Weniger ist mehr – oder?

Weniger ist mehr! – oder?

Die Bundestagswahl ist schon längst vorbei und es wurden diejenigen gewählt, die irgendwo eine Mehrheit in Ihrem Wahlbezirk erhalten haben – so funktioniert Demokratie. Aber eine Entwicklung ist seit Jahren interessant, es werden immer mehr Volksvertreter. Waren es 1990 noch 662 Vertreter für damals knapp 79 Millionen Einwohner, so sind es 2021 nun 736 Abgeordnete. Das bedeutet, das 1 Abgeordneter damals 120468 Einwohner und heute  112989 Einwohner repräsentiert. Man könnte also glatt sagen, dass jeder von uns heute stärker im Bundestag repräsentiert wird, als vor rund 30 Jahren. Im Bundesrat sind es sogar nur 69 Vertreter aus den einzelnen Bundesländern, die dann auch noch in verschiedenen Ausschüssen arbeiten. Ich finde, dass dieser Vertretungsschlüssel trotz des Zuwachses recht knapp bemessen ist, denn ich kenne auch andere Vertretungsschlüssel.

Wie sieht es zum Beispiel zum Vergleich dazu mit unserer Berufsvertretung aus.

Da sind zuerst einmal die Zahnärztekammern der einzelnen Bundesländer, die die Selbstverwaltungen der Zahnärzte darstellen und als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) organisiert sind. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht, jedoch nicht die Fachaufsicht aus.

In Deutschland waren zum 31. Dezember 2020 bei den Landeszahnärztekammern 98.734 Mitglieder registriert. Ca. 72.500 Mitglieder davon standen aktiv im zahnärztlichen Berufsleben.

Um die Interessen aller deutschen Zahnärzte zu koordinieren, wurde 1953 der „Bundesverband der Deutschen Zahnärzte“ (BDZ) gegründet, der 1990 in „Bundeszahnärztekammer“ (BZÄK) umbenannt wurde. Die Bundeszahnärztekammer ist – im Gegensatz zu den Landeszahnärztekammern – keine Kammer oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein. Die Mitglieder der Bundeszahnärztekammer sind keine Einzelmitglieder, sondern die Zahnärztekammern der Bundesländer. Den Vorstand der Bundeszahnärztekammer bilden der Präsident, zwei Vizepräsidenten sowie die Präsidenten der (Landes-)Zahnärztekammern. Das höchste Entscheidungsgremium ist die Bundesversammlung, die zuletzt am 29.-30. Oktober 2021 in Karlsruhe tagte. Die Landes-Zahnärztekammern entsenden Delegierte in die einmal jährlich stattfindende ordentliche Bundesversammlung. Jede Landeszahnärztekammer entsendet für je 600 Zahnärzte in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Delegierten und für die Restzahl, sofern diese mehr als 300 beträgt, wird ein weiterer Delegierter in die Bundesversammlung geschickt. Die Mindestzahl der Delegierten pro Kammer beträgt zwei.

Auf der diesjährigen Bundesversammlung waren  es 166 Delegierte. Das heißt also, dass 1 Delegierter rund 595 deutsche Zahnärzte repräsentiert (98.734 / 166 = 594,783).

Zu Relation: das höchste Entscheidungsgremium der rund 538.000 Ärzte ist der Deutsche Ärztetag mit 250 Abgeordneten aus den 17 Landesärzte-Kammerbereichen. Ausgerechnet bedeutet dies, dass 1 ärztlicher Abgeordnete 2.152 Ärzte obendrein unterschiedlicher Fachrichtungen repräsentiert (538.000 / 250 = 2.152).

Fazit: Das Gremium mit der „basisdemokratischten Struktur“ ist eindeutig die BZÄK. Aber Hand auf´s Herz, ist diese „Volksnähe“ uns die monatliche Summe von 9.70€ wirklich wert?

