Aus der PM der KZBV: Die KZBV zu neuer Regelung im Infektionsschutzgesetz.
Düsseldorf/Berlin, 25. November 2021 – Die Zahnärzte laufen Sturm
gegen eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG), nach der
laut § 28b IfSG auch Zahnarztpraxen verpflichtet werden, jeden Tag
sämtliche Beschäftigte einer Praxis, auch Geimpfte, sowie sämtliche
Besucher (nicht Patienten) testen und parallel umfangreichste
Dokumentationen an die Gesundheitsämter verfassen müssen.
Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,-€ geahndet
werden.
Die oberste Vertretung aller sechzigtausend Vertragszahnärztinnen
und Vertragszahnärzte, die Vertreterversammlung der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) forderte den
Gesetzgeber gestern in einer einstimmigen Resolution auf, diese
Regelung für Zahnarztpraxen sofort auszusetzen.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Bei dieser
wirklichkeitsfremden Regelung kann man nur fassungslos den Kopf
schütteln. Während Patientinnen und Patienten völlig unabhängig
davon ob sie geimpft oder ungeimpft sind, ohne Vorlage eines Testes
in der Praxis behandelt werden müssen, sollen wir alle in einer Praxis
Tätigen, auch wenn sie geimpft und geboostert sind sowie alle
Besucher einer Praxis täglich testen und umfangreiche
Dokumentationen erstellen. Das, obwohl in unseren Praxen in der
gesamten Pandemie kein einziger Infektionsfall ausgehend von einer
zahnärztlichen Behandlung nachgewiesen werden konnte und wir dank
höchster Hygienevorkehrungen eine der niedrigsten Inzidenzen in allen
Berufsgruppen aufweisen. Die zahnärztliche Versorgung der
Bevölkerung ist durch diese Regelung akut gefährdet, da bereits jetzt
absehbar ist, dass es am Markt keine ausreichenden Mengen an
Testmaterial gibt.“
Eßer forderte die neue Bundesregierung dringend auf, die neue
Regelung sofort auszusetzen und zurückzunehmen. „Auch jetzt in der
vierten Welle unterstützen wir mit Nachdruck zielgerichtete
Maßnahmen und politische Entscheidungen zur
Pandemiebekämpfung. Stoppen Sie das Chaos in den Praxen und
lassen sie uns unsere Arbeit so sicher und zuverlässig mit bestem
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie vertritt die Interessen von fast 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der
vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte
Zahnärzte bilden eine der größten Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die
Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Bundesländern. Die
Aufgaben der KZBV und der KZVen resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im Vierten Kapitel
des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der
gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von
Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) maßgeblich mit. In Deutschland sind rund 90 Prozent der
Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. Das sind etwa 70 Millionen Menschen. Aktuelle
Informationen über zahnärztliche Themen erhalten Sie durch unseren regelmäßigen Newsletter unter
www.kzbv.de/newsletter.
Schutz für die Patientinnen und Patienten weitermachen, wie wir das
nachweislich seit Beginn der Pandemie tun!“, sagte Eßer in Richtung
der Ampelkoalition.
P.S.:
Wie heute (25.11.) auf der VV mitgelteilt, hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder heute die Massnahmen ausgesetzt und die Bundesregierung aufgefordert hier nach zu bessern.
Näheres auch auf der Seite unserer Kammer (www.zaek-berlin.de) und unserer KZV (www.kzv-berlin.de)