Kammerwahl 2020 – Unser Programm


Liebe Kollegin, lieber Kollege,

jetzt geht der Wahlkampf in die heisse Phase!

Der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte wird mit dem Listenplatz 5 ins “Rennen” gehen.

Um sich besser auf eine Wahlentscheidung vorzubereiten stellen wir Ihnen hier unser ausführliches Wahlprogramm zur Verfügung. Wir blicken zurück, aber wir geben auch einen Ausblick auf die Projekte, die wir die nächsten 5 (!) Jahre angehen wollen.

Bitte bedenken Sie auch, dass aus der DV der Kammer heraus die VV des Versorgungswerkes gewählt wird! Es geht also auch um Ihre Rente nach der Praxistätigkeit!

Hier finden Sie unser Programm

Letzter Stand zur PKV-Hygiene-Pauschale

auch, wenn anfangs ganz vereinzelt PKVen Startschwierigkeiten mit der GOZ-Hygiene-Pauschale hatten, zeigt sich nun, dass diese flächendeckend genutzt wurde – und dies in einem immensen kumulierten Volumen:

Knapp 60 Millionen € wurden laut Hochrechnung aus der BZÄK-GOZ-Analyse bis 31. Juli 2020 abgerechnet.

Neben dem Honorar spiegelt sich die Bedeutung der Hygienepauschale insbesondere in den Fallzahlen:

Bereits im Mai wurde die Vereinbarung von BZÄK und PKV-Verband weit über 1.000.000 mal genutzt, im Juni knapp 1.200.000 mal – Tendenz steigend.

Die BZÄK geht davon aus, dass derzeit rd. 20 Millionen € Umsatz pro Monat generiert werden.

Im gemeinsamen Beratungsforum zur Gebührenordnung für Zahnärzte hatten sich BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern schnell und unbürokratisch darauf verständigt, die aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und Hygieneaufwand pauschal zu erstatten.

Der Beschluss trat am 08. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 30. September 2020.

Insgesamt wird diese unbürokratische Verständigung die Zahnarztpraxen damit voraussichtlich mit etwa 100 Millionen € stützen.

Die Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung hilft Zahnärzten, die Hygienelasten abzufedern. Sie gilt bei jeder Behandlung eines privatversicherten Patienten bzw. eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung.

Die Zahlen sind Zeugnis einer lösungsorientierten Gesprächskultur und eines pragmatischen Ansatzes, um den Praxen schnellstmöglich Unterstützung bieten zu können.
(entnommen einen Info-Schreiben der BZÄK)

Man kann sich ja mit dieser Maßnahme gerne schmücken. Aber man darf auch hinterfragen, wer mit Vehemenz eine Punktwertanhebung in der GOZ seit Jahren mit besonders simplen Argumenten boykottiert!

 

 

Sind 50% genug?

Ich sage nein! Worum geht es? Mit Ausbruch der Corona-Pandemie werden sich auf den Etagen der Krankenkassen bereits die Hände gerieben! Die Zahnärzte werden im Jahr 2020 wahrscheinlich weniger Honorar abfordern als bereits vertraglich mit dem höchstzulässigen Gesamtvolumen („Budget“) vereinbart. Bei Krankenkassenverbänden die Ausschöpfungsverträge mit den KZVen haben sieht das natürlich anders aus.

Vor diesem Hintergrund war das Angebot von Spahn zwar nett gemeint, aber doch reine Augenwischerei. Erst wollte er im Rahmen einer Überstellung als Basis 2019 nehmen, was schon ca. 3% weniger ist als die Basis 2020(!). Sollte auf dieser Grundlage  weniger Leistungen im Jahr erbracht werden (also weniger als diese 90% Vorjahresgesamtvergütung), dann hätten die KK 30% dieser Unterschreitung selbst tragen müssen. Die SPD konnte das verhindern.

Selbst absolute Kleinigkeiten, wie die Abrechnung einer „Mu“ zum Spülen mit H₂O₂ zu Beginn einer Sitzung oder eine Hygienepauschale, analog zur Regelung mit der PKV (Pos. 3010a), kam durch das Veto des GKV-SV nicht zustande! Zum Glück gelang die Aufnahme der Zahnarztpraxen in den Anspruchskreis für das Kurzarbeitergeld! Dass dafür harte Überzeugungsarbeit von Nöten war, ist sicher vielen entgangen.

