Mit Datum vom 12. Dezember 2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Für die Zahnarztpraxis wird durch diese Neuregelungen eine umfassende Testpflicht für das Praxispersonal und Besucher (nicht: Patientinnen und Patienten) eingeführt. Die wesentlichen Fragestellungen, die sich daraus ergeben, lassen sich den Fragen und Antworten Seiten der BZÄK entnehmen:

Fragen und Antworten zur 3G-Regel in der Zahnarztpraxis:

https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/3g-in-der-praxis.html