Ab Januar 2020 erhöhen sich die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe in den ersten drei Berufsjahren um 152,50 Euro und im 4. bis 6. Berufsjahr um 133,00 Euro. Je nach Berufsjahrgruppe betragen die weiteren Steigerungen zwischen 3,8 und 4,8 Prozent (Laufzeit 18 Monate). In einer zweiten Stufe werden die Gehälter bis zum 15. Berufsjahr ab dem 01.07.2021 um linear 3 Prozent angehoben (Laufzeit 12 Monate). Für die höheren Berufsjahrgruppen wurden differenzierte Regelungen vereinbart.
Um jeweils 70 Euro steigen die monatlichen Ausbildungsvergütungen und betragen ab Jahresbeginn 2020 im 1. Ausbildungsjahr 870 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 910 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 970 Euro.
Auf dieses Ergebnis hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. für ZFA und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ) – am 27. November in Hamburg geeinigt. Nach Ablauf der Erklärungsfrist ohne Widerspruch ist der neue Tarifvertrag gültig und steht mit allen Gehaltstabellen auf www.vmf-online.de/zfa-tarife sowie www.zahnaerzte-wl.de zum Download bereit.
„Es ist uns gelungen, die Interessen unserer Praxen bzgl. einer moderaten Kostensteigerung, weil bspw. der GOZ-Punktwert seit 30 Jahren nicht erhöht wurde, mit der – auch pekuniär – notwendigen Attraktivität- und Imagesteigerung unseres ZFA-Berufs zusammen zu bringen, erläuterte Hans-Joachim Beier, Vorsitzender der AAZ. „Die Laufzeit von 2,5 Jahren gibt den Praxen Planungssicherheit; die prozentual durchschnittliche Erhöhung von 3 Prozent p. a. ist noch vertretbar.“
„Mit diesem Abschluss haben wir bei den Anfangsgehältern einen Bruttostundenlohn von 12,09 Euro erzielt“, erklärt Carmen Gandila, Verhandlungsführerin im Verband medizinischer Fachberufe e.V. „Dieser deutliche Sprung ist wichtig, um dem Beruf wieder Attraktivität zu verschaffen. Denn der Fachkräftemangel ist extrem.“ Gleichzeitig appelliert die Tarifexpertin an die ZFA, durch entsprechende Aufstiegsfortbildungen die Basis für höhere Tätigkeitsgruppen zu legen, und so Zuschläge von 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent auf die Tätigkeitsgruppe I zu erhalten.
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertritt als unabhängige Gewerkschaft die Interessen von Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie angestellten Zahntechniker/innen. Der Tarifpartner für ZFA – die AAZ – vertritt Zahnärzte/innen als Arbeitgeber aus den Kammerbereichen Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe.
Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e.V., Pressemitteilung vom 16.01.2021
Information der Redaktion: Für Berlin und Brandenburg gelten diese Tariferträge nicht.