So und jetzt kommen die KZV’en ins Spiel. Sie müssen sich einen Überblick verschaffen, was gerade in den Praxen vor sich geht. Auch die KZV Berlin bittet daher alle Kolleginnen und Kollegen 14täglich eine kons/chir.-Abrechnung einzureichen. Das ist nicht zu viel verlangt, um für die Praxen in den anstehenden Verhandlungen gut gerüstet zu sein. Da ist eine Beteiligung von 50% eher wenig! Ist schon die jährliche Abgabe der ZÄPP-Unterlagen von einer in meinen Augen schwachen Beteiligung von 10% gekennzeichnet, so ist hier mit sehr, sehr wenig Aufwand viel Unterstützung zu erreichen.

Warum ist das so? Einfach Faulheit oder ein nicht erklärbares Misstrauen gegenüber der jeweiligen KZV? Es soll sogar Verschwörungstheorien geben, dass die KZV, entgegen ihren Worten, diese Daten einer Abrechnungsprüfung unterzieht, so dass diese gemachte Korrekturen mit Einreichung der „normalen“ Abrechnung zum Ende des Quartals sofort erkannt werden! Also wer so einen Blödsinn glaubt, der hat den Begriff kollegiale Selbstverwaltung nicht verstanden!

Sollte dieser Verdacht doch aufkommen, dann haben alle Kolleginnen und Kollegen einen starken Mitstreiter an ihrer Seite. Darum gilt weiterhin:

Der Verband braucht Dich und Du brauchst den Verband!

Fazit: dass wir keine Wertschätzung seitens der Bundesregierung und schon gar nicht des Senates haben ist ja bekannt, aber eine geringe Wertschätzung zu unserer eigenen Selbstverwaltung ist nicht zu verstehen. Wir haben die Gelegenheit dieses Bild eindeutig und nachhaltig zu verändern: Wir nehmen alle an der Wahl zur Delegiertenversammlung im Herbst diesen Jahres Teil. Eine schlechte Wahlbeteiligung lässt die Kassen und andere Behörden nur frohlocken und ihre Argumente gegen unsere Interessen nur so sprudeln. Dass sie dabei die „gute deutsche Gesundheitsversorgung“ mit aufs Spiel setzen, entgeht ihnen dabei völlig.

Zeigen wir es Ihnen!

Ihr Andreas Müller-Reichenwallner

Aktivitäten und Maßnahmen bzgl. der Corona-Krise​

Im Rahmen der Berichterstattung von einzelnen Vertretern der KZV Berlin wurde aus einem Brief an die Vertreterinnen und Vertreter sehr unvollständig zitiert. Dabei wurde im Wesentlichen über die Einsetzung der sog. Schwerpunktpraxen berichtet und deren Auswahl stark kritisiert. Aus diesem Grund halten wir es als Verband für notwendig den Brief vollständig zu veröffentlichen. Somit ist das umfangreiche Maßnahmenpaket, welches in Abstimmung vieler beteiligter Parteien erarbeitet wurde, nun für Jedermann dargelegt.

An alle Vertreterinnen und Vertreter der KZV Berlin                Berlin, 03.04.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zu Ihrer Information erhalten Sie eine Übersicht unserer bisherigen Aktivitäten und Maßnahmen bezüglich der Corona-Krise:

