Liebe Kollegen, bitte beachten Sie, dass es sich hierbei bisher nur um einen Gesetzentwurf handelt, der sich inhaltlich noch ändern kann.
Die besonders für uns Zahnärzte interessanten Aspekte stehen auf den Seiten: 4, 13, 22, 28, 40 ff, 50 Und beziehen sich auf den §20b
Quelle: https://www.bundestag.de/14154-14154