3G in der Praxis

Mit Datum vom 12. Dezember 2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Für die Zahnarztpraxis wird durch diese Neuregelungen eine umfassende Testpflicht für das Praxispersonal und Besucher (nicht: Patientinnen und Patienten) eingeführt. Die wesentlichen Fragestellungen, die sich daraus ergeben, lassen sich den Fragen und Antworten Seiten der BZÄK entnehmen:

Fragen und Antworten zur 3G-Regel in der Zahnarztpraxis:

https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/3g-in-der-praxis.html

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