  • Die Mitarbeiter beantworten geduldig sämtliche Fragen aus der Kollegenschaft. Auch wir als Vorstand haben uns schnell in diese Kommunikation eingebracht und beantworten annähernd alle eingehenden E-Mails – schriftlich oder telefonisch.
  • Auf unserer Website haben wir die Themenseite „Coronavirus“ eingerichtet (Webcode:W00468), auf der wir den Praxen gesicherte Informationen zur Verfügung stellen.
  • Wir stehen in enger Abstimmung mit der KZBV, vor allem mit dem Kollegen Pochhammer, die versucht, über das BMG im direkten Gespräch mit Herrn Spahn, Maßnahmen zur
    zentralen Beschaffung der dringend notwendigen Schutzausrüstung in die Wege zu leiten.
  •  Mitte März haben wir unserer Aufsichtsbehörde eine Bedarfsschätzung an Desinfektionslösung und Schutzkleidung für die nächsten drei Monate gesendet, die erforderlich wäre, um die Notfallversorgung sicherzustellen.
    Die Rückmeldung der Senatsverwaltung lautete, dass sich die Beschaffung schwieriger als gedacht gestalte.
  • Nachgewiesene Coronavirus-infizierte Patienten und behördlich unter Quarantäne gestellte Verdachtsfälle mit akut notwendigen und unaufschiebbaren Behandlungen werden in sog. Schwerpunktpraxen behandelt. Eine Übersicht werden wir ab Montag, 06.04.2020, auf unserer Website veröffentlichen.
  • Unter Hochdruck haben wir uns um Atemschutzmasken für diese Schwerpunktpraxen bemüht. Ende März ist es uns gelungen, diese zu beschaffen und – je nach Bedarf – an die
    Schwerpunktpraxen zu verteilen.
  • Zahnärzte und Praxismitarbeiter sind systemrelevant. Auch auf unsere Anfrage hin hat Senatorin Kalayci in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 23.03.2020 informiert, dass „wir vom Gesundheitsbereich sprechen, und da sind die Zahnärztinnen und -ärzte natürlich inbegriffen“. (Seite 40 im Wortprotokoll)
  • Die SenGPG hat die „Große Lagebesprechung“ ins Leben gerufen – eine Telefonkonferenz verschiedener Akteure aus dem Gesundheitswesen, an der auf unsere Nachfrage hin
    nun auch die KZV Berlin teilnimmt.
  • Die monatlichen Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen werden den Kolleginnen und Kollegen weiterhin überwiesen.
  • Um der Kollegenschaft die Liquidität zu erhalten, ist der HVM zunächst für das 1. und 2. Quartal 2020 ausgesetzt.
  • Wir werden die ZE-Vorauszahlung aufrechterhalten, damit die Kolleginnen und Kollegen schneller an ihre Honorare gelangen.
  • Darüber hinaus planen wir – im Falle möglicher Überzahlungen – eine mittelfristige und möglichst zinsfreie Stundung bzw. Ratenzahlung.
    Einen entsprechenden Antrag werden wir in die nächste Vertreterversammlung einbringen.
  • Eine schnelle Auszahlung der HVM-Einbehalte für das Jahr 2019 ist in Vorbereitung.
  • Die besondere Situation in diesem Jahr wird in der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu berücksichtigen sein, auch rückblickend auf das 4. Quartal 2019 sowie erst recht bzgl. des 1. und 2. Quartals 2020. Die Kassen haben wir hierzu bereits informiert

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Jörg Meyer    Vorsitzender des Vorstandes
Karsten Geist     stv. Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Jörg-Peter Husemann     stv. Vorsitzender des Vorstandes

 

Unser dringender Appel an den Regierenden Bürgermeister

Um die Sorgen und Nöte der Zahnärztinnen und Zahnärzten in Berlin neben Kammer und KZV zu unterstreichen, haben wir einen offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister gesandt. Wir werden schließlich beim Katastrophenschutz in der Verteilungspriorität auf Stufe 2 gesetzt mit den Bestattern! Wir hatten diesbezüglich Ende März bereits mit der Kammer Kontakt mit einem Abgeordneten aufgenommen. Aber da gab es keine befriedigende Rückmeldung!

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –
Jüdenstr. 1
10178 Berlin

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister Müller,

wir, der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin, Berlins größter standespolitischer Verband, sind irritiert über den Umgang sowohl der Bundes- als auch Landespolitik mit unserem Berufsstand.

Die über 5000 Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte stehen täglich an „vorderster Front“  mit unseren Patientinnen und Patienten. Diese Aufgabe erfüllen wir mit Hingabe und Verantwortungsbewusstsein. Dessen seien Sie versichert!