Bei der Bundesversammlung im Oktober 2021 gab es auch einen Beschluss, der als ein Initiativ-Signal an die zukünftige Bundesregierung gelten soll, die sogenannte „Karlsruher Erklärung“. Hier der Wortlaut:

„Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer stellt fest, dass der Verordnungsgeber auch in der letzten Legislaturperiode seiner gesetzlich vorgegebenen Verpflichtung zu einer Anpassung des seit 33 Jahren unveränderten Punktwerts in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wieder nicht nachgekommen ist. Die Bundesversammlung fordert die künftige Bundesregierung auf, diesen gesetzlichen Auftrag endlich zu erfüllen. Die gesetzliche Verpflichtung für die längst überfällige Punktwertanhebung lautet: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für zahnärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die zahnärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen (§ 15 Zahnheilkundegesetz)“. Damit soll sichergestellt werden, dass auf gesetzlicher Grundlage die Vergütung sowohl dem Allgemeinwohl als auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss und die Leistungen der Zahnärzte ausreichend vergütet werden. Es ist also der Ausgleich notwendig zwischen den widerstrebenden Interessen der Patienten,  kein zu hohes Entgelt entrichten zu müssen und den berechtigten Interessen der Zahnärzte, ein angemessenes Honorar für ihre Aufwände, also eine leistungsgerechte Honorierung, zu erhalten.

 Zugleich fordert die Bundesversammlung die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland auf, unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die bestehenden Möglichkeiten der GOZ unter konsequenter Anwendung des Paragraphen 2 (Freie Vereinbarung), des Paragraphen 5 (Bemessung der Gebühren) und des Paragraphen 6 Abs. 1 (Analogleistungen) auszuschöpfen.“

Auch ich finde es gut, dass die zukünftige Regierung gleich darauf aufmerksam gemacht wird, dass es hier eine Hausaufgabe gibt, die schon längst hätte bearbeitet werden müssen. Warten wir ab, welcher Partei das Bundesministerium für Gesundheit zugelost wird, denn es dürfte darauf ankommen auf  wieviel Widerliebe unsere berechtigten Wünsche stoßen werden. Aber eine Passage in der Erklärung stößt bei mir auf ein gewisses Unverständnis. Im letzten Absatz werden die Kollegen aufgefordert endlich die GOZ „richtig“ anzuwenden, was aus meiner Sicht einem echten Kollegen-Bashing gleichkommt. Zum einen wird damit den Kollegen unterstellt, dass sie in den letzten 30 Jahren nicht die GOZ gelernt und angewandt hätten und zum anderen unterstellt man indirekt den einzelnen Landeszahnärztekammern (den eigenen Mitgliedern!) nicht genug getan zu haben, um diesen Umstand zu bereinigen. Wie weit muss man sich also vom Alltag und der Basis entfernen, um so zu denken. Klar – in den Statistiken kann man klar erkennen, dass der Ermessensspielraum in vielen Bereichen nicht ausgeschöpft wird, aber Statistiken sind eben Statistiken und können so und so interpretiert werden. Bei den gut dotierten GOZ Positionen lohnt es sich zu steigern und hier wird auch regelmäßig gesteigert, aber wer macht sich die Mühe und steigert solche „Mini“-Positionen wie z.B. Ä1 oder bmf?

Resumee: Vielleicht sollte also unsere Standesvertretung den Schlüssel noch mehr verkleinern, sodass 1 Delegierter zukünftig 300 Mitglieder repräsentiert und damit noch näher an die Basis rutscht. Dann sitzen zukünftig ca. 320 Delegierte in der Bundesversammlung, wir zahlen 19,40€ und alles wird gut. Entschuldigen Sie hier meine sarkastische Polemik, aber ich kann die bestehende Art von Ressourcenverschwendung nicht weiter sehenden Auges akzeptieren. Noch einmal zum Mitdenken: 736 Abgeordnete vertreten 83 Mio. Bürger und 166 Delegierte vertreten rund 99.000 Zahnärzte. Kein Wunder, dass sich die Kollegen draußen an den Behandlungsstühlen immer weniger wahrgenommen fühlen und mit einer Standespolitikverdrossenheit reagieren. – Aber Quantität ist bekanntlich nicht immer Qualität und weniger wäre eben manchmal doch mehr.

Vielleicht vergleiche ich ja Birnen mit Äpfeln, aber es musste einfach mal raus.

In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass der Winter nicht zu hart wird.

Mit kollegialen Grüßen Ihr Helmut Kesler

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