Folgende Resolution wurde in der VV der KZV Berlin vom 17.09.2018 fast einstimmig abgestimmt:
Die VV der KZV Berlin begrüßt die im Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen Änderungen bezüglich der Abschaffung der Degressionsregelung.
Begründung:
Die Degressionsregelung ist versorgungspolitisch kontraproduktiv. Sie ist leistungsfeindlich. Insbesondere in schwächer versorgten ländlichen und strukturschwachen Regionen werden die dort tätigen Zahnrätinnen und Zahnärzte durch die Degression für ihr überdurchschnittliches Engagement infolge des erhöhten Patientenaufkommens bei der Sicherstellung der Versorgung der GKV-Versicherten bestraft.
Auch besonders förderungswürdige Leistungen, wie beispielweise Präventionsleistungen oder Leistungen der aufsuchenden Betreuung, werden von der Degressionsregelung erfasst, Damit werden gesetzgeberische Ziele konterkariert, weil Versorgungsanreize gleich wieder beseitigt werden.