Hier mögen Sie zur Kenntnis nehmen, dass seitens des LaGeSo unsere Praxen regelmäßig hinsichtlich der Hygiene und der Umsetzung der Vorschriften des RKI überprüft und hinsichtlich der Anforderungen auf eine gemeinsame Stufe mit den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen gestellt worden sind. Wir haben auf unsere Kosten (!) diesen erheblichen finanziellen Mehraufwand für unsere Patientinnen und Patienten gern umgesetzt.

Irritiert sind wir, weil auch wir (Zahn-)Mediziner in der aktuellen Situation den Mangel an Schutzbekleidung erfahren. Wenn seitens der Bundes- und Landespolitik der Bedarf dieser Artikel angemahnt wird und der Öffentlichkeit über die zentralen Beschaffungsmaßnahmen berichtet wird, so werden naturgemäß und selbstverständlich die primären Versorgungseinrichtungen wie Krankenhäuser, niedergelassene ärztliche Kollegen und Altenpflegeeinrichtungen erwähnt, WIR aber werden in Gänze ignoriert, nein, eigentlich sogar noch schlimmer, gemeinsam mit den Bestattern als „nachrangig“ durch die Katastrophenschutzbehörde eingestuft. Dabei ist kaum ein Berufsstand „näher dran“ als wir!

Unser Anliegen ist, diese Tatsache nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern uns ausdrücklich in die Beschaffungsmaßnahmen einzubinden. Gern ist hier unsere hervorragend organisierte und engagierte Zahnärztekammer behilflich, die beschaffte Schutzkleidung und  Desinfektionsmittel unter den Kolleginnen und Kollegen zu verteilen.

Bitte bedenken Sie, dass neben den an vorderster Front stehenden Kolleginnen und Kollegen auch deren Mitarbeiter und Familien in dieser Gefahrensituation zwangsläufig gefangen sind.

Hier sprechen wir über eine Gruppe, die weit mehr als 20.000 Berliner (Wähler) betrifft.

Auch für unsere Mitarbeiter und Praxen sind die Auswirkungen erheblich. Die Patientenkontakte sind, naturgemäß, drastisch zurück gegangen. Diesem Umstand geschuldet haben eine Vielzahl von Praxen für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragt. Die meisten Kolleginnen und Kollegen verstehen, dass es sehr vielen Betrieben so geht und werden ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus eigenen Mitteln und Rücklagen über die Zeit bis die Flut an Anträgen bei der Agentur für Arbeit bearbeitet ist, vorfinanzieren, und die notwendigen Mittel aufbringen, damit die, die mit uns gemeinsam für unsere Patienten da  und für die Erfüllung des Versorgungsauftrages tätig sind, nicht auch noch finanziell für die Situation büßen müssen. All das sind erhebliche Mehraufwendungen, die wir Kolleginnen und Kollegen tragen. Allein, wenn es um den gespannten Schutzschirm geht, werden in der Öffentlichkeit gern andere genannt, unser erheblicher (finanzieller) Beitrag wird ignoriert oder als selbstverständlich angesehen?!

Auch unsere „Betriebe“, die beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören unter diesen Schutzschirm. Die Erfüllung des Versorgungsauftrages ist keine Einbahnstraße, sehr geehrter regierender Bürgermeister.

Wir unterstützen hiermit auch die Bemühungen unserer Zahnärztekammer und unserer Kassenzahnärztlichen Vereinigung bei Ihnen für unsere Anliegen Gehör zu finden. Wir werden als Basis aber eher angesprochen als andere. Wir würden uns daher über eine Reaktion Ihrerseits freuen, sei es auch nur, das Sie Kammer und/der KZV eine Antwort zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin

 

 

Offener Brief an den Senat

An den Regierenden Bürgermeister von Berlin
An die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
An die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister Müller,
sehr geehrte Frau Senatorin Kalayci,
sehr geehrte Frau Senatorin Popp,

mit allergrößter Sorge wende ich mich heute mit diesem offenen Brief an Sie, um Ihnen die dramatischen Auswirkungen der Corona-Krise auf unseren Berufsstand darzulegen. Ich bin mir bewusst, dass die jetzige Krise unsere Gesellschaft insgesamt erheblich trifft und kleine und mittlere Betriebe vor ganz erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen stellt.

