre Klagen gegen das Schiedsamt für 2018 vor dem Landessozialgericht zurück! Damit sind die Punktwerte für 2018 fix, auf Grund derer bereits Nachzahlungen erfolgt sind!

Sehr geehrte Frau Kollegin,

jawohl Sie sind gemeint und nicht der Herr Kollege!

Die Diskussion über Quoten für Frauen in der Politik ist nun auch in der Zahnärzteschaft angekommen – speziell seit der letzten VV der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), als der Vorstand der KZBV von der Gründung einer rein weiblich besetzten Arbeitsgruppe mit Namen „AG Frauenförderung“ berichtete.

In Berlin beträgt der Anteil an Frauen in unserem Beruf knapp über 50 % (s. MBZ 4/2019). In der Vertreterversammlung der KZV Berlin sitzen aber nur gerade 12,5 %, also fünf Kolleginnen. Das zu ändern, wäre schön. Doch eine Quote wird meines Erachtens nicht helfen! Denn was soll die Quote bringen bzw. wie soll sie umgesetzt werden, wenn es keine Kolleginnen gibt, die bereit sind, sich in die Niederungen der Berufspolitik zu begeben.

Für mich als „alter, weißer Mann“ (wo kommt nur dieser blöde Begriff her und gibt es auch „alte, weiße Frauen“??) würden mehr Kolleginnen in der Berufspolitik vor allem friedlichere und sachlichere Diskussionen bedeuten. Darauf würde ich jedenfalls voller Optimismus hoffen.

Nun sollte man glauben, dass wenigsten im gerade neu gewählten Vorstand des Bundesverbandes der Alumni (BDZA), in dessen Reihen ja naturgemäß junge Kolleginnen und Kollegen versammelt sind, sich ein paar Frauen wiederfinden. Weit gefehlt! Gerade mal eine Kollegin hat sich in den achtköpfigen Vorstand verirrt.

Doch es gibt auch reine Zahnärztinnenverbände wie z. B: „Dentista“. Da frage ich mich allerdings, warum der Weg in diese besonderen Verbände beschritten wird. Waren die bereits existierenden, von Männern dominierten Verbände tatsächlich so schlimm oder haben die Kolleginnen es dort erst gar nicht versucht sich zu informieren, mitzuarbeiten?

Aber diese Entscheidung muss individuell getroffen werden. Wir als Vorstand der KZV Berlin ebenso wie wir im Verband der Zahnärzte von Berlin und unserem Koalitionspartner FVDZ würden uns jedenfalls über Ihre Mitarbeit freuen. Wir warten auf Sie! Das Knowhow bezüglich der Sozialgesetzgebung dürfte in den „alten“ Verbänden größer sein als in einer neu gegründeten Gruppierung, ganz gleich ob aus Frauen oder Männern bestehend. Die Themensetzung wird allerdings eine andere sein.

Falls Sie jetzt zum Telefon greifen wollen: In der KZV Berlin sind die Prüfgremien, die Schlichtung und die Patientenberatung mit vorzugsweise jüngeren Kolleginnen und Kollegen besetzt und die Gutachter für ZE, Par und Kfo werden erst 2023 neu gewählt. Aber: Die Wahlen für die Zahnärztekammer Berlin finden schon im nächsten Jahr statt, die für die KZV Berlin 2022.

Kommen Sie doch einfach mal zum „Schnuppern“ zu einem Stammtisch unseres Verbandes. Der nächste findet am 13.08. um 20:00h im Tomasa Landhaus (vormals Schollenkrug) Waidmannsluster Damm 77 13469 Berlin statt. In der Woche drauf gibt es einen weiter südlich am 21.08. ebenfalls um 20:00h in der Osteria Angelini in der Schloßstraße 54 in Steglitz statt (s.a. MBZ „Termine“). Ob Sie Mitglied in einem anderen Verband oder in gar keinem sind, spielt dort keine Rolle!

Ihr Jörg-Peter Husemann