Danken möchte ich deshalb an dieser Stelle dem gesamten Senat unter Ihrer Führung, dem Krisenstab und allen beteiligten Akteuren in Ihren Häusern für schnelle und unbürokratische Hilfen.

Dennoch ist die besondere Lage der Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte offenbar nicht, oder nicht hinreichend bekannt. Täglich erhalten wir unzählige besorgte E-Mails und verzweifelte Anrufe von Mitgliedern, die uns die drohende Notlage sehr eindrücklich schildern und die sich auch von der Politik allein gelassen fühlen. In den bislang geschnürten Rettungspaketen der Bundesregierung werden zwar die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten benannt, allerdings sind die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht als Adressaten der Hilfsmaßnahmen aufgenommen worden.

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister, sehr geehrte Senatorinnen,

in unseren Praxen brechen die Patientenzahlen ein. Bis zu 80% der geplanten Behandlungen, der Vorsorgen oder der notwendigen Eingriffe wurden und werden von unseren Patientinnen und Patienten aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus abgesagt. Nahezu 100% der Professionellen Zahnreinigung wurden storniert und eine Besserung dieser Situation vor Ablauf des kommenden Quartals wird sich sicher nicht einstellen – auch wenn wir dies gemeinsam hoffen.

Die wirtschaftliche Lage unserer Praxen ist dramatisch. Die Entwicklung steht gerade erst am Anfang einer Abwärtskaskade von nur schwer einzuschätzenden Ausmaßen. Damit verbunden ist nicht nur ein finanzielles Desaster der Zahnärztinnen und Zahnärzte, sondern in ganz großem Maße auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unsere Zahnarztpraxen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Familien stehen jetzt schon mit dem Rücken zu Wand. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihren Praxisteams stellen eine unverzichtbare Größe in der medizinischen Versorgung aller Berlinerinnen und Berliner da. Diese Gruppe von Angehörigen der Heilberufe und wichtigen Akteuren des Gesundheitswesens aus dem Rettungsschirm auszunehmen wird dramatische Folgen haben, die mittelfristig das Land Berlin finanziell stark belasten wird.

Ich appelliere deshalb im Namen der Berliner Zahnärzteschaft und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass Sie sich bitte im Bundesrat dafür einsetzen, dass Zahnarztpraxen bei dem im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz zugesagten finanziellen Rettungsschirm ebenfalls aufgenommen werden. Denn in dem am gestrigen Mittwoch (25.3.2020) im Eilverfahren verabschiedeten Gesetz verspricht die Bundesregierung finanzielle Ausfallhilfen für die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Gesundheitseinrichtungen, u. a. für Krankenhäuser, Ärzte, Pflegende oder Psychotherapeuten. Für die Zahnärzteschaft gilt dies aus nicht nachvollziehbaren Gründen hingegen nicht! Eindringlich bitten wir Sie vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen:

Nehmen Sie unseren Berufsstand in das vom Bundestag beschlossene Hilfspaket für Gesundheitseinrichtungen auf!

Wir stehen in der Bewältigung dieser enormen Krise fest an Ihrer Seite. Wir sind dem Wohl unserer Patientinnen und Patienten verpflichtet und halten unter schwierigsten Bedingungen an der Versorgung fest – auch wenn diese angesichts wegbleibender Patientinnen und Patienten wirtschaftlich sehr herausfordernd ist.

Wir bitten Sie als unseren Bürgermeister und unsere Senatorinnen, setzen Sie sich für Ihre Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte ein!

Ich wünsche Ihnen im Namen der Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte, des gesamten Vorstands der Zahnärztekammer Berlin – und auch ganz persönlich – gute Gesundheit, Bedacht in allen Entscheidungen und Weitsicht für unserer Stadt.

Mit allen guten Wünschen und herzlichen Grüßen

Ihr Dr. Karsten Heegewaldt
Präsident der Zahnärztekammer Berlin

Ein Bericht von der „Front“

Den Verband erreichen zunehmend Berichte aus den Praxen, die eigentlich unwürdig sind für eine Industrienation. Die Praxen bekommen kein oder kaum Desinfektionsmittel, Handschuhe und Schutzkleidung sind Mangelware. Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen, die unmittelbaren Kontakt zu Patienten haben, sind auf sich allein gestellt. Keinerlei Hilfe von der Politik. Durchhalteparolen, Beschwichtigungen sind für uns keine Hilfe. Wo bleibt die bestellte Schutzkleidung? Wir haben unmittelbaren Kontakt, sind an der „Front“, in erster Linie!

Sollen wir das bei A…..on bestellen, abgesehen davon, dass es dort auch nichts (mehr) gibt.

Unsere Patienten, Mitarbeiter und wir werden von der Politik allein gelassen! Unsere Kammer müht sich redlich, die ihr vermittelten Inhalte zeitnah und umfänglich den Kolleginnen und Kollegen zugänglich zu machen. Sie ist für uns mit der „Politik“ im Gespräch, ist aber zur politischen Neutralität verpflichtet. Heute ging von unserer Kammer erneut ein Schreiben an die Senatsverwaltung raus, uns bei der Beschaffung und Versorgung mit Schutzkleidung zu berücksichtigen, wichtig und richtig!

Es kann nicht sein, dass wir zwangsrekrutiert werden den Versorgungsauftrag zu erfüllen. Wenn aber nach Unterstützung gefragt wird, auf unserer „Selbständigkeit“ beharrt wird oder gern darauf verwiesen wird „wir verdienen eh genug“. Da wird kein Paar Schuhe draus!!!

Am Ende des Tages bleibt es  im Augenblick jedem einzelnen von uns überlassen wann und ob er/sie die Praxis dicht macht. Mit allen (finanziellen) Konsequenzen, zunächst einmal für sich, seine Patienten und seine Familie. Inwieweit die Politik im Nachgang zur Krise zu gemachten Zusagen steht, bleibt abzuwarten. Mich würde es nicht wundern, wenn wir nicht doch mit dem „ewigen“ Hinweis auf unseren ach so horrenden Verdienst unberücksichtigt mit den Folgen allein gelassen würden.

Hilfreich kann es sein, mit den anderen Kolleginnen und Kollegen in seinem Umfeld zu sprechen sich auszutauschen und soweit möglich einander (Material) Hilfe zu leisten. Gemeinsamkeit, Kollegialität und Solidarität sind jetzt gefragt, dann meistern wir auch diese Situation.

Im Augenblick bleibt nur die Empfehlung Ruhe zu bewahren, sich auf den Seiten der Kammer regelmäßig zu informieren und so lange an der „Front“ zu bleiben, wie ein verantwortungsvolles behandeln möglich ist. Als (Zahn)Ärztinnen/Ärzte sind wir es unseren Patienten schuldig.

Der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin

Aktuelles zum Corona-Virus auf der Seite der Kammer:

Hier gehts zu den Kammerinformationen

Der Verband hat sich enschlossen alle seine Bezirksversammlungen im März abzusagen. Die Themen bleiben aktuell und werden zu gegebener Zeit nachgeholt!


Der Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte stellt sich auf dem Berliner Zahnärztetag der Diskussion!

Wer wir sind?

Wir sind der älteste Zusammenschluss von Zahnärztinnen und Zahnärzten in Berlin. Berlin nimmt auch in zahnärztlicher Hinsicht eine Sonderstellung ein. Deshalb ist der Verband wichtig, weil er sich mit diesen Besonderheiten auskennt. Wir sind heute besser aufgestellt denn je, da unsere Verbandsmitglieder in den Vorständen der Körperschaften maßgeblich vertreten sind.

Wir setzen uns für ein respektvolles und faires Miteinander ein. Das ist heute wichtiger als jemals zuvor. Unsere Freiberuflichkeit ist in Gefahr! Wir unterstützen uns gegenseitig und ermuntern auch junge Kolleginnen und Kollegen, eine Selbstständigkeit in Betracht zu ziehen.

Genauso sind wir für die angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte da.

Laute Töne und Diffamierungen  sind nicht unser Ding. Wir stehen für Beständigkeit, Zuverlässigkeit und kollegiale Sacharbeit. Wir haben viel für die Berliner Zahnärzteschaft erreicht, sind aber noch lange nicht müde, für Eure Interessen zu kämpfen!

Dafür brauchen wir Eure Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen

Wir müssen das Bollwerk sein! Unsere Körperschaften, Kammer und KZV, brauchen unsere Unterstützung, denn sie unterliegen einer Aufsicht! Wir müssen für unsere Selbstverwaltung eintreten und dieser den Rücken stärken.

Dafür steht der VERBAND!

Die Wahlbeteiligungen waren erschreckend niedrig.

Warum ist das so?

Viele Kolleginnen und Kollegen interessieren sich nicht für Standespolitik. Das ist falsch!

Lassen Sie sich nicht die Butter vom Brot nehmen. Wir haben viel mehr Einflussmöglichkeiten als mancher denkt. Nur ein starker und seriöser Verband ist in der Lage, dieses zu artikulieren! Wir stehen für ein geschlossenes Auftreten zur Durchsetzung unserer Interessen! Es geht um unser wohlverdientes Einkommen und EURE Interessen angemessen nach außen zu vertreten. Keine Diffamierungen, Anfeindungen und unsachlichen Auseinandersetzungen!

Unsere Freiberuflichkeit ist in Gefahr!

Der Verband braucht Dich und Du brauchst den Verband

Resolution des Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert:

  1. Den Stopp der Kommerzialisierung der zahnärztlichen Versorgung.
  2. Die Sicherstellung des Patientenschutzes in allen Bereichen des Gesundheitswesens, die nicht der berufsrechtlichen Aufsicht der Zahnärztekammer unterliegen.
  3. Die Honorierung der privatzahnärztlichen Leistungen durch einen angemessenen jährlich dynamisierten Punktwert.
  4. Den Abbau überflüssiger Bürokratie und die Verhinderung neuer Bürokratie auf nationaler und europäischer Ebene.
  5. Die Unterstützung und Förderung der Niederlassung durch Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  6. Den verantwortungsvollen Umgang mit Chancen und Risiken der Digitalisierung im Gesundheitswesen.Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert: 

Verabschiedet auf der DV der Kammer am 13.02.2020

Anträge, die auf der letzten DV der Kammer mit großer Mehrheit verabschiedet wurden

Digitalisierung der Zahnheilkunde angemessen vergüten

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert den Gesetzgeber auf, die Kosten der Digitalisierung zahnärztlicher Praxen zusätzlich zur notwendigen Punktwertanpassung in die Bewertung zahnärztlicher Leistungen betriebswirtschaftlich angemessen einzupreisen.

Begründung:

Die Zahnärzte haben 1987 darauf vertraut, dass die in der amtlichen Begründung zur GOZ festgelegte Prämisse, dass der Punktwert der GOZ in regelmäßigen Abständen der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden solle, umgesetzt wird. Zahnärzte arbeiten im privatzahnärztlichen Bereich weiterhin zu den Honoraren des Jahres 1988. Seitdem wurde der zahnärztliche “Unternehmer” durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen, durch die allgemeine Teuerungsrate (Lebenshaltungskosten, Personalkosten) betriebswirtschaftlich stark belastet. Durch die politisch gewollte Digitalisierung des Gesundheitswesens verschärft sich der finanzielle Druck auf die Praxen. Digitale Innovationen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Diese zusätzlichen Kosten lassen sich nicht durch Effizienzsteigerungen auffangen. Neben den Investitionskosten für die Hard- und Software und medizinische Zusatzgeräte entstehen Folgekosten durch Updates, technische Neuerungen, Wartungen und durch Personalkosten(Mitarbeiterschulungen, Mitarbeiter für die Datenintegration u.ä.).

Dass der Verordnungsgeber durchaus Kostensteigerungen durch die Digitalisierung einräumt, zeigt sich bei Regelungen zur Parteienfinanzierung. So haben CDU, CSU, SPD unter Hinweis auf die Digitalisierungskosten gegen den Widerstand der Oppositionsparteien erhebliche Erhöhungen durchgesetzt.

 

Gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin unterstützt und bekräftigt die Forderungen der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer an die Bundesregierung und den Gesetzgeber, die Ungleichbehandlung von zahnärztlichen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften gegenüber Zahnmedizinischen Versorgungszentren {Z-MVZ) zu beseitigen.

Insbesondere muss die Anzahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte pro Z-MVZ auf das Niveau der übrigen Vertragszahnarztpraxen begrenzt werden.

Begründung:

Z-MVZ werden bei der Anstellung von Zahnärztinnen und Zahnärzten gegenüber zahnärztlichen Einzelpraxen ungerechtfertigte Privilegien eingeräumt.

 

Bürokratie abbauen – Praxen spürbar entlasten

Bürokratieentlastungen müssen endlich für die einzelne Zahnärztin und den einzelnen Zahnarzt spürbar sein. Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert:

  • Die einheitliche Umsetzung von Maßnahmen zur Bürokratieentlastung in Bund und Ländern.
  • Die Umsetzung einer „one in – two out“-Regel auf Praxisebene.
  • Die unverzügliche Reduzierung aller bürokratischen Erfüllungsaufwände durch Informations- und Dokumentationspflichten in der Praxis.

Begründung:

Gesetzliche und untergesetzliche Normen zwingen Zahnärztinnen und Zahnarzte eine inzwischen nicht mehr überschaubare Zahl von Erfüllungsaufwänden durch Informations- und Dokumentationspflichten auf. Diesen Pflichten nachzukommen erfordert Zeit. Zeit, die besser genutzt wäre, um Patienten zu versorgen.

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin begrüßt das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung formulierte Ziel zum Bürokratieabbau. Inzwischen zeichnen sich erste Umsetzungserfolge z. B bei den Verpflichtungen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten oder beim Verzicht auf eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ab. Wir fordern die Ministerien und Behörden in Bund und Ländern deshalb auf, den eingeschlagenen Weg gemeinsam konsequent weiterzugehen.

In einer konzertierten Aktion haben wir unsere Forderungen zum Bürokratieabbau formuliert. Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert die Ministerien und Behörden in Bund und Ländern auf, diese Vorschläge zeitnah umzusetzen und eine gemeinsame Umsetzungsstrategie zu entwickeln, die die einzelne zahnärztliche Praxis in den Blick nimmt.

 

Fremdinvestoren in der Zahnmedizin

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert den Bundesgesetzgeber auf, in den § 1 Abs. 4 ZHG (Zahnheilkunde ist kein Gewerbe) eine Regelung hinsichtlich der Besitzverhältnisse bei Zahnheilkunde ausübenden Kapitalgesellschaften zu implementieren, wie er sie bereits auch in anderen freien Berufen zum Schutz des Allgemeinwohls für zwingend notwendig erachtet hat.

Begründung:

Der Trend zu Investitionen vor allem von ausländischen Private Equity-Gesellschaften in das deutsche Gesundheitssystem und insbesondere in der Zahnmedizin hält bis heute ungebremst an. Dies hat u. a. zur Folge, dass eine Besteuerung nicht mehr in Deutschland stattfindet.

Mit der Regelung von § 95 Abs. 1 b SGB V (neu) durch das sogenannte TSVG hat der Bundesgesetzgeber eine Regelung geschaffen, die den ungebremsten Zulauf und die sich daraus für die freiberufliche Erbringung zahnärztlicher Leistungen ergebenden Folgen verhindern soli. Die negativen Auswirkungen für die Patientinnen und Patienten müssen eingeschränkt werden. Diese hat der Gesetzgeber in seiner Begründung zutreffend beschrieben. Die sozialrechtliche Regelung greift diese Problematik jedoch nur unzureichend auf.

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert daher ergänzend zu den sozialrechtlichen Vorgaben weitere berufsrechtliche Schritte. Dabei muss es vor allem darum gehen, den Patientenschutz durch Sicherstellung der freiberuflichen Leistungserbringung auch in größeren Strukturen, die investorenbetrieben sind, zu sichern.

  • 1 Abs. 4 Zahnheilkundegesetz (ZHG) ist entsprechend urn Regelungen zu ergänzen, die die entsprechenden Regelungen bei anderen freien Berufen in den Bereich der Zahnmedizin umsetzen.

 

Verabschiedet auf der DV der Kammer am 13.02.2020